Anders als im privaten Bereich ist die Höhe der Mietkaution im gewerblichen Bereich nicht gesetzlich geregelt und kann die Liquidität einer Firma stark belasten. Mit der Kautionsbürgschaft von kautionsfrei.de müssen Sie keine hohen Geldsummen mehr beim Vermieter hinterlegen. Stattdessen können Sie das Geld für die Mietkaution behalten. Ihr Vermieter ist zu 100 % abgesichert. Ihre Firma genießt die neue finanzielle Freiheit und kann sich auf das Wesentliche konzentrieren.
Entscheiden Sie selbst, wofür Sie Ihr Geld ausgeben und lassen Sie die Sorgen rund um die Barkaution hinter sich.
Mit der Mietkautionsbürgschaft wahren Sie Ihre finanzielle Unabhängigkeit für Ihr Gewerbe.
Auf dem Kautionskonto erreicht Ihr Geld nicht die Erträge, die eine kluge Investition einbringen kann. Jetzt entscheiden Sie, wo und wie Ihr Geld für Sie arbeitet.
Die Kautionsbürgschaft können Sie schnell und einfach online beantragen. Nur wenige Werktage später kommt die Bürgschaft bei Ihnen an.
Wir prüfen die Angebote von zwei Versicherern, um Ihnen das indivuell beste und günstige zu unterbreiten.
Die jährlichen Gebühren für die Mietkautionsbürgschaft sind steuerlich als Betriebskosten absetzbar.
Formular ausfüllen & Antrag abschließen
Urkunde per Post erhalten
Urkunde dem Vermieter geben
Geld behalten
Bestehende Unternehmen reichen ab einer Kautionssumme von 15.000 € eine Kopie des Mietvertrages ein. Ab einer Kautionssumme von 40.000 € können zusätzlich Jahresabschlüsse der vergangenen Geschäftsjahre und ggf. die GUV (Gewinn- und Verlust-Rechnung) angefordert werden.
Existenzgründer reichen die Gewerbeanmeldung und ab einer Kautionssumme von 20.000 € eine Kopie des Mietvertrages ein.
Unternehmen zahlen abhängig von Ihrer Bonität ab 3 % der Kautionssumme jährlich, mindestens aber 150 €.
Die Kautionssumme muss mindestens 2.000 € betragen.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Ja, dieser muss innerhalb von 14 Tagen schriftlich mit gleichzeitiger Rückgabe der Originalbürgschaftsurkunde erfolgen.
Je nach Bonitätsauskunft, Risiko und Avalsumme können Sicherheiten verlangt werden, beispielsweise in Form eines abgetretenen Bankguthabens oder einer Bankbürgschaft.
Die Mindestkautionshöhe beträgt 2.000 €.
Der Mindestbeitrag beträgt 150 €.
Vereine können leider keine Gewerbemietbürgschaft beantragen.
Sondertexte wie z. B. „auf das erste Anfordern“ und weitere können verwendet werden, wenn es den vertraglichen Abreden entspricht. Unser Versicherungspartner ist jedoch nicht verpflichtet, Sondertexte in einer bestimmten Formulierung zu übernehmen.
Zur Kündigung senden Sie die Originalbürgschaft und ein unterzeichnetes Kündigungsschreiben an:
plusForta GmbH
Talstr. 24
40217 Düsseldorf
Die Bonitätsprüfung eines Versicherers erfolgt über die Auskunftei Creditreform.
Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihr Unternehmen (auch Einzelunternehmen und Existenzgründer) dort gelistet ist, melden Sie sich bitte direkt bei der Creditreform vor Ort. Diese finden Sie direkt auf creditreform.de.
Tipp: Wenn Sie Ihr Unternehmen bei der Creditreform listen lassen, besteht die Möglichkeit, ein besseres Angebot für die Gewerbe-Kautionsbürgschaft zu bekommen.
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