*Mindestbeitrag 50 € / Jahr bei jährlicher Zahlweise
Der Start in die Selbstständigkeit ist mit hohen Kosten verbunden: Da sind auf der einen Seite die Ausgaben, die anfallen, um die eigene Unternehmung zum Laufen zu bringen und auf der anderen Seite muss Geld für den Lebensunterhalt ausgegeben werden. Das bedeutet, dass man sich nicht nur ganz besonders ins Zeug legen, sondern auch jeden Cent zweimal umdrehen muss, um sich selbst und das Business zu finanzieren. Entsprechend sinnvoll ist es, frühzeitig nach Sparpotenzialen Ausschau zu halten. Wer erst einmal von zu Hause im Home Office arbeitet, statt gleich in die Miete für Büroräume zu investieren, kann eine Menge Geld sparen. Es gibt hier jedoch auch einiges zu beachten. Die wichtigsten Informationen rund ums Arbeiten im Home Office haben die Immobilienexperten der plusForta GmbH (kautionsfrei.de) zusammengefasst.
Selbst wenn ein Home Office einen Umzug in eine größere Wohnung erforderlich macht, sind die Kosten dafür in der Regel günstiger als eine Gewerbeimmobilie anzumieten. Hierbei ist jedoch auf ein paar Dinge zu achten, damit auch das Finanzamt den Arbeitsplatz als solchen anerkennt und sich pro Jahr einige tausend Euro sparen lassen. Der Raum muss den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen bilden. Ferner darf es sich bei dem Arbeitszimmer nicht um ein Durchgangszimmer handeln, es muss durch eine Tür von den Privaträumen abgegrenzt sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, spricht von steuerlicher Seite nichts dagegen, die Aufwendungen dafür als Werbungskosten geltend zu machen.
Es genügt allerdings nicht, allein die steuerlichen Rahmenbedingungen abzuklären, sondern es ist außerdem zwingend erforderlich, sich vom Vermieter das Einverständnis zur teilgewerblichen Nutzung der Wohnung einzuholen. Eine erste Idee davon, ob der Vermieter eine derartige Nutzungsform akzeptiert, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Schließt dieser gewerbliche Aktivitäten aus, führt kein Weg daran vorbei, mit dem Vermieter das Gespräch zu suchen. Sieht die gewerbliche Nutzung Büroarbeiten vor, die ohne eine Vielzahl von Kundenbesuchen und damit einhergehende Parkplatzprobleme auskommen, haben Vermieter in der Regel keine Einwände. Das bedeutet jedoch nicht, dass man am nächsten Tag direkt ein überdimensionales Werbeschild mit dem Firmennamen anbringen darf. Auch derartige Werbemaßnahmen bedürfen der Zustimmung des Vermieters beziehungsweise können von ihm abgelehnt werden.
Bei einer erfolgreichen Gründung ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Einstellung von Mitarbeitern ansteht. Hierbei ist allerdings Vorsicht geboten, denn steuerlich ist dies nicht erlaubt und aus Vermietersicht bedarf es einer extra Erlaubnis. Wenn es soweit ist, sollte man also darüber nachdenken, ob es an der Zeit für „externe“ Räumlichkeiten ist oder der Mitarbeiter nicht auch von seinem Zuhause aus die Arbeit erledigen kann.
Führt der Weg zum Kühlschrank an einem Wäscheberg oder am Fernseher vorbei, ist die Verlockung groß, sich entweder dem Haushalt oder heimischen Freizeitaktivitäten zu widmen. Dann kann mangelnde Disziplin, besonders in der Anfangszeit, in der sich noch keine festen Strukturen etabliert haben, dazu führen, dass die eigene Arbeit liegenbleibt. So fatal sich dieses Verhalten auf den Start in die Selbstständigkeit auswirkt, so schlimm ist es auch für den Gründer, wenn sich aufgrund der räumlichen Nähe Privatleben und Berufliches immer mehr miteinander vermischen. Die Arbeit wird zum Privatleben und einen Feierabend gibt es nicht mehr. Selbst der kreativste und leistungsfähigste Geist braucht Ruhepausen. Werden diese nicht eingehalten, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der überambitionierte Gründer einen Burn-out erleidet.
Robert Litwak, Geschäftsführer und Mitgründer der plusForta GmbH (kautionsfrei.de), kennt die Tücken der Gründung im Home Office: „Als Existenzgründer gibt es niemanden mehr, der die Arbeit vorgibt oder zu Disziplin aufruft. Diese Leistungen muss man ab sofort selbst erbringen. Wichtig ist es, sich selbst Arbeitszeiten zu setzen und die Arbeit nach Möglichkeit auch nur in dem dafür vorgesehenen Raum zu erledigen. So lässt sich das Berufliche vom Privaten abgrenzen und man kann sich nach getaner Arbeit auf einen entspannten Feierabend freuen.“
Von | Letzte Aktualisierung: 10. August 2016