Was ist eine Mietkautionsversicherung?

Die Mietkautionsversicherungen oder auch Kautionsversicherung ist eine Mietkautionsbürgschaft nach § 551 BGB. Das bedeutet: Mit der Kautionsversicherung können Sie als Mieter Ihre Mietkaution hinterlegen, ohne dass Geld fließen muss bzw. an irgendeiner anderen Stelle für Sie fehlt. Statt einer Barzahlung bürgt eine Versicherung für Ihre Mietsicherheit. Der Vermieter erhält statt der Barkaution eine Bürgschaftsurkunde der Versicherung. Das Geld für die Mietkaution können Sie behalten.


Das Wort "Mietkautionsversicherung" leitet sich von der Kaution (lat. "catio" – Sicherheit / Vorsicht) ab. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die für Eventualverbindlichkeiten erbracht wird. In der Praxis bedeutet das: Der Mieter hinerlegt eine Mietkaution beim Vermieter, damit dieser für den Fall ausbleibender Miete oder Schäden an der Wohnung abgesichert ist. Eine Mietkautionsversicherung ist die Alternative Leistung einer Versicherung zu der einer Bank, dort Bankbürgschaft oder Avalkredit genannt.

Wie funktioniert die Mietkautionsversicherung?

Einleitung - Die Mietkautionsversicherung bzw. Kautionsversicherung.



Seit 2008 kann man in Deutschland Kautionsversicherungen abschließen. Sie können damit alle Kautionsarten wie

  • die Barkaution,
  • das Sparbuch,
  • die Bankbürgschaft

komplett ersetzen. Mietkautionsversicherungen gibt es für private und gewerbliche Mietverhältnisse. Für die Absicherung ist ein Beitrag zu zahlen, der zwischen 4 und 6 Prozent der Mietkaution beträgt.



Ihre Vorteile der Mietkautionsversicherung:

  • Die Kautionsversicherung ist unabhängig von einer Bank. Ein Kautionskonto muss nicht eröffnet werden.
  • Sie müssen kein Bargeld hinterlegen oder vergleichbare Sicherheiten.
  • Ihre Bonität wird nicht beeinträchtigt.
  • Ihr Vermieter freut sich über den deutlich geringeren Verwaltungsaufwand.


Noch etwas anderes mag der Vermieter an der Kautionsversicherung sehr: Wenn Sie ihm die Bürgschaftsurkunde übergeben, weiß er, dass Ihre Bonität bereits geprüft wurde. Ein Schritt, den er sich somit getrost einsparen kann.

Sie sind interessiert und wollen wissen, wie es weitergeht und wie hoch Ihr Beitrag wäre?

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Welche Bedingungen gelten?



Grundsätzlich kann jeder, der einen Mietvertrag abschließen darf, auch eine Mietkautionsversicherung oder Kautionsversicherung abschließen. Das betrifft sowohl Privat- als auch Gewerbemieter.

Eine Mietkautionsversicherung ist einfach nur die bargeldlose Form der Mietkaution. Es gelten also dieselben gesetzlichen Bestimmungen. Sie sind für Privatpersonen, die Wohnraum anmieten, im Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt:



Die Höhe der Mietkaution und Zahlungsmodalitäten müssen Bestandteil des Mietvertrages sein ­– sowohl bei Privatmietverhältnissen, als auch bei Gewerbemietverhältnissen.

Für gewerblich genutzte Flächen und Objekte gelten die o.g. gesetzlichen Regelungen nicht und müssen demzufolge mit dem Vermieter ausgehandelt werden.


Gewerbetreibende müssen unter Umständen:

  • mit einer höheren Mietkaution rechnen (häufig bis zu sechs Nettokaltmieten),
  • die komplette Mietkaution bereits bei Vertragsschluss leisten,
  • davon ausgehen, dass die Mietkaution evtl. nicht verzinst wird.



Mehr zum Thema Höhe der Mietkaution und Fristen erfahren Sie in unserem Kapitel zum Thema Gewerbemietkaution bzw. Gewerbe-Mietbürgschaft.

Ausgenommen von dieser grundsätzlichen Regel sind Vereine [e.V.] sowie Gesellschaften mit der Ltd.-Rechtsform [Limited – Kapitalgesellschaften vornehmlich mit Hauptsitz im Commonwealth und Niederlassung in Deutschland].


Welche Vorteile gibt es?

Der große Vorteil der Kautionsversicherung liegt in der Befreiung von der Barkaution. Das heißt, dass Sie als Mieter keine hohe Summe auf einmal oder in Raten leisten und beim Vermieter hinterlegen müssen. Die von kautionsfrei.de angebotene Mietkautionsversicherung ist eine Mietbürgschaft der R+V Versicherung. Der Vermieter bekommt hier statt der sonst üblichen Barkaution eine Bürgschaftsurkunde der R+V als Absicherung; sie könne das Geld für die Mietkaution behalten. Hierfür erheben wir einen Jahresbeitrag von 4,7 Prozent der Mietkautionssumme.

Ein einfaches Rechenbeispiel: Mal angenommen, Ihre monatliche Nettokaltmiete beträgt 500 Euro. Dann wäre bei Abschluss des Mietvertrages eine Mietkaution von 1.500 Euro fällig. Dieses Geld können Sie sparen oder für andere wichtige Dinge im neuen Zuhause verwenden. Sie zahlen bei kautionsfrei.de lediglich einen Jahresbeitrag in Höhe von 70,56 Euro [4,7 % der Mietkaution]. Wie hoch Ihr individueller Jahresbeitrag ausfallen würde, können Sie ganz bequem mit unserem Kautionsrechner berechnen.


Ihre Vorteile bei kautionsfrei.de

  • finanzielle Flexibilität: Barkaution behalten dank Bürgschaft
  • R+V Expertenschutz: Gibt es Ärger, prüfen unsere Experten die Vermieterforderungen.
  • Serviceorientierung: Unser Kundenteam ist für Sie da und die Bonitätsprüfung ist kostenfrei und inklusive.
  • Risikofreiheit: keine Vertragslaufzeit, jederzeit kündbar
  • Fairness und Transparenz: Ein fester Jahresbeitrag, keine versteckten Kosten
  • Schnelligkeit: Die Urkunde für Ihren Vermieter finden Sie in max. 3 Werktagen im Briefkasten.
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Sie wollen sich auch das Geld für die Mietkaution sparen? Super!


Eignet sich die Mietkautionsversicherung überhaupt für mich?

Die Mietkautionsversicherung ist für jeden von Vorteil, der sich für das Geld eine bessere Verwendung vorstellen kann, als es auf das Konto des Vermieters zu legen. Dies könnten viele verschiedene Dinge wie zum Beispiel ein neues Bett oder ein Urlaub sein. Zudem ist es bei der Miete einer neuen Wohnung von großem Vorteil. Besonders dann, wenn die Mietkaution der alten Wohnung noch nicht zurück auf Ihr Konto gewandert ist, obwohl Sie sie bereits als Hinterlegung bei der neuen Wohnung brauchen. Damit so etwas gar nicht erst passiert, kann die Mietkautionsversicherung helfen, den Zeitraum ohne Probleme zu überbrücken. Denn der Vorteil hierbei ist, dass sie jederzeit kündbar und so auch als eine problemlose Übergangslösung nutzbar ist.

Nimmt mein Vermieter die Mietkautionsversicherung auch garantiert an?

Es liegt bei dem Vermieter zu entscheiden, welche Mietsicherheit er gerne haben möchte. Ob Ihr Vermieter sich für oder gegen die Mietkautionsversicherung entscheidet, hat in den meisten Fällen damit zu tun, wie viele Informationen er bereits über das Thema hat. Denn die Mietkautionsversicherung hat auch für Vermieter eine Menge Vorteile. Im Falle eines eher kritischen Vermieters bietet es sich demnach an, so viele Informationen über das Thema Mietkautionsversicherung offen zu legen wie nur möglich.

Gemeinsam mit unserem Partner, der R+V Versicherung, haben wir alle wichtigen Informationen und Vorteile für Vermieter zusammengefasst – reichen Sie diese ruhig an Ihren Vermieter weiter.

Mietkautionsversicherung ohne SCHUFA: Ist das möglich?

Jeder Versicherer führt bei der Beantragung einer Mietkautionsversicherung eine Bonitätsprüfung bei SCHUFA oder Infoscore durch. Hier wird die Kreditwürdigkeit des Mieters geprüft. Nur wenn diese positiv ist, übernimmt die Versicherung die Haftung für mögliche Mietschäden. Es gibt keinen Anbieter, der keine Bonitätsprüfung vornimmt.

Wenn Sie als Mieter selbst Ihre Bonität prüfen lassen, ist das kostenpflichtig (z.B. SCHUFA = 29,95€). Bei kautionsfrei.de stellen wir Ihnen den Bonitäts-Check schon bei der unverbindlichen Reservierung für eine Mietkautionsbürgschaft kostenfrei zur Verfügung. Sind Sie kreditwürdig, bestätigen wir Ihnen das schriftlich. Ihr Vorteil: Sie sparen sich die Bonitätsprüfung, die viele Vermieter soweiso von jedem Bewerber verlangen. Außerdem können Sie das Schriftstück mit zur Besichtigung nehmen und zeigen so, dass Sie sich bereits über die Absicherung des Vermieters Gedanken gemacht haben. Das wirkt vorbereitet und macht einen guten Eindruck.

Mietkautionsversicherung: Was passiert, wenn der Vermieter die Mietsicherheit oder Teile davon einbehalten will?

Wer haftet im Schadenfall und wie funktioniert die Schadensregulierung?



Stellt der Vermieter am Ende des Mietverhältnisses keine Forderungen, erhalten Sie, der Mieter, einfach die Bürgschaftsurkunde zurück, schicken diese zurück an den Versicherer und kündigen so die Bürgschaft.

Der Vermieter hat aus folgenden Gründen das Recht, zum Ende des Mietverhältnisses auf die Mietkaution zurückzugreifen bzw. sie komplett oder zum Teil zu behalten:

  • Es liegen Mietrückstände vor oder die Nebenkosten wurden nicht bezahlt.
  • Es wurden Schäden am Mietobjekt verursacht, für die Sie als Mieter haftbar sind.
  • Vertraglich vereinbarte Schönheitsreparaturen oder Renovierungen bei Auszug wurden von Ihnen nicht vorgenommen und müssen jetzt vom Vermieter ausgeführt werden.



Bei einer Barkaution, also wenn dem Vermieter Geld als Mietsicherheit übergeben oder überwiesen wurde, würde er diese Schadenfälle einfach damit verrechnen. Bei einer Kautionsversicherung meldet der Vermieter seine Forderungen dem Bürgen, also dem Versicherer, und wird von diesem ausgezahlt. Der Bürge fordert das Geld dann wiederum von Ihnen ein. Es handelt sich bei der Mietkautionsversicherung um eine Selbstschuldnerische Bürgschaft. Das bedeutet, dass der Vermieter sich mit seinen Forderungen sofort an den Versicherer wenden kann und nicht erst versuchen muss, das Geld von Ihnen zu bekommen.

Was genau passiert, wenn man seine Mietsicherheit als Mietkautionsversicherung hinterlegt, hängt von der Art der Bürgschaft ab. Es gibt Mietkautionsversicherungen mit und ohne den Zusatz „Zahlung auf erstes Anfordern“.

  • Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern wird vom Versicherer sofort an den Vermieter ausgezahlt, wenn er Forderungen stellt und das Geld dann wiederum von Ihnen eingefordert. Sind die Forderungen nicht gerechtfertigt, haben Sie dann nur noch die Möglichkeit, im Nachhinein zu klagen.
  • Eine gleichberechtigtere Alternative ist die Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern: Ihr Vermieter kann hier nicht einfach mal so Ihre Mietkaution oder Teile davon einfordern bzw. einbehalten. Wenn er Forderungen an den Versicherer stellt, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen die Auszahlung zu erheben. Erst wenn der Sachverhalt eindeutig geklärt ist, wird an den Vermieter ausgezahlt.



Wir von kautionsfrei.de haben uns daher dafür entschieden, eine Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern anzubieten.

Mindern können Sie die Wahrscheinlichkeit für Streitigkeiten, wenn Sie bei der Übergabe der Mieträume, egal ob privat oder gewerblich, gemeinsam mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll anfertigen. Es enthält eventuell entstandene Mängel oder Beanstandungen, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben.


Sie haben keine Lust auf Stress mit dem Vermieter oder haben Angst, dass er einfach das Geld Ihrer Mietkaution einbehält? Sparen Sie sich das und gehen Sie auf Nummer sicher – mit einer Mietkautionsversicherung von kautionsfrei.de.



Wie ist der Ablauf im Schadenfall bei der Mietkautionsversicherung von kautionsfrei.de?

  • Der Vermieter meldet seine Forderungen per Schadensformular bei der R+V Versicherung
  • Dort prüft ein Expertenteam, inwiefern die Forderung des Vermieters gerechtfertigt ist. Dann erst wird der Schaden reguliert, d.h. dem Vermieter die geforderte Leistung aus der Kautionssumme ausbezahlt. Davor werden Sie als Mieter von uns über die Forderung des Vermieters benachrichtigt.
  • Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Forderungen des Vermieters nicht rechtmäßig sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Belege einzureichen (Fotomaterial, Übergabeprotokoll etc.), um die Auszahlung zu verhindern.


Viele in Mietverträgen auftauchende Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind inzwischen für ungültig erklärt worden.

Es lohnt sich daher, sich sachkundig zu machen, welche Renovierungen Sie tatsächlich leisten müssen. Bei Renovierungsklauseln gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip: Enthält gemäß § 307 BGB eine Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag zu weitgehende Verpflichtungen, also zu viele Pflichten für den Mieter, dann ist sie insgesamt ungültig. In diesem Fall muss der Mieter überhaupt keine Renovierungsarbeiten vornehmen.

Wie funktioniert die Kündigung einer Mietkautionsversicherung?

Wie kündige ich eine Mietkautionsversicherung?



Die Kündigung einer Mietkautionsversicherung ist ganz einfach: Zeitgleich zu Ihrem Mietvertrag müssen Sie auch Ihre Mietkautionsversicherung kündigen. Diese war ja schließlich an die alte Mietwohnung gebunden und die Übernahme der „alten“ Kautionsversicherung in das neue Mietverhältnis ist nicht möglich.


So einfach kündigen Sie die Mietkautionsversicherung von kautionsfrei.de:


Bei kautionsfrei.de ist die Kündigung der Kautionsversicherung vollkommen unkompliziert und unbürokratisch. Sie brauchen keine Kündigungsfrist zu beachten, denn die Mietkautionsversicherung ist täglich kündbar und wird tagesgenau abgerechnet.

  1. Kündigungsformular ausfüllen
  2. Frankierten Rückumschlag erhalten
  3. Bürgschaftsurkunde mit Enthaftungserklärung des Vermieters kostenlos postalisch einsenden
  4. Empfangsbestätigung erhalten
  5. Zuviel gezahlte Beiträge werden Ihnen zurückerstattet.


Wenn Sie für Ihre neue Wohnung auch gleich eine Mietkautionsbürgschaft abschließen möchten, bekommen Sie einen 20 €-Amazon-Gutschein als Treuegeschenk. Dafür einfach das Kündigungsformular ausfüllen und in der Kündigungsbestätigung, die wir Ihnen per Email zusenden, den Link zum Neu-Abschluss nutzen.