Unbefugtes Betreten der Wohnung vom Hausmeister

Wie ist der Hintergrund des Urteils?

 lachender Mann
Wird die Wohnung dem Mieter übergeben, erhält dieser somit das Hausrecht. Der Mieter kann folglich selbst darüber entscheiden, wer die Wohnung betritt. Der Vermieter hat gewisse Besichtigungsrechte. Auch Handwerkern des Vermieters muss ein Besichtigungsrecht eingeräumt werden. Allerdings nur nach vorheriger Terminabsprache und nicht am Wochenende.

Wie liegt der Fall?

Einer Mieterin waren die Schlüssel für ihre neue Wohnung übergeben worden. Aus einer Arztpraxis sollten zwei Wohnungen entstehen. Da zum Einzugstermin die Wohnungseingangstüren fehlten, kündigte die Mieterin fristlos. Später erfuhr die Mieterin, dass der Hausmeister die Wohnung mehrfach mit Handwerkern ohne ihr Wissen betreten hatte. Daraufhin kündigte sie auch aus diesem Grund fristlos.

Wie ist das Urteil?

Die Magdeburger Richter entschieden, dass die fristlose wegen der fehlenden Türen nicht rechtens sei, da diese auch beim Besichtigungstermin nicht vorhanden gewesen waren und folglich damit zu rechnen war, dass die Türen fehlten. Die fristlose Kündigung wurde allerdings aufgrund des unbefugten Betretens des Hausmeisters mit Handwerkern als rechtens angesehen.

Fazit

Achten Sie darauf, wer Ihre Wohnung betritt. Wenn etwas repariert werden soll, sollte ein Termin mit dem Handwerker abgesprochen werden, da der Mieter das Hausrecht besitzt.

Von Orlando Mittmann | Letzte Aktualisierung: 23. Oktober 2013

Kategorie: Mietrecht, Mieterrechte