*Mindestbeitrag 50 € / Jahr bei jährlicher Zahlweise
Im Zusammenhang mit Mietkautionsbürgschaften taucht immer wieder der Begriff "Bürgschaft auf erstes Anfordern" auf. Eine aktuelle Studie des Deutschen Finanz-Service Institutes GmbH (DFSI) bevorzugt die Anbieter, die diese Bürgschaftsform offerieren. Dort heißt es: "Denn nur damit darf er (der Vermieter, Anmerkung der Redaktion) sicher sein, schnellstmöglich an sein Geld zu gelangen" - eine nur scheinbare Sicherheit, die dem Vermieter damit suggeriert wird.
Quelle: FAZ-Artikel
Die "Bürgschaft auf erstes Anfordern" stellt eine den Gläubiger bevorzugende Form der Bürgschaftsverpflichtung dar, denn bei Inanspruchnahme erfolgt eine sofortige Zahlung. Das bedeutet, es findet KEINE Prüfung statt, ob ein berechtigter Anspruch des Gläubigers vorliegt. Ein solches Vorgehen, auch wenn es die AGBs so vorsehen, setzt kein Anbieter in dieser Form um. Der Prüfungsprozess läuft in einem summarischen Verfahren ab. Dabei ermitteln die Versicherer, ob eine Forderung offensichtlich unbegründet ist. Ist dem so, wird die Kaution nicht an den Vermieter ausgezahlt. Bei der "Bürgschaft auf erstes Anfordern" würde dies bedeuten, dass der Versicherer sich das ungeprüft ausgezahlte Geld vom Vermieter zurückholen müsste, wenn dessen Forderung unbegründet war - ein ebenso ineffizientes wie aufwändiges Verfahren. Stimmen die Versicherer der Forderung eines Vermieters zu, dauert die Auszahlung bei kautionsfrei.de genauso lange wie bei jenen Anbietern, deren Verträge diese Klausel enthalten.
Der Mieter ist nämlich schutzlos einer unberechtigten Forderung der verbürgten Kautionssumme ausgeliefert. Er wird vor Auszahlung der verbürgten Summe nicht gehört. Aber auch der Bürge setzt sich damit einer Gefahr aus. Verlangt er eine dem Vermieter zu Unrecht gezahlte Kaution zurück, ist es vorstellbar, dass aufgrund einer vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit seinerseits, der Bürge das Nachsehen hat und seine Zahlung nicht zurückerhält. Auch der Vermieter hält mit einer solchen Bürgschaftsurkunde nur eine unzureichende Sicherheit in den Händen, da ein richterliches Urteil die "Bürgschaft auf erstes Anfordern" für unwirksam erklären könnte. Somit sind sowohl Mieter, Bürgen als auch Vermieter von den Nachteilen dieser Bürgschaft betroffen.
Hinweis: Mehr zum Thema Bankbürgschaft, Zahlung auf erste Anforderung sowie dem zugehörigen PDF-Dokument "Selbstschuldnerische Bürgschaft" finden Sie im Blogbeitrag.
Von | Letzte Aktualisierung: 06. August 2012
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