Um die Kautionsbürgschaft zu kündigen, benötigen wir das Original der Bürgschaftsurkunde, die Sie Ihrem Vermieter ausgehändigt haben. Wenn Sie uns die Urkunde zurücksenden möchten, können Sie einen Freiumschlag anfordern, um dies kostenlos und sicher zu tun.
Falls Sie die Bürgschaftsurkunde digital per E-Mail erhalten haben, bitten wir Sie, Ihren Vermieter das dafür vorgesehene Feld auf der Bürgschaftsurkunde ausfüllen zu lassen und uns dann die enthaftete Bürgschaft per E-Mail oder Post zurückzusenden.
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ANTWORT: Wenn Sie keinen Freiumschlag anfordern möchten, senden Sie einfach die Bürgschaftsrkunde mit Freigabevermerk des Vermieters an uns zurück:
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