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Was ist eine Mietbürgschaft?

Bei einer Mietbürgschaft hinterlegt der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses eine Bürgschaftsurkunde beim Vermieter, nicht wie oft üblich einen Geldbetrag. Das Geld kann er behalten. Eine Mietbürgschaft sichert den Vermieter gegen Mietschäden ab – als Alternative zur Barkaution. Die bekanntesten Arten sind die Elternbürgschaft und die Mietkautionsversicherung.


Das Wichtigste auf einen Blick

  • Alternative zur Barkaution: Der Mieter hinterlegt keine Kaution in bar, sondern eine Bürgschaftsurkunde, wodurch er das Kautionsgeld behält.

  • Schutz für Vermieter: Bietet die gleiche Sicherheit wie eine Barkaution – sichert Vermieter gegen Mietausfälle und Schäden ab.

  • Arten: Häufige Varianten sind Eltern-/Privatbürgschaft, Bankbürgschaft und Mietkautionsversicherung.

  • Selbstschuldnerische Bürgschaft: Der Vermieter kann sich direkt an den Bürgen wenden, ohne erst den Mieter zur Zahlung auffordern zu müssen.

  • Bürgschaft auf erstes Anfordern: Bei dieser Variante zahlt der Bürge sofort an den Vermieter; eine Prüfung der Forderung erfolgt im Nachhinein.

Mietbürgschaft: Alles, was Sie wissen müssen

Inhaltsübersicht

Was ist eine Mietbürgschaft?
Was ist ein Mietbürge?
Wer kann bürgen?
Welche Risiken gibt es für den Mietbürgen?
Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?
Was ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern?
Was ist eine Privatbürgschaft/Elternbürgschaft?
Welche Risiken gibt es bei einer Privatbürgschaft/Elternbürgschaft? Was ist zu beachten?
Was ist ein Bankaval?
Welche Risiken gibt es bei einem Bankaval?
Was ist eine Mietkautionsversicherung?
Welche Risiken gibt es bei einer Mietkautionsversicherung?
Warum Mietbürgschaft statt Barkaution?
Wie kann man eine Mietbürgschaft kündigen oder beenden?
Wie funktioniert die Mietbürgschaft von kautionsfrei.de?
Was kostet eine Mietbürgschaft?
Welche Vorteile haben Sie als Mieter bei der Mietbürgschaft kautionsfrei.de?
Welche Vorteile haben Sie als Vermieter bei der Mietbürgschaft von kautionsfrei.de?
Wie muss eine Mietbürgschaft aussehen?
Wie hoch darf eine Mietbürgschaft sein?
Wann ist eine Mietbürgschaft unwirksam oder ungültig?
Wann greift eine Mietbürgschaft?

Was ist ein Mietbürge?

Wenn Sie als Mieter das Geld für die Kaution gerade nicht haben oder es für andere Dinge ausgeben möchten, können Sie eine Mietbürgschaft abschließen. Sie dient dem Vermieter dann als Sicherheit, ähnlich wie die Barkaution. Ein Bürge übernimmt hier Ihre Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger, also dem Vermieter.

Das bedeutet in der Praxis: Wenn Sie Ihre Miete oder Nebenkosten nicht zahlen oder Schäden in der Wohnung verursachen, springt erst mal ein Bürge für Sie ein und begleicht die Forderungen des Vermieters. Bürgen sind oft Privatpersonen wie Eltern oder gute Freunde, eine Versicherung oder eine Bank. Eine Privatpersonenbürgschaft oder Elternbürgschaft sollte aufgrund ihrer hohen Risiken sehr gut überlegt sein.


Wer kann bürgen?

Voraussetzungen: Als Bürge muss man volljährig sein und sollte natürlich in der Lage sein, im Schadensfall finanziell einzuspringen.

Die bekanntesten Arten der Mietbürgschaft sind:

die Elternbürgschaft oder Privatbürgschaft

das Bankaval

die Mietkautionsversicherung

Mietbürgen können demnach also die Eltern, Freunde oder andere Privatpersonen, eine Versicherung oder eine Bank sein.

Vorsicht bei Privat- und Elternbürgschaften:
Bei Privatbürgschaften und Elternbürgschaften bestehen hohe Risiken.
Der Bürge muss im Schadensfall für die Schulden des Mieters beim Vermieter aufkommen.

Fazit: Wir raten Ihnen und Ihren Eltern, Freunden oder Bekannten, lieber auf eine Bank oder Versicherung als Bürgen zurückzugreifen und sich Streit und finanzielle Probleme zu ersparen.


Welche Risiken gibt es für den Mietbürgen?

Ganz einfach: Der Bürge ist im Schadensfall zur Schadensregulierung verpflichtet. Das bedeutet: Hat der Mieter seine Miete oder Nebenkosten nicht gezahlt oder etwas in der Wohnung kaputt gemacht, muss der Bürge dem Vermieter das Geld dafür zahlen.

Das ist für Privatbürgen natürlich ein hohes Risiko. Viel zu schnell werden Privatbürgschaften abgeschlossen, damit der Freund oder das Kind bessere Chancen bei der Wohnungssuche haben. Über die Folgen werden sich viele erst bewusst, wenn es zu spät ist. Unfälle oder Mietausfälle passieren schneller als man denkt und viele Bürgen stürzt das in finanzielle Schwierigkeiten.

Wer eine Versicherung für sich bürgen lässt, vermeidet das hohe Risiko für Freunde oder Familie und kann dem Vermieter einen etablierten zahlungskräftigen Bürgen anbieten. Kautionsfrei.de bietet in Partnerschaft mit der R+V Versicherung eine Mietbürgschaft an. Erfahren Sie mehr über die Mietbürgschaft von kautionsfrei.de.


Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?

Wer eine Bürgschaft abschließt, kommt oft mit kompliziert klingenden Begriffen und Regelungen in Berührung. Einer davon ist "selbstschuldnerische Bürgschaft".

Das bedeutet einfach nur Folgendes: Wenn Sie als Mieter Schäden verursachen oder Ihre Miete nicht zahlen, kann der Vermieter sich direkt an den Bürgen wenden, also die Versicherung, die Bank oder die bürgende Privatperson. Er muss nicht erst versuchen, das Geld von Ihnen zu bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie theoretisch zahlungsfähig wären oder nicht.

Das sind die Voraussetzungen für eine selbstschuldnerischen Bürgschaft:

  • Sie muss schriftlich hinterlegt sein.
  • Bürge und Gläubiger (Vermieter) müssen benannt sein.
  • Der Gegenstand der Bürgschaft (die Mietkaution) wird benannt.
  • Auf die Einrede der Vorausklage wird verzichtet.
  • Auf Einrede der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit wird verzichet.
  • Der Höchstbetrag muss festgelegt sein.

Und was bedeutet "Verzicht auf Einrede der Vorausklage"?

"Verzicht auf Einrede der Vorausklage" – auch eine Bezeichnung, die kompliziert klingt, aber ganz einfach ist. Bei einer „Einrede der Vorausklage“ kann ein Bürge seine Zahlung so lange verweigern, bis der Vermieter beim Mieter eine Zwangsvollstreckung durchgesetzt hat. Erst wenn er damit keinen Erfolg hat, muss der Bürge zahlen. Wenn darauf verzichtet wird, kann der Vermieter sich direkt an den Bürgen wenden.


Was ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern?

Bei allen Mietbürgschaften – ob Elternbürgschaft oder Mietkautionsversicherung – ist es wichtig, darauf zu achten, ob es eine Bürgschaft auf erstes Anfordern oder ohne auf erstes Anfordern ist.

  • Auf erstes Anfordern, auch auf erste Anforderung genannt, bedeutet, dass im Falle einer Forderung durch den Vermieter – egal ob rechtmäßig oder nicht – der Bürge an den Vermieter auszahlen muss und dann den Betrag von Ihnen als Mieter wieder einfordert. Eine Art Blankoschein für den Vermieter. Behauptet der Vermieter also, es sei durch Sie in der Wohnung ein Schaden entstanden, bekommt er den entsprechenden Betrag vom Bürgen ausgezahlt; danach werden Sie zur Kasse gebeten. Sie haben hier keine Möglichkeit, Einspruch einzulegen und können lediglich nach der Auszahlung gerichtlich dagegen vorgehen. Fazit: Sie bekommen Ihr Geld nicht wieder.
  • Bei einer Bürgschaft ohne auf erstes Anfordern ist der Mieter besser geschützt – eine faire Lösung für beide Seiten. Stellt der Vermieter Forderungen, haben Sie als Mieter mit dieser Schutzfunktion die Möglichkeit, Ihre Sicht der Dinge darzulegen und die Forderungen werden geprüft. Erst dann erfolgt die Auszahlung an den Vermieter und die Zahlungsaufforderung an den Mieter. Übrigens: Die Bürgschaft von kautionsfrei.de ist eine Bürgschaft ohne auf erstes Anfordern.
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Was ist eine Privatbürgschaft/ Elternbürgschaft?

Die Privatpersonenbürgschaft, von vielen auch Bürgschaft für privat genannt, ist eine Art der Mietbürgschaft. Bürgen können hierbei die Eltern, Freunde oder andere Privatpersonen sein.

Bei der Elternbürgschaft bürgen ein Elternteil oder beide Eltern beim Vermieter für die Kinder, die eine Wohnung beziehen. Das bedeutet, wenn die Kinder die Miete oder die Nebenkosten nicht zahlen oder Schäden an der Mietwohnung verursachen, müssen die Eltern finanziell einspringen. Sie selbst stehen jedoch nicht als Mieter im Mietvertrag. Auch andere volljährige Privatpersonen mit guter Bonität können eine Bürgschaft übernehmen.

Die Elternbürgschaft oder Privatpersonenbürgschaft kommt häufig bei Studenten oder Auszubildenden zum Einsatz, also jungen Menschen, die gern in ihren eigenen vier Wänden wohnen möchten, aber kein festes Einkommen oder sonstige Sicherheiten vorzuweisen haben. Auch Geringverdiener oder Mieter mit einem schlechtem SCHUFA-Eintrag werden auf diese Weise von Freunden, Verwandten oder ehemaligen Partnern unterstützt.

Eine Privatpersonenbürgschaft oder Elternbürgschaft sollte aufgrund ihrer hohen Risiken sehr gut überlegt sein.

Die Bürgschaft sichert den Vermieter gegenüber eventuellen Mietausfällen oder Schäden ab und erleichtert die Wohnungssuche. Bei der Eltern- oder Privatpersonenbürgschaft handelt sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft.


Am besten ist es, wenn man sich vor der Kontaktaufnahme mit dem zukünftigen Vermieter bereits ein Muster oder eine Vorlage einer selbstschuldnerischen Mietbürgschaft aus verlässlicher Quelle ausdruckt und diese ausfüllt. Nutzen Sie gern unsere kostenlose Vorlage für die private Mietbürgschaft:

Welche Risiken gibt es bei einer Privatbürgschaft/ Elternbürgschaft? Was ist zu beachten?

Wer für jemand anderen bürgt, geht immer hohe Risiken ein. Diese Risiken werden bei privaten Bürgschaften oft verharmlost. Die Bürgschaft sei nur eine Formalität und in Wirklichkeit müsse der Bürge die Zahlungen sowieso nicht übernehmen etc.
Mit diesen und ähnlichen Äußerungen werden die Haftungsfolgen der Privatbürgschaft beschönigt und als risikolos dargestellt. Doch ein privater Bürge sollte sich im Vorfeld gründlich das Ausmaß der Entscheidung und die wesentlichen Risiken bewusst machen.

Beispielsweise kann man bei Privat- oder Elternbürgschaften ohne vorher vertraglich fixierte Gründe von einer selbstschuldnerischen Bürgschaft nicht zurücktreten.

In welchem Fall und Ausmaß sich Eltern für ihre Kinder oder Privatpersonen für andere verbürgen, hängt vom Wortlaut des Bürgschaftsvertrages ab. Häufig ist es sogar so, dass Bürgschaften und damit verbundene Pflichten vererbt werden, sollte der Bürge versterben.
Weitere, wichtige Informationen zu dem Thema Vererbung des Mietvertrags finden Sie in unserem Artikel.

Nicht vergessen: Der Bürge muss im Schadensfall für die Schulden des Mieters beim Vermieter aufkommen. Und diese entstehen schneller als man denkt. Ein kleiner Unfall kann teure Schäden in der Wohnung nach sich ziehen, eine Krankheit oder Arbeitslosigkeit führt nicht selten zu Mietschulden. Eine Privatpersonenbürgschaft sollte also sowohl vom Mieter als auch vom Bürgen sehr gut überlegt sein.

Aufgrund dieser Risiken empfehlen wir Ihnen und Ihren Eltern, Freunden oder Bekannten, lieber auf eine Bank oder Versicherung als Bürgen zurückzugreifen. Dies erspart Ihnen Streitereien und finanzielle Probleme.

Aus diesen Gründen sollten Privatbürgen die wichtigsten Formulierungen und Varianten kennen:

  • Die meisten Bürgschaftsverträge enthalten folgende Wendung: Auf die Einrede der Vorausklage wird verzichtet. Es handelt sich hier um eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Das bedeutet, dass der Vermieter sich nicht erst mit dem Mieter auseinandersetzen muss, sondern sich mit seinen Forderungen direkt an den Bürgen, also beispielsweise die Eltern, wenden kann. Der Bürge zahlt also erst mal für die Schulden und Schäden des Mieters.
  • Der Privatbürge sollte darauf achten, keine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu unterschreiben. Auf erstes Anfordern heißt, dass Forderungen des Vermieters bzgl. Mietschulden oder Schäden nicht erst geprüft werden müssen, sondern er sofort vom Bürgen ausgezahlt werden muss. Bis auf wenige Ausnahmen sind Bürgschaften auf erstes Anfordern für Privatpersonen ohnehin nicht rechtsgültig. Haben Sie trotzdem eine Bürgschaft auf erstes Anfordern unterschrieben, haben Sie zwar kein Recht auf eine Beendigung des Vertrags, aber Sie haften im Rahmen einer Bürgschaft ohne auf erstes Anfordern – also mit einem Recht auf Einspruch bei unrechtmäßigen Forderungen.


Auch auf die Höhe der Bürgschaft sollten Eltern und bürgende Privatpersonen ein Auge haben. Der Vermieter hat bei Wohnraummietverträgen nur das Recht auf eine Sicherheit von maximal drei Nettokaltmieten. Fordert er mehr, müssen Eltern oder Privatpersonen im Schadensfall nur bis zur gesetzlich festgelegten Obergrenze bürgen, ganz gleich, was im Bürgschaftsvertrag steht.

Aber Vorsicht! Bieten die Bürgen von selbst eine höhere Sicherheit an - freiwillige Bürgschaft oder Rettungsbürgschaft - haften Sie unbegrenzt.

Beispiel freiwillige Bürgschaft: Um sich einen Vorteil in einem Bewerbungsprozess um eine Mietwohnung zu verschaffen, kommt es vor, dass Mieter dem Vermieter unaufgefordert eine freiwillige Bürgschaft als zusätzliche Sicherheit anbieten. In solch einem Beispiel gilt die Obergrenze der Mietkaution auf drei Monatsmieten nicht.

Beispiel Rettungsbürgschaft: Einem Mieter droht aufgrund nicht gezahlter Mieten die Kündigung. Mit einer Rettungsbürgschaft soll demnach eine drohende Wohnungskündigung abgewendet werden. Auch in diesem Falle gilt die Eingrenzung der Mietkaution auf drei Monatsmieten nicht.



Unfälle passieren schneller als man denkt und ein Schaden in den Wohnräumen kann für Eltern oder andere private Bürgen schnell teuer werden. Um entsprechende Risiken zu vermeiden, sollte man daher alternativ eine Mietbürgschaft bei einer Bank oder einer Versicherung, auch Mietkautionsversicherung genannt, in Betracht ziehen. Hier bürgen statt Privatpersonen etablierte Versicherungen oder Banken, wie im Fall von kautionsfrei.de die R+V Versicherung.

Eine Mietkautionsbürgschaft von kautionsfrei gibt es schon ab 4,17 € und kann in 5 Minuten online abgeschlossen werden.

So funktioniert die Bürgschaft



Bei kautionsfrei.de hat der Mieter aufgrund der Bürgschaft ohne auf erstes Anfordern die Möglichkeit, gegen unrechtmäßige Forderungen des Vermieters Einspruch einzulegen. Die Bürgschaft entspricht den gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Kaution im Sinne des § 551 BGB.

Mehr über kautionsfrei.de erfahren



Wussten Sie schon?
Kommt es zu einer späteren Mieterhöhung, wirkt sich diese nicht auf die Höhe der Mietsicherheit und damit auch nicht auf die Bürgschaft aus.


Was ist ein Bankaval?

Das Bankaval ist eine Art der Mietbürgschaft. Bei einer Bankbürgschaft, auch Bankaval oder Mietaval genannt, springt die Bank bei Mietausfällen oder Schäden an der Wohnung erst mal als Bürge ein. Stellt der Vermieter also entsprechende Forderungen, zahlt die Bank das Geld für den entstandenen Schaden an den Vermieter aus, der Mieter muss dann den jeweiligen Betrag an die Bank zurückzahlen. Bei Mietavalen von Banken handelt es sich immer um selbstschuldnerische Bürgschaften.

Welche Risiken gibt es bei einem Bankaval?

Wer neben einer Bankbürgschaft noch andere Sicherheiten beim Vermieter hinterlegt, sollte darauf achten, dass diese gemeinsam nicht die gesetzlich vorgeschriebene Maximalhöhe von drei Nettokaltmieten übersteigen. Wurde eine höhere Mietsicherheit vereinbart, ist diese unwirksam, der Rest muss zurückgezahlt werden.

Aktuelle Praxis- und Erfahrungsberichte zeigen außerdem, dass die Banken kein gesteigertes Interesse mehr an dieser Dienstleistung haben und deshalb in der Regel zusätzlich zum Jahresbeitrag mehrere Bedingungen wie Kontoführung, Sperreinlage in Höhe der Mietkaution oder sonstige Gebühren verlangen. In vielen Fällen wird auch eine Avalprovision berechnet. Diese Form der Mietkaution wird also künftig seltener oder gar nicht mehr verfügbar sein. Alternativ empfiehlt sich eine Mietkautionsversicherung.

Was ist eine Mietkautionsversicherung?

Die Mietkautionsversicherung ist eine Art der Mietbürgschaft, auch Mietkautionsbürgschaft genannt. Im Falle einer Mietkautionsversicherung bürgt eine Versicherung für Mietausfälle oder Schäden. Das bedeutet: Der Vermieter erhält statt der Barkaution eine Bürgschaftsurkunde einer Versicherung als Sicherheit. Es handelt sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft.

Die Absicherung durch die Mietkautionsversicherung ist auf drei Nettokaltmieten begrenzt. Die Konditionen der verschiedenen Anbieter am Markt sind sehr unterschiedlich, weshalb sich ein prüfender Blick auf Preise und Leistungen lohnt. Einen Vergleich der Anbieter für Ihre persönliche Mietkautionssumme können Sie unter Mietkautionsberater.de machen.

Welche Risiken gibt es bei einer Mietkautionsversicherung?

  • Einige Anbieter locken mit niedrigen Jahresbeiträgen, verlangen aber dann hohe Abschluss- oder Bearbeitungsgebühren. Auch darauf, ob sich der Jahresbetrag während der Vertragslaufzeit ändert, sollte man achten.
  • Unnötige Kosten vermeiden: Wer auszieht, möchte natürlich keine Vertragslaufzeiten bei seiner Mietbürgschaft abwarten. Flexible Kündigungsbedingungen sind also essenziell.
  • Auf erstes oder ohne auf erstes Anfordern? Ein grundsätzlicher Unterschied ist, ob die Bürgschaft über eine Schutzfunktion für den Mieter verfügt (nicht auf erstes Anfordern) oder auf erstes Anfordern ist.
    Bei einer Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern wie bei kautionsfrei.de kann der Vermieter im Schadensfall nicht einfach auf die Bürgschaft zugreifen; der Fall wird von der R+V Versicherung geprüft. Der Mieter ist also besser geschützt. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern wird der Vermieter im Schadensfall sofort und ohne Prüfung von der Versicherung ausgezahlt, welche dann wiederum den Ausgleichsbetrag vom Mieter einfordert.
  • Ein häufiges Missverständnis ist, dass es sich bei der Mietkautionsversicherung um einen Kredit handelt. Dem ist nicht so. Mit einer Mietkautionsversicherung (oder auch einem Bankaval) zahlt man seine Mietkaution nicht ab. Das Geld für die Mietkaution wird auch nicht von der Versicherung an den Vermieter überwiesen. Es fließt gar kein Bargeld, der Vermieter erhält als Sicherheit eine Bürgschaftsurkunde statt der Barkaution. Für diese Absicherung ist ein Beitrag zu zahlen, der jährlich fällig wird. Der Mieter zahlt also dafür, dass er die Mietkaution nicht beim Vermieter hinterlegen muss, sondern diesen meist sehr hohen Betrag behalten kann und der Vermieter trotzdem abgesichert ist.

Warum Mietbürgschaft statt Barkaution?

Besonders jungen Menschen, die vielleicht zum ersten Mal eine Wohnung mieten (Erstmieter, Berufseinsteiger, Studenten etc.) ist eine Mietbürgschaft zu empfehlen.

Gerade wegen der stetig steigenden Mietpreise – besonders in Großstädten und Ballungsräumen – ist die Bürgschaft eine praktische Alternative zur Barkaution. Mit der Mietkautionsbürgschaft können Sie das Geld für die Mietkaution behalten und es für die Dinge ausgeben, die Sie sich wünschen.

Alle Vorteile auf einen Blick:

  • Mehr Geld: Die finanzielle Belastung senkt sich spürbar und es verbleibt mehr Geld im eigenen Portemonnaie.
  • Keine Kredite und Ratenzinsen: Die Mietbürgschaft erspart Ihnen die Aufnahme eines Kredites zur Zahlung der Mietkaution.
  • Finanzspritze: Wer sich eine bereits geleistete Mietkaution zurückholt, gewinnt eine finanzielle Entlastung der Haushaltskasse.
  • Kein Mietkautionskonto: Das Geld für die Mietkaution in bar landet nicht auf einem Mietkautionskonto und die Gefahr der Veruntreuung von Mietkautionsgeldern, besonders im Insolvenzfall des Vermieters, besteht nicht mehr.
  • Bessere Anlagemöglichkeiten: Die Zinserträge vom Anlegen der Barkaution auf einem Kautionskonto stehen Ihnen zwar zu; bei aktuell gegen 0 gehenden Zinsen, verliert das Geld „dank“ Inflation aber eher an Wert. Dieses Geld könnten Sie auch gewinnbringender anlegen.

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Wie kann man eine Mietbürgschaft kündigen oder beenden?

Die Mietbürgschaft endet mit dem Mietverhältnis, wenn Sie die Wohnung ordnungsgemäß an den Vermieter bzw. Verwalter zurückgegeben haben. Bestehen seitens des Vermieters keine offenen Forderungen, wird die Mietbürgschaft aufgelöst. Forderungen können Mietschulden, nicht gezahlte Nebenkostenabrechnungen, nicht erledigte Schönheitsreparaturen oder Schäden in der Wohnung sein.

Bei einer Mietkautionsversicherung oder einem Bankaval ist der Ablauf dann wie folgt: Sind aus dem Mietverhältnis keine Forderungen entstanden, gibt der Vermieter Ihnen die Bürgschaftsurkunde unterschrieben zurück. Sie schicken die Urkunde dann an die Versicherung oder Bank zurück und kündigen damit die Bürgschaft.

Stellt der Vermieter zum Ende des Mietverhältnisses Forderungen, geht der Fall an die Versicherung oder Bank.

  • Ist es eine Bürgschaft auf erstes Anfordern, werden die Forderungen nicht geprüft, der Bürge zahlt an den Vermieter aus und fordert dann das Geld von Ihnen wieder ein.
  • Bei einer Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern werden die Forderungen vom Bürgen auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. Der Vermieter erhält dann entsprechend seiner Forderung den finanziellen Ausgleich der Versicherung oder Bank und dieser Betrag wird dann wiederum von Ihnen eingefordert.

Fazit: Eine Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern ist für Sie die fairere Lösung.

Wird die Bürgschaft während des laufenden Mietverhältnisses gekündigt, hat der Vermieter das Recht auf eine alternative Sicherheit, also z.B. eine Barkaution. Daher sollte – am besten schriftlich – vereinbart werden, welche Art der Sicherheit stattdessen hinterlegt werden soll.


Wie funktioniert die Mietbürgschaft von kautionsfrei.de?

Hinter der Mietbürgschaft von kautionsfrei.de steht die R+V Versicherung als Bürge. Es handelt sich um eine Bürgschaft ohne auf erstes Anfordern. Sie als Mieter haben also die Möglichkeit, im Falle einer Forderung des Vermieters Stellung zu beziehen. Die Forderungen werden durch die R+V geprüft.

Fazit: Sie sind dem Vermieter nicht hilflos ausgeliefert, wenn er beschließt, Ihnen Schäden oder Mietschulden anzuhängen.

Die Mietbürgschaft von kautionsfrei.de kann auf der Website schnell und unkompliziert per Online-Antrag abgeschlossen werden:

Der Antragsprozess ist einfach, schnell und intuitiv.

Es dauert nur wenige Minuten.

Zwei Werktage nach der Antragstellung erhalten Sie die Bürgschaftsurkunde per Post.


Die Zahlung der Beiträge erfolgt jährlich. Wenn Sie während des laufenden Vertragsjahres kündigen möchten, erfolgt eine taggenaue Abrechnung und Sie bekommen den für das Jahr zu viel gezahlten Betrag zurück.

Der Beitrag errechnet sich abhängig von der Höhe der Mietkaution. Er beträgt 4,7 Prozent der Kaution. Mithilfe unseres kautionsfrei-Rechners können Sie blitzschnell feststellen, wie viel Geld Sie sich durch die Mietkautionsbürgschaft sparen können und wie hoch Ihr Beitrag für die Bürgschaft wäre.

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Was kostet eine Mietbürgschaft?

Der Beitrag der Mietbürgschaft berechnet sich prozentual nach Höhe der Mietkaution. Bei kautionsfrei.de beträgt der Beitrag 4,7 % der Kaution. Bei einer Kaution von 1500 Euro sind das also beispielsweise 6,56 Euro im Monat.

Welche Vorteile haben Sie als Mieter bei der Mietbürgschaft kautionsfrei.de?


  • Finanzielle Flexibilität: Sie müssen keine Barkaution beim Vermieter hinterlegen und können das Geld für die Mietkaution behalten.
  • Sicherheit: Unsere Mietkautionsbürgschaft ist für Sie sicherer als eine Barkaution. Denn möchte Ihr Vermieter die Kaution in Anspruch nehmen, prüfen die Mietrechts-Experten der R+V Versicherung erst einmal, ob er das überhaupt darf. Nur wenn die Forderungen rechtmäßig sind, wird die Kaution ausbezahlt.
  • Kreditwürdigkeit: Die Mietbürgschaft von kautionsfrei.de beeinträchtigt nicht die Kreditwürdigkeit (Scoring).
  • Flexible Vertragslaufzeiten: Ein Widerruf oder die Kündigung der Mietbürgschaft von kautionsfrei.de sind jederzeit möglich.
  • Kein Papierkram: Die Beantragung der Mietkautionsbürgschaft von kautionsfrei.de geht zügig. Die Zu- oder Absage – abhängig von der Bonität des Antragstellers – erscheint sofort am Bildschirm. Die Bürgschaftsurkunde ist zwei Werktate später im Briefkasten.
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Welche Vorteile haben Sie als Vermieter bei der Mietbürgschaft von kautionsfrei.de?

  • Weniger Verwaltung: Die einfache Handhabung einer Mietbürgschaft von kautionsfrei.de erspart eine Menge Verwaltungsaufwand. Als Vermieter sparen Sie sich beispielsweise, die Barkaution auf einem Mietkautionskonto anzulegen oder Zins-und Ertragssteuern abzurechnen.
  • Bonitätsprüfung: Die Bürgschaftsurkunde bestätigt dem Vermieter, dass der neue Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen regelmäßig nachkommt und somit kreditwürdig ist. Sie wird nämlich erst nach erfolgreicher Prüfung bei Infoscore ausgestellt.
  • Schnelle Schadensregulierung: Tritt ein Schadensfall ein, wird dieser sofort und unkompliziert von der R+V Versicherung für Sie reguliert.
  • Kein Forderungsmanagement: Forderungen für beispielsweise ausstehende Nebenkostenabrechnungen können mit der Mietbürgschaft ausgeglichen werden – das Forderungsmanagement übernimmt die R+V Versicherung für Sie.
  • Geringeres finanzielles Risiko: Ausbleibende Mietkautionsteilzahlungen gehören der Vergangenheit an.


Sie sind Mieter und Ihr Vermieter kennt die Mietkautionsbürgschaft noch nicht?


Wir haben Ihnen alle Vermieter-Vorteile in einem übersichtlichen Infoblatt zusammengefasst. Drucken Sie es einfach aus und übergeben Sie es ihm, wenn Sie mit ihm darüber sprechen, welche Mietsicherheit er sich wünscht oder nehmen Sie es gleich zur Wohnungsbesichtigung mit.

Wie muss eine Mietbürgschaft aussehen?

Eine Mietbürgschaft ist eine in der Regel schriftliche Erklärung, in der der Bürge einwilligt, sich gegenüber dem Bürgschaftsnehmer (auch Gläubiger) für die Verbindlichkeit des Schuldners zu verbürgen.

Bei einer Privatbürgschaft bedeutet das, die Eltern oder Bekannten erklären sich einverstanden, dafür aufzukommen, wenn der Mieter seine Miete oder Nebenkosten nicht zahlt oder Sachschäden an der Wohnung verursacht. Zusätzlich verlangte Unterlagen bei Privatbürgschaften sind oft eine Bonitätsauskuft, eine Kopie des Personalausweises und die letzten drei Einkommenserklärungen.

Bei einer Mietbürgschaft eines Versicherers oder einer Bank, erklärt die Bank oder Versicherung sich auf einer Bürgschaftsurkunde bereit, für den Mieter zu bürgen. Auch bei einer Bank werden oft zusätzliche Unterlagen verlangt. Bei manchen Banken muss man auch Kunde der Bank sein, um eine Bürgschaft zu erhalten. Bei der Mietbürgschaft einer Versicherung wird automatisch während des Antragsprozess ein Bonitäts-Check gemacht. Weitere Unterlagen müssen in der Regel nicht eingereicht werden.

Ob Privatbürge, Bank oder Versicherung – auf der Bürgschafterklärung müssen folgende Informationen aufgeführt werden:

  • Wer ist der Bürge, wer ist der Bürgschaftsnehmer und wer ist der Schuldner?
  • Wie ist die Bürgschaftshöhe (maximal drei Nettokaltmieten)?
  • Handelt es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft mit Verzicht auf Einrede der Vorausklage?
  • Handelt es sich um eine Bürgschaft auf erstes Anfordern?

Wie hoch darf eine Mietbürgschaft sein?

Die Mietbürgschaft ist eine Art der Mietsicherheit nach §551 BGB. Die maximale Höhe beträgt drei Nettokaltmieten. Kleines Rechenbeispiel: Bei einer Miete von 650 Euro warm dürfen die Mietkaution und die Bürgschaft nicht höher sein als 1950 Euro.


Wann ist eine Mietbürgschaft unwirksam oder ungültig?

Unter verschiedenen Bedingungen kann eine Bürgschaft ungültig sein, z.B.:

  1. Wenn sie nicht schriftlich festgehalten wurde
  2. Wenn die Hauptforderung (in unserem Fall die Höhe der Mietkaution) nicht eindeutig festgelegt wurde
  3. Wenn eine Übersicherung vorliegt, d.h. wenn die Barkaution und die Bürgschaft oder die Kombination aus beiden die maximal zulässige Mietsicherheit von drei Monatskaltmieten übersteigt (§551 BGB Abs. 1).
  4. Eine Ausnahme von 3.) ist, wenn die höhere Bürgschaft von selbst angeboten wird; wenn also z.B. die Eltern dem Vermieter eine höhere Bürgschaft für Ihr Kind anbieten, damit er dieses als Mieter akzeptiert
  5. Wenn sie als sittenwidrig eingestuft wird


Sittenwidrige Bürgschaften können gemäß § 138 BGB unwirksam sein.
Ein Beispiel: Sind der Hauptschuldner (also der Mieter) und der Bürge miteinander verwandt oder verheiratet, kann eine Bürgschaft unter bestimmten Bedingungen sittenwidrig sein. Durch die finanzielle Belastung des Ehepartners könnte der Bürge im Schadensfall finanziell überfordert sein. Hierbei dominieren oft die Emotionen gegenüber der realistischen Einschätzung des Risikos.


Wann greift eine Mietbürgschaft?

Die Mietbürgschaft greift im sogenannten Schadensfall. Um einen Schadensfall handelt es sich, wenn der Vermieter zum Ende des Mietverhältnisses auf die Mietsicherheit zugreifen muss, z.B. wegen Mietrückständen, nicht gezahlten Nebenkosten oder vom Mieter verursachten Schäden an der Wohnung.

In diesem Fall informiert der Vermieter den Bürgen, in unserem Fall die R+V Versicherung. Was danach passiert, hängt davon ab, ob es sich um eine Bürgschaft auf erstes Anfordern oder nicht auf erstes Anfordern handelt.

Bürgschaft auf erste Anforderung:

Der Vermieter stellt seine Forderung an den Bürgen und wird sofort ausgezahlt. Der Bürge fordert dann das ausgezahlte Geld wiederum vom Mieter zurück. Ob die Forderungen des Vermieters rechtmäßig sind, spielt hier keine Rolle. Wenn der Mieter etwas einzuwenden hat, bleibt ihm nur der Gang vor Gericht.

Bürgschaft ohne auf erste Anforderung:

Hier werden die Forderungen des Vermieters vor der Auszahlung vom Bürgen auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. Der Mieter hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen die Forderungen des Vermieters zu erheben, wenn er sie für nicht rechtmäßig hält. Erst nach der Prüfung wird das Geld an den Vermieter ausgezahlt.


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Ratgeber

  • 1. Über die Mietbürgschaft
  • 2. Über die Mietkaution
  • 3. Über das Kautionskonto
  • 4. Über die Mietkautionsversicherung
  • 5. Über die Kaution im Mietrecht
  • 6. Mietkaution Gewerbe
  • 7. Über die Mietkaution Rückzahlung
  • 8. Über Mietkaution einbehalten
  • 9. Über die Mietkautionsbürgschaft

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