Gewerbeflächen zu mieten, ist für neue und erfahrene Unternehmer eine Herausforderung. Standort, Mietpreis, Gewerbemietkaution - nicht die einzigen Faktoren, um den idealen Standort zu finden.
Erfahrenen Unternehmern kann man weder bei der Unternehmensführung noch bei den damit zusammenhängenden Themen etwas vormachen. So ist es für sie auch keine größere Herausforderung, eine neue Gewerbefläche anzumieten. Junge Gründer, die vor Tatendrang nur so strotzen, um ihre Idee endlich in ein lukratives Geschäft umzuwandeln, dürften sich an der einen oder anderen Stelle mächtig wundern, welche Kosten auf sie zukommen.
Das fängt bereits bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten an, in denen der Traum von der Selbständigkeit Realität werden soll. Nicht nur, dass die Suche eine zeitraubende Angelegenheit ist – schließlich müssen die Räumlichkeiten die richtige Größe haben und bestimmte Kriterien erfüllen –, nein, eine Gewerbeimmobilie verschlingt überdies jede Menge Bares. Allein die Miete für die Räumlichkeiten ist laut BulwienGesa (http://goo.gl/S8kvcT) in den letzten zwei Jahren von 25,1 Euro auf 26,5 Euro pro Quadratmeter angestiegen. Das klingt nach keinem großen Sprung, gemessen an verhältnismäßig großen Flächen summiert sich jedoch schnell ein stattlicher Monatsbetrag.
Hinzu kommt, dass bei der Anmietung der Gewerbefläche eine Gewerbemietkaution gezahlt werden muss. Hierbei handelt es sich um eine Sicherheitsleistung für den Vermieter, die ihn vor Mietausfällen schützen und im Fall der Fälle eine Nutzungsentschädigung sein soll. Geht man nun davon aus, dass diese den gleichen „Regeln“ unterliegt wie die Mietkaution im privaten Bereich irrt man. Vermieter, die Büros, Ladengeschäfte oder Praxen an den Mann oder die Frau bringen, haben relativ freie Hand bei der Bestimmung der Mietkautionshöhe. In erster Linie steht hierbei nämlich das Sicherungsbedürfnis des Eigentümers im Vordergrund, sodass die Forderung nach sechs Monatsmieten durchaus ihre Berechtigung haben kann. Als entschlossener Gründer sollte man sich davon aber nicht abschrecken lassen. Dies ist die erste Bewährungsprobe für das eigene Verhandlungsgeschick.
Bei Gewerbemieten ist die Höhe der Mietkaution nicht fest vorgeschrieben, sondern kann von den Parteien ausgehandelt und sollte dann im Mietvertrag festgehalten werden. Wer mit guten Argumenten punktet und den Vermieter um seinen Finger wickelt, spart auf diese Weise schnell einige Tausend Euro ein – smarter kann man nicht sparen. Schließlich darf man nicht außer Acht lassen, dass die Finanzen insbesondere bei der Neugründung ein sensibles Thema sind. Viele gute Geschäftsideen werden niemals Realität, weil die monetären Mittel dafür schlicht und einfach nicht ausreichen. Daher darf man den eigenen Kontostand nicht aus den Augen verlieren und sollte stets nach Einsparpotenzialen Ausschau halten.
Den Mietvertrag gemeinsam gestalten
Wie die Höhe der Mietkaution in den Vertrag aufgenommen werden muss, sollte auch der Zahlungszeitpunkt schriftlich festgehalten werden. Missverständnisse beziehungsweise eine zu späte Zahlung können eine fristlose Kündigung zur Folge haben – und schon geht die Suche nach einer neuen Räumlichkeit von vorne los. Ein weiterer Punkt, der unbedingt vertraglich fixiert werden sollte, ist die Anlage der Mietkaution. Während bei privaten Mietverhältnissen der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist, das Geld auf einem von seinem Privatvermögen getrennten Konto anzulegen, sucht man derartige Vorgaben bei der Gewerbemiete vergeblich. Dem Eigentümer steht es völlig frei, was er während der Mietdauer mit dem Geld anstellt. Dies birgt jedoch eine große Gefahr für den Jungunternehmer: Im Falle einer Insolvenz des Vermieters geht er leer aus. Daher sollte man darauf bestehen, dass die Sicherheit treuhänderisch vereinnahmt oder gesondert angelegt wird.
Mit der Mietkautionsbürgschaft findigen Vermietern keine Chance geben
Es ist eine heikle Angelegenheit, den Vermieter mit einer Barkaution abzusichern, weshalb man als Gründer unbedingt Alternativen wie zum Beispiel eine Mietkautionsversicherung in Erwägung ziehen sollte. Die plusForta GmbH gehört mit ihrem Produkt kautionsfrei.de zu den führenden Anbietern dieser Sicherheitsform. Hierbei braucht der Existenzgründer sich nicht darum zu sorgen, wie er die Kautionssumme aufbringt, sondern zahlt pro Jahr lediglich einen geringen Beitrag. Darüber ist er dann wie bei einer herkömmlichen Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung abgesichert. Im Gegenzug erhält er eine Bürgschaftsurkunde, die als Nachweis beim Vermieter hinterlegt werden muss. Dieser genießt damit den gleichen Schutz wie mit der Barkaution und profitiert darüber hinaus davon, dass kautionsfrei.de einen kostenlosen Bonitätscheck durchführt – ein weiteres Stück Sicherheit fürs Eigentümerkonto.
Außerdem sind Streitereien hinsichtlich der Rückzahlung des Geldes ausgeschlossen. In der Regel sollte das Geld innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Vertragsende, wenn keine Forderungen gegenüber dem Mieter bestehen, wieder auf sein Konto fließen. Allerdings darf der Vermieter in einer Frist von bis zu zwei Jahren prüfen, ob auch wirklich keine Schäden an dem Objekt entstanden sind. Ist der Eigentümer ein Schlitzohr, spielt er auf Zeit, denn der Anspruch des Unternehmers auf die Rückzahlung der Kaution erlischt nach drei Jahren (§ 195 BGB). Bei der Mietkautionsbürgschaft wird einfach nur die Urkunde zurückgegeben und die Sache ist erledigt.
Die Vorteile der Mietkautionsbürgschaft für Gewerbemieter in der Übersicht
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Liquidität erhöhen: Weg von der Barkaution zu mehr Bargeld
- Gewinnen statt verzinsen: Selbst über die Anlagemöglichkeiten des Geldes entscheiden
- Kreditrahmen erhalten: Liquidität auch ohne Kredit
Fazit
Wer sich für eine Barkaution zur Absicherung des Vermieters entscheidet, sollte sich darüber bewusst sein, dass ihm hierbei Gestaltungsspielräume zur Verfügung stehen. Wer diese ungenutzt beziehungsweise seine individuellen Bedürfnisse nicht eindeutig im Vertrag festschreiben lässt, muss schlimmstenfalls mit einem kostspieligen Erwachen rechnen. Selbstverständlich hat der Eigentümer in erster Linie seine Bedürfnisse im Blick und legt dementsprechend wenig Wert darauf, den Vertrag von vornherein zugunsten des Mieters aufzusetzen. Stress, Zeit und Nerven lassen sich mit der Mietkautionsbürgschaft einsparen. So kann der Gründer sich wieder direkt seinem Geschäft zuwenden, ohne sich langfristig mit Formalitäten auseinandersetzen zu müssen.
Von Orlando Mittmann | Letzte Aktualisierung: 12. Oktober 2015
Kategorie: Gewerbe