Wohliges Wohnen in der Winterzeit: Worauf Mieter in der kalten Saison achten sollten

Im Winter zieht man sich gerne in die eigenen vier Wände zurück und genießt die Geborgenheit daheim. Damit das nötige Wohlfühlflair auch tatsächlich entstehen kann, ist es wichtig, einige Dinge zu beachten. Die Experten der plusForta GmbH (kautionsfrei.de) geben Tipps, woran man als Mieter gerade in den Wintermonaten denken sollte.


Winter Mieter Pflichten
Schnee räumen, heizen, isolieren: Was müssen Mieter im Winter wissen?

1. Heiz-Check

Wem die letzte Nebenkostenabrechnung in Form einer horrenden Nachzahlung noch in den Knochen steckt, der sollte sein  Heizverhalten einer umfassenden Prüfung unterziehen. Wer die Heizung an- und ausschaltet und den Heizkörper auf Höchsttemperatur dreht, um die Wohnung schnell warm zu bekommen, sollte sich ab sofort in Zurückhaltung üben. Es ist wesentlich sparsamer, die Heizung dauerhaft anzubehalten, als auf exzessive Heizsprints zu setzen. Zudem sollte man sich fragen, ob 23 Grad im Wohnzimmer wirklich nötig sind. Senkt man die Raumtemperatur durchschnittlich um ein Grad ab, lassen sich allein dadurch bereits sechs Prozent der Heizkosten einsparen. Zudem sollte es im Schlafzimmer in der Regel kälter als im Wohnzimmer sein. Lässt man allerdings die Türen in der ganzen Wohnung offen, braucht man sich nicht zu wundern, wenn es überall gleich kalt oder warm ist, aber in keinem Raum das gewünschte Temperaturniveau erreicht wird.

2. Check der Heizung, Fenster und Türen

Die Heizung ist voll aufgedreht, aber sie gibt so gut wie keine Wärme ab? Dann ist es definitiv an der Zeit, den Heizkörper zu entlüften. Sammelt sich nämlich Luft darin, verhindert oder verzögert dies die Heizleistung. Charakteristisch dafür sind in der Regel Gluckergeräusche, aber auch ohne diese kann es sein, dass sich Luft in der Heizung gesammelt hat. Mit einer handelsüblichen Entlüftungsschraube, die in jedem Baumarkt erhältlich ist, lässt sich dieses Problem in wenigen Minuten beheben.

Undichte Fenster und Türen können auch dafür verantwortlich sein, dass die Wohnung nicht so warm wird, wie man es sich wünscht, denn durch Spalten und Ritzen kann die Wärme entweichen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, lässt sich ganz einfach mit einem Feuerzeug herausfinden. Beginnt die Flamme zu flackern, wenn man sie am Rahmen des Fensters oder der Tür entlangbewegt, ist dies ein eindeutiger Beweis dafür, dass kalte Luft eindringt. Eine kurzfristige und kostengünstige Lösung dieses Problems ist es, diese Ritzen mit Isolierband abzukleben. Nachhaltiger ist allerdings, wenn der Vermieter sich mit dem Einbau neuer Fenster um dieses Problem kümmert.  

3. Schneeräumcheck

Oftmals machen sich Mieter erst dann Gedanken darum, wer eigentlich für das Räumen von Schnee und Eis zuständig ist, wenn der erste Schnee fällt. Schließlich ist nicht der Vermieter automatisch für die Beseitigung zuständig, sondern er kann diese Aufgabe per Mietvertrag an den Mieter weitergeben. Wenn das der Fall ist, sollte man direkt aktiv werden, sobald der Schnee fällt. Tut man dies nicht, kann der Vermieter einem die Kosten für die Beauftragung eines Dienstleisters aufbrummen. Rutscht jemand auf einem spiegelglatten Fußweg aus, kann man auch als Mieter für die Vernachlässigung seiner Pflicht verantwortlich gemacht werden.

„Man muss nur ein paar Dinge berücksichtigen, um sich auch in den Wintermonaten so richtig wohl in den heimischen vier Wänden zu fühlen. Mit einem sparsamen Heizverhalten lässt sich sogar bares Geld sparen – da freut man sich auf die nächste Nebenkostenabrechnung“, sagt Robert Litwak, Geschäftsführer der plusForta GmbH (kautionsfrei.de).

 

Von Katharina Abejon-Perez | Letzte Aktualisierung: 11. Januar 2017