Wie ist der Hintergrund des Urteils?
Wird die Wohnung dem Mieter übergeben, erhält dieser somit das Hausrecht. Der
Mieter kann folglich selbst darüber entscheiden, wer die Wohnung betritt. Der
Vermieter hat gewisse Besichtigungsrechte. Auch Handwerkern des Vermieters
muss ein Besichtigungsrecht eingeräumt werden. Allerdings nur nach vorheriger
Terminabsprache und nicht am Wochenende.
Wie liegt der Fall?
Einer Mieterin waren die Schlüssel für ihre neue Wohnung übergeben worden.
Aus einer Arztpraxis sollten zwei Wohnungen entstehen. Da zum Einzugstermin
die Wohnungseingangstüren fehlten, kündigte die Mieterin fristlos. Später
erfuhr die Mieterin, dass der Hausmeister die Wohnung mehrfach mit
Handwerkern ohne ihr Wissen betreten hatte. Daraufhin kündigte sie auch aus
diesem Grund fristlos.
Wie ist das Urteil?
Die Magdeburger Richter entschieden, dass die fristlose wegen der fehlenden
Türen nicht rechtens sei, da diese auch beim Besichtigungstermin nicht
vorhanden gewesen waren und folglich damit zu rechnen war, dass die Türen
fehlten. Die fristlose Kündigung wurde allerdings aufgrund des unbefugten
Betretens des Hausmeisters mit Handwerkern als rechtens angesehen.
Fazit
Achten Sie darauf, wer Ihre Wohnung betritt. Wenn etwas repariert werden
soll, sollte ein Termin mit dem Handwerker abgesprochen werden, da der Mieter
das Hausrecht besitzt.
Von Orlando Mittmann | Letzte Aktualisierung: 23. Oktober 2013
Kategorie:
Mietrecht,
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