Wie hoch ist Ihre Mietkaution
Weit verbreitet ist die Annahme, man könne die Mietkaution zum Ende des Mietverhältnisses einfach „abwohnen“, d.h. man könne die Mietzahlung einstellen und der Vermieter könne sich für die letzten Mietzahlungen von der Kaution bedienen. Ganz falsch. Die Mietkaution ist keine „hohe Kante“, womit bei Bedarf selbstständig etwas aufgerechnet werden kann. Das verstößt gegen das Mietrecht und kann hohe Kosten für den Mieter nach sich ziehen, wenn der Vermieter vor Gericht geht.
Wenn Sie Ihre Mietsicherheit als Barkaution beim Vermieter hinterlegt haben, kann er das Geld am Ende des Mietverhältnisses einfach behalten – auch wenn seine Forderungen nicht rechtmäßig sind. Häufig ist der Gang vor Gericht der einzige Weg für Sie, um an Ihr Geld zu kommen.
Schon mal über eine Mietkautionsbürgschaft nachgedacht? Hier erhält der Vermieter als Absicherung eine Bürgschaftsurkunde; das Geld für die Mietkaution können Sie behalten. Und das Beste: Bei der Bürgschaft von kautionsfrei.de werden die Forderungen des Vermieters geprüft, bevor an ihn ausgezahlt wird. Viel sicherer also eine Barkaution.
Dem Vermieter steht nach Beendigung des Mietverhältnisses eine angemessene Zeit zu, um zu prüfen, ob Mietschulden, offene Nebenkostenabrechnungen oder vereinbarte, nicht erledigte Reparaturen bestehen. Erst dann muss er die Mietkaution zurückgeben. Was hierbei unter „angemessen“ zu verstehen ist, steht leider in keinem Gesetzestext und wird auch von den Gerichten verschieden ausgelegt.
Die Urteile schwanken zwischen zwei bis sechs Monaten und mehr. Hier einige Beispiele:
Nach überwiegender Meinung der Rechtsprechung ist eine sechsmonatige Zurückbehaltung der Mietkaution durch den Vermieter angemessen. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes hängt die Dauer der „Überlegungsfrist“, die dem Vermieter zusteht, immer vom Einzelfall ab. Daher kann sich auch eine Zeit von über sechs Monaten und bis zu einem Jahr ergeben.
Zahlt der Vermieter die Mietkaution ohne Vorbehalt zurück, kann er im Nachhinein keine Ansprüche mehr wegen erkennbarer Mängel oder Beschädigungen geltend machen [OLG München NJW-RR 1990, 20].
Doch nicht nur die Vermieter sind in der Pflicht. Was Sie als Mieter tun können, um Ihre Kaution samt Zinsen möglichst zügig ausgezahlt bekommen.
Unrechtmäßige Schönheitsreparaturen?
Viele Vermieter bestehen darauf, dass Sie im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparatuiren durchführen, bevor Sie ausziehen. Die meisten Mieter erledigen diese, weil Sie befürchten, Ihre Mietkaution sonst nicht zurückzubekommen.
Wussten Sie schon? Viele Schönheitsreparaturklauseln sind ungültig. Unser Partner prüft Ihre Klausel, damit Sie entspannt in Ihre neue Wohnung ziehen können. Das Beste: Sie zahlen nur etwas, wenn bei erfolgreich, nämlich wenn die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen abgewendet oder die Kosten vom Vermieter zurück geholt wurden. Es gibt also kein risiko für Sie.
Wie hoch ist Ihre Mietkaution?