Wenn die Nachzahlung der Nebenkosten ansteht: Was Mieter in der aktuellen Energiekrise tun können

Inhaltsverzeichnis

1. Die Energiekrise und das Steigen der Strompreise

junger Mann schaut durch ein schwarzes Fernglas und symbolisiert damit das Thema Wohnungssuche.

Durch den Ukrainekrieg ist die Energiekrise richtig ins Rollen gekommen und wird immer spürbarer. Überall steigen die Preise und besonders das Aufheizen der Wohnung mit Gas oder Heizöl ist ein sehr präsentes und besorgniserregendes Thema. Fragen zu der Finanzierung und den Nebenkosten kommen auf. Wie hoch werden sie sein und was kann man dagegen tun? Wir klären auf.

2. Informationen zur Nachzahlungsforderung

junger Mann sitzt nachdenklich an einem Tisch vor seinem Laptop.

Wann kommt die große Nachzahlungsforderung?

Wann die „große Nachzahlungsforderung“ kommen kann, ist ganz von dem Abrechnungszeitraum abhängig. In den meisten Fällen wird das ganze Kalenderjahr berücksichtigt, sodass die Nebenkosten Abrechnung spätestens zwölf Monate später da sein muss. Für das Jahr 2022 heißt dies, dass am 31. Dezember kommenden Jahres die Rechnungen erwartet werden können.


Hinweis: Trifft die Nebenkostenabrechnung zu spät beim Mieter ein (später als die 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum) ist diese nicht mehr gültig und es dürfen keine Nachforderungen gestellt werden!


Wie lange hat man Zeit, bis man die Nachzahlung leisten muss?

Im Normalfall haben Mieter einen Monat Zeit, die Rechnung zu bezahlen. Diese Regelung bezieht sich jedoch auf die Vergangenheit mit deutlich niedrigeren Preisen. Um die Mieter von den steigenden Energiekosten zu entlasten, fordert der Mieterbund von der Bundesregierung schnelles Handeln und Hilfe. Das Ziel dabei ist, dass kein Mieter Angst davor haben muss, bei Geldnöten aufgrund der explodierenden Gas- und Strompreise sein Zuhause zu verlieren. Trotzdem ist es wichtig zu wissen, dass die Frist für die Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung 30 Tage beträgt und derzeit zu diesem Zeitpunkt gezahlt werden muss. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, ist dies ein Kündigungsgrund.

Sollte die Situation einer Geldnot eintreten, ist es sehr sinnvoll, mit dem Vermieter schnellstmöglich in Kontakt zu treten. So hat man die Möglichkeit, eine Ratenzahlung auszumachen oder eine andere finanzielle Lösung zu finden.

Gibt es Pläne für eine staatliche Entlastung der Mieter?

Um Mieter finanziell in einer Zeit wie dieser so gut wie möglich zu entlasten, gibt es spezielle Unterstützungsangebote. Eines davon ist das Wohngeld. Dies muss man jedoch beantragen und kann nicht von jedem beliebig beansprucht werden. Menschen, die einen festen Job haben, das Gehalt jedoch nicht ausreicht, um allein den Lebensunterhalt zu stemmen, können in einer örtlichen Wohngeldstelle den Antrag stellen.

Wichtig: Das Wohngeld kann nicht mit weiteren Sozialleistungen wie Hartz IV kombiniert werden.

Des Weiteren bietet es sich immer an, Augen und Ohren für Heizkostenzuschüsse offen zu halten. Diese dienen ebenfalls als Entlastung für die steigenden Energiekosten, müssen jedoch ebenfalls beantragt werden.

Was für Nebenkostennachzahlungen sind sonst üblich, wie hoch ist die kommende im Vergleich?

Um sich auf die kommende Nachzahlung der Nebenkosten vorzubereiten, bietet es sich an, grob einmal auszurechen, was einen erwartet. Hierzu nimmt man den Betrag der Nebenkostenabrechnung des letzten Jahres und rechnet für die Abrechnung von Heizöl ca. 40 % und für die Abrechnung von Gas ca. 60 % drauf.

Beispiel: Die letzte Abrechnung für Heizöl betrug 500 €. Nun steigt der Preis um 40 %. Die Rechnung hierfür lautet nun 500€ x 1,40 = 700 € Nebenkostennachzahlung im neuen Jahr.

Wichtig: Voraussetzung für diese Rechnung ist, dass der Verbrauch gleichbleibt.

Um nun genug Geld beiseitezulegen, sollte der zusätzliche Betrag in realistische Beträge unterteilt werden, die monatlich zurückgelegt werden z. B. 20 € pro Monat, sodass am Ende genügend Rücklagen vorhanden sind.

Eine weitere Möglichkeit ist der Rechner von Stiftung Warentest. Diesen finden sie hier!

3. Wenn die Nebenkostennachzahlung zur finanziellen Belastung wird

eine junge Familie sitzt auf einer weißen Couch vor einem Laptop und lächeln.

Die Rücklagen vieler Mieter in Deutschland sind schon lange aufgebraucht. Zusätzlich bringen die aktuell steigenden Kosten viele Menschen in Bedrängnis. Die gute Nachricht ist: Trifft der Fall einer zu großen finanziellen Belastung ein, gibt es Möglichkeiten, diese zu reduzieren.

Oft wird vergessen, dass ein Großteil der Mieter noch 2-3 Kaltmieten Kautionssumme bei ihrem Vermieter als Sicherheit hinterlegt haben. Mit kautionsfrei.de haben Sie die Möglichkeit, dieses Geld zurückzubekommen und frei zu nutzen. Und das funktioniert mit der Kautionsbürgschaft.

Mit ihr kann der Mieter die Mietkaution einsparen bzw. sich zurückholen. Stattdessen erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde, die versichert, dass der Mieter zahlungsfähig ist. Somit ist der Vermieter komplett abgesichert, so wie mit der Barkaution.

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4. Tipps zur Reduzierung der Energiekosten

eine gelblich leuchtende Glühbirne.

Um Energiekosten zu sparen und den Verbrauch so niedrig wie möglich zu halten, gibt es ein paar hilfreiche Tipps.

Ein besonders wichtiger Tipp ist, dass nicht jeder Raum in der Wohnung die gleiche Temperatur benötigt. Es wird sogar empfohlen, das Schlafzimmer kühler zu halten als das Wohnzimmer. Zusätzlich bietet es sich in der Energiekrise an, Räume, in denen man sich regelmäßiger aufhält, normal zu beheizen, während die eher unwichtigen Räume kühler gehalten werden. Jedes Grad weniger senkt den Verbrauch um ca. 6 %.


Beispiel für die empfohlenen Temperaturen im Raum:

Wohnzimmer 20-22°C
Schlafzimmer 16-18 °C
Küche 18-20 °C
Badezimmer 23 °C


Weitere Möglichkeiten zum Sparen sind:

  • Heizkörperthermostate einbauen
  • In Absprache mit dem Vermieter Dämmplatten anbringen, wenn das Haus schlecht gedämmt ist
  • Ritzen an Fenstern und Türen abdichten
  • Keine Möbel oder Gardinen vor den Heizkörpern stehen lassen
  • Regelmäßig lüften und dabei die Heizung ausschalten
  • Heizung runterdrehen, wenn niemand da ist
  • Heizungskörpernischen und Rohre dämmen
  • Heizung entlüften
  • „Stromfresser“ im Haushalt definieren und den Verbrauch reduzieren
  • ggf. einen günstigeren Strom-/Gasanbieter vorschlagen: Vermieter sind dem sogenannten Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet

Von | Letzte Aktualisierung: 05. Januar 2023

Kategorie: Mietrecht, Pflichten als mieter