*Mindestbeitrag 50 € / Jahr bei jährlicher Zahlweise
Pressemitteilung
Zum Ende eines Mietverhältnisses ist immer noch einmal das große Zittern
angesagt: Die Wohnungsübergabe steht ins Haus. Sind die Wände wirklich weiß?
Sind alle Mängel beseitigt oder wenigstens gut genug kaschiert?
kautionsfrei.de (www.kautionsfrei.de), der Spezialist für bargeldlose
Mietkaution, zeigt die Albträume jedes Vermieters. Mit diesen Fehltritten
können
1. Mit dem Kopf durch die Wand:
Verursacht der Mieter einen Schaden, der auf unsachgemäße Benutzung
zurückzuführen ist, haftet er. Das können große Löcher in den Wänden, der
Decke oder im Boden sein. Wer eigenhändig versucht, Wände einzureißen, zahlt.
Das gilt natürlich nicht, wenn vorher eine offizielle Genehmigung für die
Umbauten beim Vermieter eingeholt wurde.
2. Swimmingpool im Badezimmer:
Wer schon immer einen eigenen Swimmingpool haben wollte und das eigene
Badezimmer deshalb fahrlässig unter Wasser setzt, um ein Bad im großen Stil
zu nehmen, haftet beim Auszug für den entstandenen Wasserschaden. Tipp:
Zuverlässigen Schutz bietet in solchen Situationen eine Hausrat- oder
Privathaftpflichtversicherung.
3. Der Schlüssel zur Kaution:
Die Anzahl der Haustür- und Wohnungsschlüssel muss bei der Übergabe mit der
des Einzugs übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, müssen verloren
gegangene Schlüssel grundsätzlich aus der eigenen Tasche ersetzt werden. Bei
Wohnhäusern mit zentraler Schließanlage liegen die Kosten pro Schlüssel dabei
schnell bei 50 – 70 Euro. Müssen im schlimmsten Fall sogar die Schlösser
ausgetauscht werden, kommen auf den Mieter mitunter Kosten zwischen 400 und
600 Euro zu, je nachdem, wie viele Wohnungen der Austausch betrifft.
4. Partys, Sit-ins, Kaffeekränzchen:
Freunde sind etwas Wunderbares – beim Umzug können sie allerdings zum Problem
werden, denn der Mieter haftet auch, wenn Freunde, Bekannte oder Verwandte in
der Wohnung ihr Unwesen getrieben haben und über keine entsprechende
Privathaftpflichtversicherung verfügen.
5. Lass es fließen:
Ein verstopfter Siphon ist vom Mieter zu reinigen, eine verstopfte Leitung –
also ab der Wand – vom Vermieter. Wer vor Abnahme nicht noch einmal
überprüft, ob das Wasser fehlerfrei abfließt, riskiert eine teure
Handwerkerrechnung.
6. Auf Durchzug schalten:
Wer es in den eigenen vier Wänden schön warm und muffig mag, das Fenster
deshalb nur im äußersten Notfall öffnet und damit Feuchtigkeitsschäden wie
Schimmel riskiert, erlebt beim Auszug mit großer Wahrscheinlichkeit ein böses
Erwachen. Anders als gemeinhin angenommen, ist der Mieter laut BGH-Urteil
dazu verpflichtet, seine Wohnung ordnungsgemäß zu lüften und zu
beheizen.
Generell gilt: Nur für unsachgemäße Benutzung beziehungsweise böswillig
entstandene Schäden muss der Mieter Verantwortung übernehmen. Veränderungen
oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch
herbeigeführt wurden, hat der Mieter – laut § 538 BGB – nicht zu
vertreten.
Wer schwerwiegende Fehltritte also vermeidet und die Wohnung in einen
sachgemäßen Zustand zurückversetzt, hat große Chancen, die eingezahlte
Kaution zurückzubekommen. Aber Achtung: Wer davon ausgeht, die Summe direkt
zu erhalten und für die neue Wohnung nutzen zu können, täuscht sich. Der
Vermieter kann die Kaution zurückhalten, bis die komplette Betriebs- und
Nebenkostenabrechnung beglichen und die Wohnung abschließend abgenommen ist –
ein Vorgang der bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen kann. Experten
empfehlen deshalb, die Mietkaution gar nicht erst in bar zu hinterlegen oder
sie sich noch während des Mietverhältnisses durch eine Kautionsbürgschaft,
zum Beispiel von kautionsfrei.de, vom Vermieter zurückzuholen. Auf diese
Weise zahlt der Mieter jährlich lediglich 5,25 % der Kautionssumme und muss
nur im Schadensfall mit Zusatzkosten beim Auszug rechnen.
„Da besonders die rechtliche Lage zum Auszug sowie die Verantwortung bei
Schäden mitunter sehr undurchsichtig ist, wollen wir gestressten Mietern mit
unseren Tipps Richtlinien an die Hand geben“, so Franz Rudolf Golling,
Gründer und Geschäftsführer von kautionsfrei.de. „Durch unsere
unterschiedlichen Produkte und Serviceleistungen stehen wir Mietern darüber
hinaus während der gesamten Dauer ihres Mietverhältnisses zur Seite, so dass
stressige Situationen möglichst gar nicht erst entstehen.“
Von | Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2011