Solange die fast 31 Millionen deutschen Mieter keine Probleme mit der Mietkaution oder Betriebskostenabrechnung haben oder sich nicht mit Verletzungen ihres Vertrages auseinandersetzen müssen, leben sie in der Regel in Frieden mit ihrem Vermieter. Doch insbesondere bei den genannten Bereichen kehrt sich ein ursprünglich positives Verhältnis oftmals in ein negatives um. Schließlich sind beide Parteien daran interessiert, ihre eigenen Interessen zu wahren - und die sind fast immer finanzieller Natur.
Selbstverständlich ist es schwer für den Mieter einzusehen, dass seine Nebenkosten im vergangenen Jahr gestiegen sind und er nun eine stattliche Nachzahlung zu leisten hat. Da wird der Bleistift gespitzt und die Abrechnung gründlich auf Herz und Nieren geprüft. Schließlich ist laut Deutschem Mieterbund jede zweite Betriebskostenabrechnung fehlerhaft und dann wird sich doch wohl auch hier ein Fehler finden lassen, der die erhöhte Forderung obsolet werden lässt. Auf der anderen Seite steht der Vermieter, dem per se unterstellt wird, dass es ihm allein darum geht, seinen Profit auf dem Rücken des Mieters zu maximieren. In dieser Mission seien ihm alle Mittel recht, um den Bewohner nach allen Regeln der Kunst zu schröpfen. Dass er die gestiegenen Kosten des Marktes allerdings nur weitergibt und daher keine Möglichkeit hat, sich daran zu bereichern, wird gerne außer Acht gelassen. Handfeste Auseinandersetzungen sind in einer solchen Angelegenheit vorprogrammiert.
Komplexes Mietrecht erschwert Überblick
Anfeindungen und aufgebrachte Telefonate sind in einer solchen Situation wenig zielführend. Auch wenn die Rechtslage grundsätzlich den Mietern zugutekommt, erschweren fortwährende Gesetzesänderungen es sowohl Mietern als auch Vermietern den Überblick zu behalten. Diskussionen ohne die nötige Fachkompetenz enden nicht selten vor Gericht. Letztlich muss dann der Richter entscheiden, wer Recht bekommt und wer nicht. Doch dieser Gang ließe sich vermeiden und zudem sehr viel Geld sparen, wenn man sich bereits im Vorfeld qualifizierte Beratung im Mietrecht gesucht hätte.
Der Streitwert eines Mietverfahrens ergibt sich bei einzuklagenden Mieten oder Schadensersatzansprüchen aus der Höhe der jeweiligen Forderung. Geht es um die Räumung einer Mietsache oder um die Kündigung eines Mietverhältnisses, entspricht der Streitwert dem Jahresbetrag der Miete. Damit die Klage vom Gericht dem Beklagten überhaupt zugestellt wird, muss der Kläger Gerichtsgebühren zahlen. Dann ist der Beklagte aufgefordert, sich zu äußern, ob er sich gegen die Klage verteidigen will. Versäumt er die Verteidigungsanzeige oder trägt seine Argumente verspätet vor, kann der Beklagte das Verfahren aus diesem Grund verlieren.
Schönheitsreparaturen beschäftigen Gerichte
Oft gibt es Ärger, wenn der Mieter ausziehen will und die Mietkaution lange auf sich warten lässt. Ein großes Thema, das immer wieder aufs Neue deutsche Gerichte beschäftigt, sind die Schönheitsreparaturen. Sie spielen eine entscheidende Rolle, wenn es um die Rückzahlung der Mietkaution geht. In der kostenintensiven Zeit eines Umzugs haben Mieter natürlich ein gesteigertes Interesse daran, ihre Kaution so komplett wie möglich inklusive Zinsen zurückzuerhalten. Vermietern geht es indes darum, dass der Mieter die Wohnung so verlässt, dass der nächste am besten ohne größeren Zusatzaufwand direkt einziehen kann. Enthält ein Mietvertrag keine Renovierungsklausel, hat der Vermieter keine Chance darauf, den Mieter davon zu überzeugen, dass er die Wohnung wieder in einen tadellosen Zustand versetzt.
Aber auch wenn eine solche Vereinbarung vorhanden ist, muss dies nicht automatisch bedeuten, dass diese auch rechtens ist. Ist zum Beispiel ein Mieter laut Vertrag dazu verpflichtet - unabhängig vom Zustand der Wohnung - sie beim Auszug zu renovieren, können Farbe und Pinsel im Baumarkt bleiben, da solche Forderungen unwirksam sind. Gleiches gilt bei starren Vorgaben dazu, in welchen Abständen die Immobilie renoviert werden soll und dass sie beim Auszug geweißt werden soll. Grundsätzlich ist es nämlich nur wichtig, Wände nicht in auffallenden Farben zu hinterlassen, da diese für neue Mieter unter Umständen inakzeptabel sind und dadurch die Weitervermietung behindern. Mieter, die auch beim Verlassen der Wohnung auf einen bunten Anstrich bestehen, können vom Vermieter sogar auf Schadensersatz verklagt werden.
Professionelle Hilfe vom Fachanwalt für Miet- und Eigentumsrecht
Wer sich in solchen Angelegenheiten von einem Fachanwalt beraten lässt, kommt nicht nur mit seinem Anliegen schneller zum Ziel, sondern spart sich auch Geld und Nerven. Jemand der die Rechtslage kennt, kann zwischen den Parteien vermitteln und ihnen genau sagen, wie die Rechtslage ist. So muss nicht erst ein langwieriges Gerichtsverfahren in Kauf genommen werden. Viele Probleme lassen sich im Vorhinein von einem Anwalt zwischen den Parteien unbürokratisch lösen. Eine solche Beratung kommt Mietern und Vermietern gleichermaßen zugute.
Von Orlando Mittmann | Letzte Aktualisierung: 05. Mai 2014
Kategorie: Miete & nebenkostenabrechnung, Mietkaution, Mietrecht