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Alternativen zur Barkaution – damit man nach dem Umzug nicht pleite ist

Als wäre die Wohnungssuche, vor allem in begehrten Wohnlagen, nicht schon nervenaufreibend genug, müssen die Mieter bei der Anmietung einer Wohnung zunehmend die letzten Euros zusammenkratzen, um sich nicht nur den monatlichen Mietzins, sondern auch die Mietkaution leisten zu können. Mit bis zu drei Nettokaltmieten alles andere als ein Pappenstiel. Die Immobilienexperten der plusForta GmbH (kautionsfrei.de) zeigen Alternativen zur herkömmlichen Barkaution auf, mit denen sich Mieter ihre finanzielle Flexibilität zum Einzug bewahren können.


Die Bankbürgschaft

Die Bank tritt als Bürgschaftsgeber ein, wenn der Mieter nicht (mehr) in der Lage ist, seiner Mietzahlung nachzukommen oder Schäden an der Immobilie aufgetreten sind. Das Kreditinstitut gibt eine Erklärung gegenüber dem Vermieter mit einem Zahlungsversprechen ab. Es zeigt sich jedoch, dass die Bereitschaft, das sogenannte Bankaval anzubieten, zunehmend sinkt. Banken knüpfen immer mehr Bedingungen wie Kontoführung, eine Sperreinlage oder zusätzliche Gebühren an diese Bürgschaft, wodurch sie für den Mieter immer unattraktiver wird.

Das Mietaval

Auch hierbei tritt die Bank gegenüber dem Vermieter für den Mieter ein, indem sie im Fall der Fälle für entstandene Schäden aufkommt. Voraussetzung dafür ist, dass der Mieter zum Ausgleich Geld an die Bank zahlt. Außerdem fallen Gebühren für die Ausstellung der Mietavalurkunde an. Hierbei handelt es sich also um eine Art Kredit, der auch als solcher behandelt wird. Möchte der Mieter nun einen weiteren Kredit beantragen, kann sich das zuvor abgeschlossene Mietaval aufgrund eines negativen Bonitätseintrages nachteilig darauf auswirken.

Die Mietkautionsbürgschaft 

Bei dieser Kautionsform bürgt nicht die Bank, sondern eine Versicherung für den Mieter. Bei verschiedenen Anbietern, wie zum Beispiel kautionsfrei.de, lässt sich diese Versicherung mit unterschiedlichen Konditionen online abschließen. In diesem Fall müssen Mieter keine zusätzlichen Gebühren zahlen, es genügt ein geringer Jahresbeitrag, der den Vermieter im Schadenfall absichert. Der Mieter kann das ursprünglich für die Barkaution verplante Geld für andere Anschaffungen ausgeben.  

Das Sparbuch verpfänden

Im Prinzip gibt der Mieter das Geld nicht aus der Hand. Er legt es selbst an und übergibt dem Vermieter das Sparbuch. Wichtig ist jedoch, als Mieter darauf zu achten, dass ein Sperrvermerk zu den eigenen Gunsten eingerichtet wird, der einen unerwünschten Zugriff des Vermieters verhindert.

Wertpapiere verpfänden

Gleiches wie für das Sparbuch gilt auch für Wertpapiere. Allerdings ist diese Kautionsform nicht wirklich empfehlenswert, da die Übergabe der Wertpapiere oftmals durch den entsprechenden Fond oder die Bank erschwert wird, was für alle Seiten unnötigen Stress verursacht.

„Es gibt verschiedene Kautionsformen, die ihre Vor- und Nachteile haben. Daher sollten clevere Mieter sich vor dem Abschluss ausführlich mit den unterschiedlichen Kautionsformen auseinandersetzen, um letztlich mit Freude und genug Geld in der Tasche in die neue Wohnung einzuziehen“, sagt Robert Litwak, Geschäftsführer der plusForta GmbH (kautionsfrei.de).

 

Von | Letzte Aktualisierung: 05. Juli 2016