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Mit der Würgeschlange in die neue Wohnung? kautionsfrei.de klärt die größten Miet-Irrtümer auf

Bei vielen Fragen zum Thema Mieten herrscht Unsicherheit. kautionsfrei.de klärt die größten Irrtümer auf.


Darf die Würgeschlage ohne Zustimmung des Vermieters mit in die neue Wohnung? Muss beim Umzug die alte Wohnung gestrichen werden? Fragen wie diese verunsichern viele Mieter und Vermieter. Seit Jahren tauchen immer wieder Halbwahrheiten auf, die sich hartnäckig halten. Franz Rudolf Golling, Geschäftsführer von kautionsfrei.de, dem Spezialisten für bargeldlose Mietkautionen, räumt jetzt mit diesen Irrtümern auf und klärt die fünf wichtigsten Fragen rund um die Themen Mieten und Vermieten.

Sind Mieter verpflichtet, die Wohnung beim Umzug zu renovieren?

Wenn im Mietvertrag nichts über Schönheitsreparaturen steht, müssen Mieter sie auch nicht durchführen. Die Wohnung muss auch nicht neu gestrichen werden, wenn im Vertrag unwirksame Klauseln auftauchen. Ein Beispiel für eine solche Klausel ist, wenn Mieter die Wohnung nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne renovieren sollen.

Können Vermieter das Haustier verbieten?

Mieter dürfen Kleintiere wie Kaninchen oder Wellensittiche als neue Mitbewohner in ihrem Zuhause begrüßen. Wenn sie allerdings große Tiere wie Hunde und Katzen oder exotische Tiere wie eine Würgeschlange in der Wohnung halten möchten, geht das nur, wenn der Vermieter auch zustimmt.

Wann sind Mieterhöhungen zulässig?

Der Deutsche Mieterbund (DMB) weist darauf hin, dass viele Mieterhöhungen unzulässig oder unwirksam sind. Nur wenn die Erhöhung schriftlich vorliegt, ist sie gültig. Wenn der Brief dabei aber nicht an alle Mieter gerichtet ist, wird sie unwirksam. Der Absender des Schreibens muss ebenfalls stimmen: Nur der Vermieter kann die Miete erhöhen. Ausnahmen bestehen, wenn er einen Anwalt oder die Hausverwaltung bevollmächtigt, die Mieterhöhung durchzusetzen.

Müssen Mieter die Mietkaution in bar bezahlen?

Es ist unzulässig, wenn Vermieter die Mietkaution in bar oder als Überweisung auf das private Konto verlangen. Mieter können darauf bestehen, die Kaution nur auf ein insolvenzfestes Konto zu überweisen. Die Vermieter müssen dafür sorgen, dass die Kaution vor dem möglichen Zugriff ihrer Gläubiger geschützt ist. So bleibt das Geld der Mieter geschützt.

Gibt es Alternativen zur Zahlung der Mietkaution im Voraus?

Die Kaution kann auch über eine Bankbürgschaft oder das Sparbuch erfolgen. Eine weitere Alternative sind Kautionsbürgschaften, wie sie zum Beispiel kautionsfrei.de anbietet. Eine Kautionsbürgschaft bietet sowohl für Mieter als auch Vermieter Vorteile. Auf kautionsfrei.de kann der Abschluss in rund drei Minuten durchgeführt werden, Bonitätsprüfung inklusive. In Echtzeit werden die Angaben mit den Datenbanken von Wirtschaftsauskunfteien abgeglichen, wobei weder für den Mieter noch für den Vermieter Kosten entstehen. Die Bürgschaft von kautionsfrei.de wird über die R+V Allgemeine Versicherung gedeckt. Die Gebühren betragen lediglich 5,25% der Kautionssumme jährlich. Damit sparen Mieter viel Geld und können die eigentlich verplante Kaution zur freien Verfügung behalten – etwas, das bei den hohen Kosten, die ein Umzug verursacht, sehr hilfreich ist. Der Vermieter hingegen bleibt trotzdem zu 100% abgesichert durch die Bürgschaft.

„Wir von kautionsfrei.de wissen, dass das Thema Mieten für viele Menschen undurchsichtig ist – und das, obwohl es fast jeden betrifft. Deshalb ist es uns besonders wichtig, für mehr Transparenz in diesem Bereich zu sorgen“, so Franz Rudolf Golling.

Von Orlando Mittmann | Letzte Aktualisierung: 09. November 2010