7 No-Gos bei der Wohnungsbesichtigung

Früher oder später kommt jeder Mensch in die Situation, in der er in eine neue Wohnung oder in ein neues Haus ziehen möchte. Nach gründlichem recherchieren und dem Finden der perfekten Wohnung steht nun die Wohnungsbesichtigung an. In unserem Artikel „Wohnungsbesichtigung: Mit diesen 9 Tipps klappts“ haben wir bereits alle wichtigen Tipps und Tricks zusammengefasst, die bei einer Wohnungsbesichtigung eine große Rolle spielen. Doch was ist eigentlich mit den No-Gos? Welche Dinge sollten bei einer Wohnungsbesichtigung auf alle Fälle vermieden werden? Wir klären auf.

Inhaltsverzeichnis

1. Ungepflegtes Erscheinungsbild

Handtücher hängen an einer Stange.

Wie in vielen Situationen gilt auch bei der Wohnungsbesichtigung: Der erste Eindruck zählt! Deshalb ist es besonders wichtig, auf ein gepflegtes Äußeres zu achten. Das heißt: Mit einem sauberen, knitterfreien und vor allem passenden Outfit kann nicht viel schiefgehen.

2. Mangelnde Hygiene

Zum ersten Punkt passend, spielt die Hygiene eine sehr große Rolle. Das heißt, es schadet nicht, vor der Besichtigung kurz unter die Dusche zu springen, die Nägel zu kürzen und sie vor allem sauber zu machen. Gerüche wie Alkohol, Gras, Zigaretten und Schweiß sind ein absolutes No-Go!
Aber Achtung: Auch ein sehr penetrantes oder zu starkes Parfüm kann unangenehm auffallen.

3. Respektlosigkeit gegenüber dem Vermieter und seiner Wohnung

Teppich auf dem Home steht. Das 0 wird als Herz dargestellt

Vielen Vermietern bedeutet ihre Immobilie sehr viel. Laufen Sie mit einer Selbstverständlichkeit durch die Wohnung, knallen Fenster oder Klodeckel achtlos zu, wirft dies kein gutes Licht auf Sie. Der Vermieter bekommt schnell das Gefühl, dass seine Wohnung nicht ausreichend geschätzt wird und zieht Sie gar nicht erst als potenziellen Mieter in Erwägung. Versuchen Sie demnach, dieses Verhalten zu vermeiden.

4. Zu viel preisgeben

Freundlichkeit und Offenheit sind eine gute Sache. Allerdings nicht dann, wenn sie mehr Schaden hinterlassen als einen Vorteil anzurichten. Gehen Sie beispielsweise gerne Feiern, ist das der unpassendste Moment, um dies preiszugeben. Kein Vermieter mag die Vorstellung, dass die eigene Immobilie womöglich durch eigene Feiern verschmutzt und vor allem beschädigt wird. Auch das Erwähnen von regelmäßiger Unordentlichkeit sollte definitiv vermieden werden.

5. Unangemessene und unnötige Fragen stellen

Gerade bei Massenbesichtigungen möchten sich viele Interessenten der Wohnung von den anderen Mitstreitern abheben und besonders interessiert wirken. Da kann es dem ein oder anderen mal passieren, dass er Fragen stellt, die in dem Moment mehr stören, als dass sie wirklich weiterhelfen.

Zwei Frauen Unterhalten sich miteinander.

Beispiel: Laufen Sie durch die Wohnung und fragen bei jedem Zimmer: „Sind das wirklich 20 Quadratmeter“ empfindet der Vermieter dies womöglich als negativ und sortiert Sie nach der Besichtigung sofort aus. Der Grund: Das ständige Hinterfragen der Angaben wirkt beim Vermieter, als würden Sie, kaum ist der Schlüssel für die Wohnung übergeben, alles nachmessen, um bei eventueller Differenz die Miete zu senken. Kein guter Start!


Fragen, die Sie stellen können:

  • Mein Kleiderschrank ist 2,80 Meter hoch. Wäre es in Ordnung, wenn ich kurz die Höhe und Breite dieser Wand ausmesse?
  • Haben Sie Erfahrungen, ob es in der Wohnung im Sommer sehr warm wird? Die Fensterfront ist ja schön groß und nach Süden ausgerichtet. Oder:
  • Haben Sie Erfahrungen bezüglich der Lichtverhältnisse im Wohnzimmer, die Fenster sind ja nach „…“ ausgerichtet

6. Zu spät kommen

Mann kommt zu einer Wohnungsbesichtigung und eine Frau macht ihm die Tür auf.

Vermeiden Sie es, zu spät zur Wohnungsbesichtigung zu kommen. Der Vermieter hat wahrscheinlich andere Interessenten, die auf die Wohnung warten und wird nicht erfreut sein, wenn Sie die vereinbarte Zeit nicht einhalten. Versuchen Sie, mindestens 10 Minuten vor der vereinbarten Zeit anzukommen.

7. Unterlagen vergessen

Besonders dann, wenn der Vermieter ausdrücklich kommuniziert hat, dass Sie Ihre Unterlagen wie Arbeitsnachweise und Gehaltsabrechnungen mitbringen sollen und diese nicht vorher per Mail etc. ausgetauscht worden sind, ist es umso wichtiger, an alles zu denken. Haben Sie die Unterlagen vergessen oder unbegründet unvollständig dabei, wirft das ein unzuverlässiges und womöglich auch unglaubwürdiges Licht auf Sie.


Nützliche Unterlagen, die Sie zur Wohnungsbesichtigung mitnehmen können, sind z. B.:

  • Anschreiben
  • Kopie des Personalausweises ODER Reisepass mit Meldebestätigung
  • Kopie des Arbeitsvertrags
  • Kopie der Einkommensnachweise der letzten drei Monate (Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen)
  • Bonitätsauskunft (Schufa)
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters
  • Kontaktdaten (Email-Adresse und Telefonnummer)
  • Reservierung einer Kautionsbürgschaft

Sie können sich einfach eine Reservierung der Bürgschaft für einen Monat beantragen – komplett kostenlos und unverbindlich.
Die Zusage können Sie Ihrem Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung präsentieren. Dies hinterlässt einen positiven Eindruck.

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Von | Letzte Aktualisierung: 26. Januar 2023

Kategorie: Wohnungssuche