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Mietpreisbremse und Bestellerprinzip: Damit Mieter nicht die Hälfte ihres Einkommens fürs Wohnen ausgeben

Mietpreisbremse und Bestellerprinzip: Im Bundestag wird nun das aktuelle Gesetz verhandelt. Wir klären aus, was dahinter steckt.


Bei der Wohnungssuche Neubauten und komplett sanierten Altbauten ausklammern

Die hohen Mieten in Ballungsgebieten und Universitätsstädten beschäftigen nicht nur Wohnungssuchende, sondern wurden auch in der Wahlkampfphase von CDU und SPD heiß diskutiert. Kompromisse mussten beide Parteien machen, um sich auf einen Gesetzesentwurf zu einigen. In der ersten Jahreshälfte 2015 sollen Neuregelungen in Kraft treten, die die Portemonnaies von Menschen auf der Suche nach einer neuen Bleibe schonen.

Darüber, in welchen Kommunen die Mietpreisbremse in Kraft tritt, entscheiden die Bundesländer selbst. Allerdings soll hierbei der Schwerpunkt auf Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt gelegt werden. Bei der Weitervermietung von Bestandswohnungen darf die Miete nicht höher als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Auch wenn ein offizieller Mietspiegel gefordert wurde, konnten sich die Parteien nicht darauf einigen, was zu vermehrten Streitereien zwischen Mietern und Vermietern führen wird. Schließlich müssen sie sich auseinandersetzen, welche Miete der Vergleichsmiete zugrunde liegt.  

Bei der Mietpreisbremse geht es in erster Linie darum, den Anstieg der Mieten für einen Zeitraum von fünf Jahren zu deckeln. Insbesondere in Städten wie Berlin, Hamburg und München sind Mietsprünge zwischen 30 und 40 Prozent eher die Regel als eine Seltenheit. Dem schiebt die Bundesregierung nun einen Riegel vor. Um Investoren nicht abzuschrecken, bleiben Neubauten sowie vollständig sanierte Altbauwohnungen von der Mietpreisbremse unberührt. Wer auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung ist, sollte diese zwei Objektarten am besten von seiner Liste streichen.

Fünf Nettokaltmieten bei der Wohnungssuche sparen

Neben dem wieder akzeptableren Mietzins wird es mit dem Bestellerprinzip eine weitere Vergünstigung bei der Wohnungssuche geben. Während bisher immer der Mieter die Rechnung des Maklers begleichen musste, wird nun bei erfolgreichem Vertragsabschluss derjenige zur Kasse gebeten, der den Makler beauftragt hat. Da dies in der Regel der Vermieter ist, können Mieter, sobald das Bestellerprinzip gilt, die Courtage für andere, wichtigere Ausgaben einplanen. Ein weiterer großer Posten lässt sich bei einem Umzug sparen, wenn man anstatt der Barkaution eine Mietkautionsbürgschaft, wie sie zum Beispiel kautionsfrei.de anbietet, hinterlegt. Mit maximal drei Nettokaltmieten verschlingt die Barkaution schließlich einen Großteil des Umzugsbudgets. Bei der Mietkautionsbürgschaft leistet man anstelle eines großen Geldbetrages lediglich einen geringen Beitrag pro Jahr. Durch das Bestellerprinzip in Kombination mit der Mietkautionsbürgschaft kommen bis zu fünf Nettokaltmieten zusammen, die man für ein professionelles Umzugsunternehmen, einen neuen Fernseher oder ein neues Sofa ausgeben kann.

„Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung einschreitet. Es darf nicht sein, dass Mieter bis zur Hälfte ihres Einkommens fürs Wohnen ausgeben. Es genügt jedoch nicht allein, die Preise zu deckeln. Gleichzeitig müssen die Bundesländer aktiv gegen die Wohnungsnot vorgehen, wozu sie sich im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse verpflichtet haben. Ich würde es sehr begrüßen, wenn zukünftig nicht nur Luxusimmobilien gebaut werden, sondern auch der soziale Wohnungsbau vorangetrieben wird“, sagt Robert Litwak, Geschäftsführer der plusForta GmbH (kautionsfrei.de).    

Von Marilla Schleibaum | Letzte Aktualisierung: 30. September 2014

Kategorie: Unternehmen

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