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2 Jahre Kautionsbürgschaft: kautionsfrei.de beantwortet die fünf häufigsten Fragen

Anbieter bargeldloser Mietkautionen zieht Bilanz und räumt verbleibende Unsicherheiten aus dem Weg.


Als einer der ersten Anbieter ist kautionsfrei.de bereits seit zwei Jahren der Ansprechpartner für bargeldlose Mietkautionen. Neben einem vereinfachten Umzugsprozess, profitieren Mieter mit der so genannten Kautionsbürgschaft vor allem von größerer finanzieller Flexibilität sowie der Absicherung im Insolvenzfall des Vermieters. Eigentümer wiederum genießen neben der kostenlosen Bonitätsprüfung auch die garantierte Sicherheit im Schadensfall und minimieren dabei ihren Verwaltungsaufwand. Doch wie funktioniert das Produkt im Detail? Anlässlich des zweijährigen Bestehens nimmt sich kautionsfrei.de jetzt der fünf häufigsten Fragen zur Kautionsbürgschaft an.

Was ist überhaupt eine Kautionsbürgschaft und für wen ist sie interessant?

Unter dem Begriff Kautionsbürgschaft versteht man die innovative Alternative zu konservativen Kautionsformen wie zum Beispiel der Barkaution, der Bankbürgschaft oder dem Sparbuch. Anstatt die gesamte Kaution wie bisher üblich beim Vermieter zu hinterlegen, zahlen Mieter mit der selbstschuldnerischen Bürgschaft, die kautionsfrei.de gemeinsam mit der R+V Versicherung anbietet, jährlich lediglich 5,25 Prozent der Kautionssumme und bleiben auf diese Weise finanziell flexibel. Vermieter genießen dabei den gleichen Schutz wie bei herkömmlichen Zahlungsarten und profitieren darüber hinaus von einer garantierten Absicherung im Schadensfall. Die bargeldlose Form der Mietkaution kann jederzeit abgeschlossen werden und ist deshalb nicht nur für Wohnungssuchende, die sich im Umzugsprozess befinden, interessant, sondern auch für Mieter, die sich auf diese Weise ihre eingezahlte Kaution zurückholen möchten.

Welche Kosten kommen auf Mieter zu? Gibt es versteckte Extrakosten?

Die Gebühren für eine Kautionsbürgschaft belaufen sich auf jährlich 5,25 Prozent der Kautionssumme, egal wie hoch diese ausfällt. Zusätzliche Kosten gibt es nicht. Bei einer geforderten Kaution von 1.000 Euro, zahlt der Mieter so beispielsweise einmal pro Jahr 52,50 Euro, die bequem von seinem Konto abgebucht werden. Der erste Jahresbeitrag wird dabei unmittelbar nach Ausstellung der Kautionsbürgschaftsurkunde fällig.

Wird die Kaution auf diese Weise abbezahlt?

Nein. Die jährlichen Zahlungen in Höhe von 5,25 Prozent der Kautionssumme dienen nicht dazu, die Kaution abzubezahlen, sondern fungieren als Gebühr für die Inanspruchnahme der Kautionsbürgschaft. Diese ist jedoch jederzeit kündbar, wobei der Restbetrag taggenau abgerechnet wird. In diesem Fall muss beim Vermieter natürlich eine alternative Sicherheit wie zum Beispiel die Barkaution hinterlegt werden.

Was geschieht beim Auszug im Schadensfall?

Sind während des Mietverhältnisses Schäden in der Wohnung entstanden, zahlt die R+V Versicherung beim Auszug die Kautionssumme an den Vermieter aus, sofern die Zahlung gerechtfertigt ist. Insgesamt haften Mieter – laut § 538 BGB – nur für Schäden, die auf die unsachgemäße Nutzung der Mietsache zurückzuführen sind. Deshalb hat jeder Mieter stets zwei Wochen Zeit, um handfeste Beweise vorzulegen, die die Auszahlung stoppen. Andernfalls erhält der Vermieter die Kaution und der Mieter erstattet sie der Versicherung.

Was tun, wenn der Vermieter die Kautionsbürgschaft nicht anerkennt?

Da das Prinzip der Kautionsbürgschaft in Deutschland noch relativ neu im Markt ist, kann es vorkommen, dass Vermieter sich im ersten Schritt aufgrund von Unwissenheit weigern, das Angebot anzuerkennen. Für diesen Fall stellt kautionsfrei.de Mietern mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um den Vermieter über die Kautionsbürgschaft aufzuklären und ihm so die Scheu zu nehmen. Zum Einen können sie die kostenlose Informations-Broschüre herunterladen und diese bei der Verwaltung vorlegen, zum Anderen setzen sich die Experten von kautionsfrei.de gern auch persönlich mit dem Vermieter in Verbindung. Hierfür übermittelt der Mieter die Kontaktdaten seiner Vermietung per Anruf unter der kostenlosen Hotline 0800 0122333 oder als Email an info@kautionsfrei.de. Sollte der Vermieter die Kautionsbürgschaft trotz Aufklärung nicht als Sicherheit anerkennen, sendet der Mieter die Urkunde einfach innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ausstellung an den Anbieter zurück und erhält die bereits abgebuchten Gebühren in voller Höhe zurück.

In unserer täglichen Arbeit und ganz besonders bei der Interaktion mit unseren Kunden via Online-Chat oder dem kostenfreien 0800er-Telefon-Support begegnen uns immer wieder allgemeine, aber auch sehr spezifische Fragen zur Kautionsbürgschaft. Zu unserem zweiten Geburtstag wollen wir jetzt mit allen Unsicherheiten aufräumen und starten mit den fünf Fragen, die am häufigsten an uns herangetragen werden“, so Franz Rudolf Golling, Gründer und Geschäftsführer von kautionsfrei.de.

Von | Letzte Aktualisierung: 18. August 2011

Kategorie: Umzug

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