Mietern, die das Geld für die Mietkaution auf einem Mietkautionskonto liegen haben, droht effektiv Wertverlust - das ersparte Geld wird aufgezehrt. Empfehlung: Mietkautionsbürgschaft als alternative Mietsicherheit verwenden.
Die Zinspolitik der europäischen Union
Der Leitzins der europäischen Zentralbank hat mit 0,05% einen absoluten Tiefstand erreicht. Banken können sich somit zu einem sehr geringen Zinssatz Geld für Investitionen leihen – sehr zu ihrer Freude. Doch auch für die Bürger gibt es neue Tiefststände im Bereich Zinsen zu verzeichnen, allerdings im negativen Sinne.
Die Zinssätze für Sparbücher nähern sich immer mehr dem Nullpunkt. Nicht nur für Sparer ein herber Schlag, sondern auch für diejenigen, die gerade einen Umzug planen. Denn die Mietkaution, die bei drei Nettokaltmieten von 500 Euro immerhin 1.500 Euro ausmacht, wird in den meisten Fällen vom Vermieter noch immer auf einem Sparbuch geparkt. Neben den schlechten Zinsen kommt hierbei auch noch der Wertverlust hinzu, der durch die jährliche Inflationsrate den Ertrag zusätzlich auffrisst.
Das Sparbuch und die Verzinsung
Was viele Mieter nicht wissen, ist, dass die Mietkaution vom Vermieter – ohne bösen Vorsatz – in den meisten Fällen äußerst schwach verzinst angelegt wird. Dies ist einerseits dem Umstand geschuldet, dass die derzeitigen Zinssätze bei Sparbüchern sehr gering ausfallen und andererseits, dass dem Vermieter natürlich nicht zuzumuten ist, die Zinsgewinne für Mieter zu optimieren. So wird die Mietkaution in aller Regel bei der Hausbank des Vermieters beziehungsweise bei der der Hausverwaltung angelegt. Die aktuelle Verzinsung liegt hier im Durchschnitt bei 0,18 Prozent. Zinssätze über einem Prozent sind kaum zu finden. Im Mittel hat eine Mietkaution in Höhe von 1.500 Euro in diesem Jahr also lediglich einen Zinsertrag von 2,70 Euro eingebracht.
Die Inflationsrate
Nun denken sicherlich viele Mieter, besser ein verschwindend geringer Zinsertrag, als gar keiner. Doch dabei vergessen sie nur allzu schnell die jährlich steigende Inflationsrate, die einen zusätzlichen Wertverlust für die Mietkaution darstellt. Die derzeitige Inflationsrate liegt bei 0,85 Prozent. Von den oben beschriebenen jährlichen Zinssätzen, mit denen die Mietkaution auf einem Sparbuch angelegt wird, bleibt somit am Ende des Tages nicht mehr viel übrig – ganz im Gegenteil: Das Geld wird effektiv vernichtet.
Das Beispiel der Infografik zeigt, wie sich eine Mietkaution in Höhe von drei Nettokaltmieten à 500 Euro auf einem Sparbuch in den letzten Jahren entwickelt hat. Gehen wir davon aus, dass also 1.500 Euro Mietkaution am 31.08.2010 auf einem Mietkautionskonto angelegt wurden. Die Summe wurde in unserem Rechenbeispiel mit einem durchschnittlichen Jahreszinssatz verzinst und anschließend um die jährliche Inflationsrate bereinigt. Nach vier Jahren erbringen die Zinsen einen Ertrag von gerade einmal 51,25 Euro. Die jährliche Inflation hat in diesem Zeitraum allerdings mehr als das Doppelte dieses Betrags aufgefressen. Der gesamte Wertverlust durch die Inflation beträgt 64,37 Euro.
Eine sinnvolle Alternative
Um das Risiko eines Wertverlusts der Mietkaution nicht einzugehen, ist eine sogenannte Mietkautionsbürgschaft, wie sie beispielsweise kautionsfrei.de anbietet, eine sinnvolle Alternative. Anstatt eine Kaution zu leisten, beantragt der Mieter online in wenigen Schritten die Mietkautionsbürgschaft, für die er im Jahr einen geringen Beitrag zahlt. Dies hat den Vorteil, dass man als Mieter das Bargeld für die Mietkaution im eigenen Geldbeutel behält,
das in die neue Einrichtung oder das Umzugsunternehmen besser investiert ist, als in eine Mietkaution, die zu einem niedrigen Zinssatz auf der Bank „herumliegt“ und von der Inflation langsam aber stetig aufgefressen wird.
Ärger mit der Mietkaution beim Auszug
Und nicht nur in puncto Wertverlust stellt die Mietkaution für viele Mieter ein Problem dar. Denn längst nicht jeder bekommt seine Mietkaution vollständig und pünktlich nach dem Auszug zurück. Meist wird sie wegen
kleinerer Schäden an der Wohnung – berechtigt oder unberechtigt – nur zum Teil und oft auch gar nicht zurückgezahlt. Hinzukommt, dass der Vermieter das Recht hat, die Kaution so lange einzubehalten, bis er festgestellt hat, ob noch Forderungen gegen den Mieter oder Schäden an der Wohnung bestehen, die repariert oder bezahlt werden müssen. In der Regel beträgt die „angemessene Überlegungsfrist“ zwei bis maximal sechs Monate Zeit, um die Mietkaution zurückzuzahlen. Eine lange Zeit, gerade wenn man bedenkt, dass man in den meisten Fällen bereits eine neue Mietkaution für eine neue Wohnung entrichten muss.
Fazit - Mietkautionsbürgschaft schließt Wertverlust aus
Bevor man sich mit dem Vermieter auf eine Mietkaution einigt, sollte man sich diese Punkte vergegenwärtigen und überlegen, ob nicht Alternativen zur Mietkaution, wie zum Beispiel eine Mietkautionsbürgschaft, infrage kommen. Somit wäre das Risiko des Wertverlustes ausgeschlossen und man hätte bare Geldmittel zur Hand, um beispielsweise das neue Domizil schön herzurichten oder nach dem stressigen Umzug einen entspannenden Kurztrip zu unternehmen.
Von Orlando Mittmann | Letzte Aktualisierung: 10. Februar 2015
Kategorie: Mietkaution