Mietkaution muss nicht ewig beim Vermieter liegen
Welche Rechte und Pflichten hat der Vermieter?
Die Mietkaution ist für den Vermieter die finanzielle Absicherung, dass eventuelle, durch den Mieter entstandene Schäden und damit verbundene Kosten abgedeckt sind. Auch mögliche Forderungen nach der jährlichen Betriebskostenabrechnung werden mit dem Einbehalten der beim Vermieter hinterlegten Sicherheit nach Ende des Mietverhältnisses abgesichert. Im Regelfall hat der Vermieter dafür einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten zur Verfügung. Der lange Zeitraum dient zur Prüfung auf Schäden durch den Mieter, die erst später erkennbar werden, für deren Behebung er jedoch finanziell aufkommen muss. In der Regel sollte diese Prüfung jedoch nicht länger als 12 Monaten in Anspruch nehmen. Finanziell flexibel bleibt man hingegen, wenn man sich seine Mietkaution zurückholt, Fragen und Antworten dazu beantworten wir im Glossar.
Kautionsbürgschaft oder Barkaution?
Für die Entrichtung der Mietkaution bieten sich dem Mieter unter anderem die Barkaution oder eine Kautionsbürgschaft über einen Bürgschaftsgeber an. Die Barkaution kann per Einmalzahlung oder in drei Raten entrichtet werden. Eine Bürgschaft hingegen, bietet durch einen niedrigen jährlichen Beitrag neben der einfachen Abwicklung vor allem finanzielle Flexibilität.
Wird das Mietverhältnis beendet, so fordert der Mieter einfach die ihm ausgestellte Bürgschaftsurkunde vom Vermieter zurück und sendet diese an den Bürgschaftsgeber zurück. Eine einfache Abwicklung bei der der Mieter keinerlei finanzieller Einschränkungen unterliegt. Selbst die Mietkaution der neuen Wohnung kann so problemlos abgedeckt werden.
Zeit ist Geld
Mit dieser einfachen Alternative sparen Sie nicht nur Geld sondern auch Zeit. Eine monatelange Wartezeit, in der der Vermieter die Wohnung auf Schäden prüft oder die Betriebskostenabrechnung abwartet, steht gleichzeitig für eine finanzielle Doppelbelastung. Die bereits gezahlte Kaution lässt auf sich warten, während der neue Vermieter bereits seine Kautionssumme einfordert. Eine finanzielle Doppelbelastung die oft mit Einschränkungen verbunden ist.
Mit der Zahlung eines niedrigen jährlichen Beitrags an den Bürgschaftsgeber, kann diese finanzielle Doppelbelastung ganz einfach umgangen werden. Während die Kaution der alten Wohnung noch vom Vermieter einbehalten wird, kann die an den neuen Vermieter zu entrichtende Summe problemlos mit einer Kautionsbürgschaft bereitgestellt werden.
Doppelbelastung muss nicht sein
Online kann die Kautionssumme ausgewählt und anhand dessen der jährliche Beitrag berechnet werden. Der jährliche Beitrag berechnet sich aus 5,25% der geforderten Mietkaution. Die Bürgschaft kann direkt online beantragt werden. Für den Fall, dass der zukünftige Vermieter dies nicht akzeptiert, besteht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
Ebenso einfach wie das Beantragen, gestaltet sich auch das Beenden der Bürgschaft. Sie ist jederzeit kündbar und nicht an eine Vertragslaufzeit gebunden. Bereits gezahlte Beiträge werden anteilig rückerstattet.
Die Vorteile auf einen Blick:
- unkomplizierte und schnelle Abwicklung
- jederzeit kündbar
- keine Doppelbelastung
- finanzielle Flexibilität
Die Kautionsbürgschaft bietet die Möglichkeit mit einem geringen jährlichen Beitrag die gesamte Kautionssumme, in Form einer Bürgschaftsurkunde, an den neuen Vermieter zu entrichten. Bequem und flexibel bleiben in allen Lebenslagen mit der Kautionsbürgschaft von kautionsfrei.de.
Von Orlando Mittmann | Letzte Aktualisierung: 16. Januar 2015
Kategorie: Umzug, Mietkaution, Mietkautionsbürgschaft