Wohnen mit Zeitmietvertrag – worauf Sie achten müssen

Wochen oder gar Monate hinter sich zu schließen und höchstens der Nachbar schaut mal vorbei, um etwa die Blumen zu gießen und die Post zu deponieren. Wer keinen so tollen Nachbar hat und zudem das Geld für ein Leben in der anderen Stadt gut gebrauchen kann, sollte sein Zuhause untervermieten.

 rot-weiße Hausfassade von einer Wohnung, die mit einem Zeitmietvertrag gemietet wurde.

Untermiete und Zeitmietvertrag - Worauf Sie achten sollten

Grundsätzlich sollte man sich hierfür die Genehmigung des Vermieters einholen, jedoch gilt dies nicht bei Vermietung einzelner Zimmer. Hier darf der Vermieter die Untermiete untersagen,wenn es einen triftigen Grund gibt. Eine Untervermietung der kompletten Wohnung könne der Vermieter ohne Angabe von Gründen verbieten.

Überbelegung ist Kündigungsgrund

Auch eine Überbelegung darf untersagt werden, wenn ein Zimmer beispielsweise an eine vierköpfige Familie untervermietet werden soll. Vermieter haben unter diesen Umständen keine große rechtliche Handhabe. Es ist eine persönliche Angelegenheit des Mieters, ob er nun einfach nicht mehr alleine wohnen will, sich die Wohnung nicht mehr allein leisten kann oder für ein paar Monate ins Ausland geht.

Vertragliche Regelungen zur Untermiete beachten

Bei der Untervermietung wird in aller Regel ein Zeitmietvertrag aufgesetzt. Doch Achtung: Nur wenn der Hauptmieter, der ein Zimmer untervermietet, einen triftigen Grund für die Befristung vertraglich festhält, könne er nach der vereinbarten Zeit auch wieder in sein Zimmer oder seine Wohnung zurückkehren. Dies gilt beispielsweise, wenn die Wohnung nach Ablauf der Mietdauer selbst genutzt werden soll, der Hauptmieter das Zimmer seinen Eltern, Kindern oder Angestellten zur Verfügung stellen will oder plant, umfängliche Renovierungs- und Sanierungsarbeiten vorzunehmen. Wird die Angabe des Grundes außen vor gelassen, gilt das Mietverhältnis unbefristet, also auf unbestimmte Zeit. Dann hilft nur die ordentliche Kündigung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist von drei Monaten.

Mietkaution bei Untermietern

Als Untermieter sollte man sich vom Hauptmieter zudem einen Nachweis über die Zahlung der Mietkaution zeigen lassen. Im Schadensfall kann so der Untermieter nicht in Regress genommen werden, da das Hauptmietverhältnis bereits mit der Hinterlegung der Mietsicherheit durch den Hauptmieter abgedeckt ist.

Mietpreisgrenzen bei der Untermiete

Eine weitere Hürde bei Zeitmietverträgen: Eine vorzeitige Kündigung des Untermietverhältnisses könne weder vom Untermieter noch vom Hauptmieter vorzeitig gekündigt werden. Zudem sollte man Obacht geben, dass man nicht zu viel Miete zahlt. Rein rechtlich gesehen ist es jedoch keineswegs verboten oder anzeigbar, wenn der Untermieter mehr bezahlt, als der Hauptmieter. Wenn Angebot und Nachfrage des örtlichen Wohnungsmarktes es zulassen, darf der Hauptmieter Gewinn mit der Untervermietung machen. Besonders in den Ballungsräumen und Großstädten dürfte dies der Fall sein. In Städten wie Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart, Frankfurt am Main sind mancherorts die Preise nach oben offen. Da es hier grundsätzlich schon schwer ist, eine adäquate Bleibe zu finden, dürfte es schwer sein, eine Unterkunft mit Zeitmietvertrag zu finden.

Fazit

Wer auf Wohnungssuche ist, sollte sich erst einmal im näheren Bekanntenkreis umhören. Wenn sich über die eigenen Kontakte nichts organisieren lässt, hilft das Internet mit vielen Angeboten im Wohn- und Gewerberaumbereich. Schnellere Erfolgsaussichten haben dabei diejenigen, die ihre Suche nicht auf die klassischen Stadtgebiete beschränken. Empfehlenswert ist auch die Schaltung einer eigenen Anzeige, da viele Vermieter die unzähligen Anrufe von Mietinteressenten scheuen und sich lieber selbst einen geeigneten Mieter suchen.

Von Katharina Abejon-Perez | Letzte Aktualisierung: 27. Juli 2012

Kategorie: Mietkaution, Mietvertrag