Mietkautions­bürgschaft: Die sichere Form der Mietkaution

Die Mietkautionsbürgschaft ist eine Mietsicherheit, auch Mietkaution genannt. Sie wird vom Mieter beim Vermieter hinterlegt. Damit ist der Vermieter gegen vom Mieter verursachte Mietschäden abgesichert.

Doch wie funktioniert eine Mietkautionsbürgschaft? Und ist sie überhaupt sinnvoll? Diese und weitere Fragen rund um das Thema Mietkautionsbürgschaft beantworten wir in diesem Artikel.

Mieter übergibt Bürgschaftsurkunde an den Vermieter

Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?

Die Mietkautionsbürgschaft bietet dieselbe Sicherheit wie eine Barkaution.

Die Mietkautionsbürgschaft wird als bargeldlose Alternative zur Barkaution bezeichnet. Im Gegensatz zur Barkaution, einem Geldbetrag von bis zu drei Nettokaltmieten, den Sie dem Vermieter entweder übergeben oder direkt auf ein Kautionskonto überweisen, fließt bei der Mietbürgschaft kein Geld zwischen Mieter und Vermieter. Andere gängige Bezeichnungen für die Mietkautionsbürgschaft sind Mietkautionsversicherung oder Mietkautionspolice.

Eine Kautionsbürgschaft wird repräsentiert durch eine offizielle Urkunde, die bestätigt, dass eine dritte Partei im Schadensfall gegenüber Ihrem Vermieter haftet. Das bedeutet: Bei Schäden an der Mietwohnung oder Mietschulden wendet sich der Vermieter mit seinen Forderungen direkt an diese dritte Partei: den Bürgen. Und nicht an Sie als Mieter. Als Bürge kommen Privatpersonen mit positiver Bonität, ein Kreditinstitut oder eine Versicherung infrage.

Mit der Mietkautionsbürgschaftbehalten Sie Ihr Geld.

Mit einer Mietkautionsbürgschaft können Sie als Mieter die für die Hinterlegung einer Kaution benötigte Geldsumme behalten. So lassen sich kurzfristige finanzielle Engpässe überbrücken oder bestehende Wünsche, wie z. B. neue Möbel, verwirklichen.

Die genauen Bedingungen sind bei jedem Bürgen unterschiedlich. Bei kautionsfrei.de bietet sich die renommierte R+V Versicherung, einer der größten Versicherer Deutschlands, als Bürge an. Die individuelle Jahresgebühr beträgt 4,7 Prozent Ihrer im Mietvertrag vereinbarten Kautionssumme.

Die Mietkautionsbürgschaft kann man für private und gewerbliche Mietverhältnisse nutzen.

So funktioniert die Kautionsbürgschaft von kautionsfrei.de




Wissenswertes zur Mietkautionsbürgschaft für Vermieter & Verwalter

Wenn Ihr potentieller Mieter eine Zusage zur Mietkautionsbürgschaft einer Versicherung oder eines Kreditinstituts vorlegt, wurde er von dieser Institution als vertrauenswürdig eingestuft. Das bedeutet: Es handelt sich um einen geprüften Bewerber mit positiver Bonitätsauskunft.

Mit einer Bürgschaftsurkunde eines anerkannten Bürgen sind Sie durch die Haftungsübernahme zu 100 % abgesichert. Im Schadensfall erhalten Sie die Kompensation zeitnah.

Das heißt: Akzeptieren Sie die Mietbürgschaft statt eine Barkaution zu verlangen, sichern Sie sich automatisch gegen Mietausfälle im Rahmen der Kaution ab. Auch gegen "Abwohnen" der Mietkaution oder fehlende Teilzahlungen sind Sie damit abgesichert.

Wie funktioniert eine Mietkautionsbürgschaft?

Die Mietkautionsbürgschaft ist die einzige bargeldlose Form der Mietsicherheit. Anstelle von Bargeld wird eine Urkunde beim Vermieter hinterlegt. Sie garantiert ihm, dass bei einem Mietschaden ein Bürge haftet. Als Bürge kommen anerkannte Privatpersonen, Kreditinstitute und Versicherungen infrage. Ist der Bürge ein Kreditinstitut oder eine Versicherung, zahlen Sie als Mieter für die Haftungsübernahme eine geringe Gebühr.

  • Der Vermieter fordert eine Mietkaution von Ihnen.
    So sichert er sich für den möglichen Schadensfall ab.

  • Statt einen Geldbetrag als Barkaution zu hinterlegen, schließen Sie nun online eine Bürgschaft ab.

  • Die Bürgschaftsurkunde kommt wenige Werktage später per Post. Diese übergeben Sie einfach dem Vermieter.

  • Sie behalten Ihr Geld und können es für wichtigere Dinge verwenden.

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Wie hoch ist Ihre Mietkaution

Ihr monatlicher Beitrag beträgt:
(bei jährlicher Zahlweise)

Ihre Vorteile als Mieter

Geld behalten

Der größte Vorteil der Mietkautionsbürgschaft ist, dass Sie kein Geld mehr als Mietkaution hinterlegen müssen. Stattdessen geben Sie dem Vermieter die Urkunde der Mietkautionsbürgschaft.

Einfach und schnell

Ihre Kautionsbürgschaft beantragen Sie online – das dauert nur wenige Minuten. Schon 2 Werktage später liegt die Urkunde in Ihrem Briefkasten.

Immer fair zu Ihnen

Unsere Mietkautionsbürgschaft ist keine Abofalle. Sie hat keine feste Laufzeit, sondern kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen von Ihnen gekündigt werden. Zu viel bezahlte Beiträge erstatten wir Ihnen tagesgenau zurück.

Sicher dank Expertenschutz

Unsere Kautionsbürgschaft ist für Sie sicherer als eine Barkaution. Dank der Mietrechts-Experten der R+V Versicherung wird ein geprüfter und rechtssicherer Auszahlungsprozess ermöglicht.

Günstig

Für unseren Service zahlen Sie einen Jahresbeitrag von nur 4,7 % der Kautionssumme. Das heißt z. B. statt 1.500 € Kaution hinterlegen zu müssen, zahlen Sie nur 5,88 € im Monat als Beitrag.

Ihre Vorteile als Vermieter

Volle Absicherung

Sie können den Gegenwert von drei vollen Monatskaltmieten verlangen.

Weniger Aufwand

Es sind keine Kontoführung, Kautionssteuer- oder Endabrechnungen notwendig.

Keine Ausfälle

Ein Abwohnen der Kaution oder fehlende Teilzahlungen sind nicht möglich.

Kein Risiko

Die Bürgschaft garantiert den gleichen Schutz wie eine Barkaution laut § 551 BGB.

100 % Entschädigung

Die R+V Versicherung ist im Schadensfall für Sie da.

Ohne Verzögerung

Es erfolgt eine zeitnahe Schadensregulierung durch die R+V Versicherung.

Ist die Mietkautionsbürgschaft anerkannt?

Die bekannteste Form der Mietkaution ist die Barkaution, bei der ein Betrag in Höhe von bis zu drei Nettokaltmieten an den Vermieter überwiesen wird. Danach folgt die Mietkautionsbürgschaft, bei der statt Geld eine Urkunde hinterlegt wird. Sie symbolisiert, dass ein Bürge für den Mieter die Haftung im Schadensfall übernimmt. Ob der Vermieter diese Bürgschaft akzeptiert, hängt davon ab, wie vertrauenswürdig der Bürge ist und ob seine Interessen einwandfrei vertreten werden.

Aus diesen Gründen genießt eine selbstschuldnerische Bürgschaft, wie sie beispielsweise von kautionsfrei.de angeboten wird, einen sehr guten Ruf. Als Bürge bietet sich bei kautionsfrei.de die R+V Versicherung an, einer der größten Versicherer Deutschlands.

Das Leistungsangebot für Mieter und Vermieter ist auf Sicherheit und Zuverlässigkeit ausgelegt: Zur Ihrer besonderen Absicherung werden der R+V Expertenschutz sowie eine Gebührenübernahme im Falle von plötzlicher unverschuldeter Erwerbslosigkeit garantiert. Dem Vermieter bietet sie geprüfte liquide Mieter und eine 100%ige und unkomplizierte Schadensregulierung ohne Verzögerung.

Welche Alternativen zur Mietkautionsbürgschaft gibt es?

Es gibt verschiedene Formen der Mietsicherheit, auch Mietkaution genannt, die zum Beginn eines Mietverhältnisses von Ihnen beim Vermieter hinterlegt werden können: die Barkaution, die Mietkautionsbürgschaft, die Privatpersonenbürgschaft und die Bankbürgschaft. Sie alle dienen dazu, dass der Vermieter bei möglichen Schäden durch den Mieter an Wohnung oder Haus finanziell abgesichert ist.
Barkaution

Die Barkaution

Die Barkaution ist die bekannteste Form der Mietkaution: Hier überweisen oder übergeben Sie als Mieter eine Geldsumme von bis zu 3 Nettokaltmieten an den Vermieter. Dieser deponiert sie auf einem Mietkautionskonto als Sicherheit. Der Geldbetrag liegt dort bis zur Beendigung des Mietverhältnisses. Erst im Schadensfall und nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter auf das Geld auf dem Mietkautionskonto zugreifen, um seine Kosten zu decken. Eine vorherige Prüfung, ob die Geldforderung des Vermieters überhaupt rechtmäßig ist, findet nicht statt. Das heißt: Im Zweifel kann der Mieter bloß noch nachträglich klagen.


Privatpersonenbürgschaft oder Elternbürgschaft

Privatpersonenbürgschaft

Privatpersonen können füreinander bürgen, um gegenüber einer dritten Partei als vertrauenswürdig eingestuft zu werden. Der häufigste Fall sind Bürgschaftserklärungen von Eltern, die dem Mietvertrag ihres Kindes beigelegt werden. Sie dienen dazu, seine Liquidität als Mieter zu bestärken, wenn es noch studiert oder aus anderen Gründen noch nicht über ein ausreichendes eigenes Einkommen verfügt.
Auch andere Privatpersonen mit guter Bonität kommen als Bürgen in Frage.


Eine Privatpersonenbürgschaft ist mit hohen Risiken verbunden, deswegen sollte sie gut überlegt sein. Nicht vergessen: Wenn der Mieter in der Wohnung etwas kaputt macht oder Mietschulden entstehen, wendet sich der Vermieter sofort an den Bürgen. Nicht an den Mieter. Das bedeutet, der Bürge haftet für die Mietschäden des Mieters.

Bankaval oder Bankbürgschaft

Eine Bankbürgschaft, auch Bankaval, Avalkredit oder Mietaval genannt, bezeichnet eine Bürgschaftsübernahme durch ein Kreditinstitut, zum Beispiel eine Kundenbank.

Hier wird kein Geld zur Verfügung gestellt, wie es bei einem Darlehen oder Kredit für eine Bank üblich wäre. Das Kreditinstitut übernimmt für einen Mieter die Haftung bei Mietschäden.

Bei einem Großteil der Banken ist die Bürgschaft an Bedingungen wie ein Kundenkonto oder zusätzliche Kosten geknüpft.

Ist eine Mietkautionsbürgschaft sinnvoll?

Die Mietkautionsbürgschaft eignet sich für alle Mieter, die das Geld für die Mietkaution behalten möchten und sich eine sichere und bargeldlose Alternative wünschen.

Mit einer Mietkautionsbürgschaft ist die Hinterlegung einer Barkaution nicht notwendig, Sie als Mieter können das Geld behalten und sich damit Ihre eigenen Wünsche erfüllen.


Eine Mietkautionsbürgschaft ist sinnvoll, wenn ...

  • Sie selbstbestimmt über Ihr Geld verfügen möchten, statt jahrelang nicht herankommen zu können, weil es als Barkaution beim Vermieter hinterlegt ist.
  • bei einem Umzug die Rückzahlung der alten Mietkaution noch aussteht. Statt ein zweites Mal eine Kautionssumme von bis zu drei Nettokaltmieten bereitstellen zu müssen, lässt sich die Wartezeit bis zur Rückzahlung mit einer Bürgschaft für die neue Wohnung überbrücken. Eine R+V Mietkautionsbürgschaft ist jederzeit problemlos kündbar
  • Nachwuchs dazugekommen ist und mit dem für die Mietkaution eingesparten Geld das Kinderzimmer eingerichtet werden kann.
  • der Wunsch besteht, den Lebensstandard zu verbessern: Wer noch kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen hat, kann sich mit dem eingesparten Geld neue Möbel leisten oder eine kaputte Waschmaschine schnell durch eine Neue ersetzen.
  • Sie sich ein Plus an Sicherheit wünschen: Bei kautionsfrei.de werden Forderungen seitens des Vermieters durch Experten der R+V Versicherung vor Auszahlung geprüft. Das unrechtmäßige Einbehalten der Mietkaution durch den Vermieter ist so nicht mehr möglich.

Hat eine Mietkautionsbürgschaft auch Nachteile?

Für eine Mietkautionsbürgschaft wird eine Jahresgebühr für die Haftungsübernahme des Mietbürgen erhoben. Dies kann als Nachteil empfunden werden, stellt jedoch sicher, dass der Vermieter im gleichen Rahmen abgesichert ist wie mit der Barkaution und Sie als Mieter das Geld für die Kaution trotzdem behalten können.

Obwohl die Mietkautionsbürgschaft inzwischen weit verbreitet und bei Vermietern allgemein anerkannt ist, bestehen einige noch immer auf dem alten Grundsatz "Nur Bares ist Wahres". Sie glauben, ein Nachteil wäre, dass sie mit der Barkaution sicherer wären. In Wirklichkeit ist genau das Gegenteil der Fall: Mit der Mietkautionsbürgschaft sind das "Abwohnen" der Mietkaution und fehlende Teilzahlungen nicht mehr möglich. Im Schadenfall bürgt die anerkannte R+V Versicherung. Für Vermieter, die die Vorteile einer Mietkautionsbürgschaft noch nicht kennen, haben wir in unserem Informationsmaterial für Vermieter & Verwalter noch mal alles ausführlich zusammengefasst:

Was ist eine „Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern“?

Bei einer „Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern“ werden Geldforderungen des Vermieters durch den Bürgen vor einer Auszahlung geprüft und „nicht auf erstes Anfordern“ an ihn ausgezahlt. Das bedeutet: Sie als Mieter werden vor unrechtmäßigen Forderungen automatisch geschützt. Sind die Forderungen des Vermieters nicht rechtmäßig, wird auch nicht ausgezahlt. Bei einer „Mietkaution auf erstes Anfordern“ ist hingegen ein rechtskräftiges Urteil notwendig, um Auszahlungen zu verhindern. Ihre einzige Chance, gegen unrechtmäßige Forderungen vorzugehen, ist also zu klagen.

Hier noch mal zur Gegenüberstellung die Bürgschaft auf erste Anforderung:

Bürgschaft auf erste anfordern


... und die Bürgschaft nicht auf erste Anforderung:

Bürgschaft nicht auf erste anfordern


Eine Übersicht, welche Anbieter eine Bürgschaft auf erstes Anfordern anbieten und welche eine Bürgschaft ohne auf erstes Anfordern, finden Sie unter mietkautionsberater.de.

Wir von kautionsfrei.de haben uns bewusst dafür entschieden, eine Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern anzubieten und Ihnen den vollen R+V Expertenschutz zu garantieren. Wir halten das für die fairere Variante für Mieter und Vermieter.

Wie wird eine Mietkautionsbürgschaft abgeschlossen?

Eine Mietkautionsbürgschaft abzuschließen ist unkompliziert dauert nur wenige Minuten. Benötigt wird hierfür nur ein Computer, ein Tablet oder ein Smartphone mit Internetzugang; sie kann bequem von zuhause oder unterwegs abgeschlossen werden. Jedoch sind auch der Postweg oder ein Abschluss vor Ort möglich. Diese Informationen werden benötigt: die Höhe der Mietkaution und die Adresse von Mieter und Vermieter.

Nach Antragsabschluss liegt die Bürgschaftsurkunde der R+V Versicherung von kautionsfrei.de bereits innerhalb von 2 Werktagen in Ihrem Briefkasten.

In wenigen Schritten zur Mietkautionsbürgschaft:

  1. Auf diesen Link zum Bürgschaftsantrag auf Smartphone, Tablet oder Computer klicken
  2. Kautionshöhe und Adressdaten in das Formular eingeben, abschicken und auf die E-Mail-Bestätigung warten
  3. Die offizielle Bürgschaftsurkunde der R+V Versicherung innerhalb von 2 Werktagen im Briefkasten vorfinden
  4. Die Bürgschaftsurkunde dem Vermieter statt der Barkaution überreichen und Geld für die Mietkaution behalten.

Mietkautionsbürgschaft ohne SCHUFA? Ist das möglich?

Für die Bewilligung einer Mietkautionsbürgschaft ist eine Bonitätsauskunft unerlässlich. Nur sie kann die Liquidität des Mieters garantieren. Diese ist die Voraussetzung dafür, dass der Bürge die Haftung für mögliche Mietschäden übernimmt und die Bürgschaftsurkunde zur Verfügung stellt.

In der Regel ist ein Bonitätscheck kostenpflichtig (z. B. SCHUFA = 29,95 €). Bei kautionsfrei.de wird er dem Mieter jedoch schon bei der unverbindlichen Reservierung für eine Mietkautionsbürgschaft kostenfrei zur Verfügung gestellt. So kann er beispielsweise schon für die Bewerbungsunterlagen für die Wohnungssuche genutzt werden.

Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft?

Der Beitrag der Mietkautionsbürgschaft wird prozentual nach Höhe der individuellen Mietkaution berechnet. Einen einheitlichen Festbetrag gibt es hier nicht; der Beitrag fällt unterschiedlich hoch aus. Der Beitrag hängt außerdem vom angebotenen Leistungsumfang des Bürgen ab, das um besondere Absicherungen erweitert sein kann. So sind zum Beispiel Bürgschaften auf erstes Anfordern oft günstiger als Bürgschaften ohne auf erstes Anfordern. Zweitere sind für den Mieter die sicherere Alternative.


Die Jahresgebühr einer Mietkautionsbürgschaft von kautionsfrei.de beträgt 4,7 Prozent der Kaution. Das bedeutet: Beträgt Ihre Mietkaution 1500 Euro, müssen Sie diese Summe nicht bei Ihrem Vermieter hinterlegen. Stattdessen fällt nur eine Gebühr von 5,88 Euro pro Monat oder 70,56 Euro pro Jahr an, die an den Bürgen, die R+V Versicherung, gezahlt wird.

Was passiert im Schadensfall?

Wird zum Ende des Mietverhältnisses ein Mietschaden festgestellt, hat der Vermieter möglicherweise Anspruch auf eine Auszahlung. Hierfür reicht der Vermieter seine Forderungen per Schadensformular an die R+V Versicherung oder direkt bei kautionsfrei.de ein. Bei einer „Bürgschaft nicht auf erste Anfordern“ prüfen Experten die Rechtmäßigkeit der Forderungen bevor Auszahlungen an den Vermieter getätigt werden. Nur getätigte Leistungen muss der Mieter an den Bürgen zurückzahlen.

Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?

Eine selbstschuldnerische Bürgschaft beschreibt eine Bürgschaft, bei der sich der Vermieter direkt an den Bürgen wenden kann und nicht zuerst den Mieter kontaktieren muss, um seine Forderungen anzumelden. Somit verringert sich der Aufwand für Mieter und Vermieter, denn der Bürge kümmert sich. Der Bürge erklärt sich bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft zum „Verzicht auf Einrede der Vorausklage“ [§770 und §771 BGB].

Was bedeutet „Einrede der Vorausklage“?

Die so genannte „Einrede der Vorausklage“ bezeichnet die Möglichkeit des Bürgen, die Forderung eines Gläubigers im Schadensfall so lange zu verweigern, bis er eine Zwangsvollstreckung beim Mieter versucht hat, um seine Kosten gedeckt zu bekommen. Allerdings kann sich der Bürge auch zum „Verzicht der Einrede der Vorausklage“ bereiterklären. Das bedeutet, er stimmt zu, die Kosten für einen Schaden unkompliziert und direkt zu begleichen. Eine solche Vereinbarung wird als „selbstschuldnerische Bürgschaft" bezeichnet.

Auch bei der Mietkautionsbürgschaft von kautionsfrei.de handelt es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Die R+V Versicherung erklärt den „Verzicht auf Einrede der Vorausklage“ und kümmert sich um den reibungslosen Ablauf für Mieter und Vermieter.

Und wenn der Vermieter die Mietkautionsbürgschaft nicht akzeptiert?

Laut Mietrecht hat der Vermieter das Recht, sich für die Mietsicherheit zu entscheiden, welche ihm am meisten zusagt: ob Barkaution oder Bürgschaft. Der beste Weg, um den Vermieter von der Mietkautionsbürgschaft zu überzeugen ist, ihm alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Denn die Mietkautionsbürgschaft hat auch für ihn viele Vorteile. Wichtig sind dem Vermieter Themen, die seine Sicherheit im Schadensfall betreffen. Fühlt er sich hier ausreichend informiert, stehen die Chancen sehr gut, dass er die Mietkautionsbürgschaft akzeptiert.

kautionsfrei.de hat Ihnen bzw. Ihrem Vermieter ein ausführliches Informationspaket für Vermieter & Verwalter target zusammen gestellt, das alle wichtigen Fragen klärt, Vorteile aufzeigt und Vertrauen schafft. Zeigen Sie dieses Ihrem Vermieter, wenn er die Vorteile der Mietkautionsbürgschaft noch nicht kennt:



Wenn Sie noch keine Wohnung gefunden haben, können Sie bei uns die Mietkautionsbürgschaft auch reservieren. Diese ist kostenfrei und unverbindlich und beinhaltet einen gratis Bonitätscheck, den sowieso jeder Vermieter von Ihnen verlangen wird (SCHUFA-Gegenwert: 29,95 €). Nehmen Sie diesen und die Vermieterinformation mit zur Wohnungsbesichtigung. So schaffen Sie Vertrauen und können mit der Zusage schon mal Ihre Bonität beweisen und mit dem Vermieter in Ruhe klären, welche Art der Mietsicherheit er sich wünscht.

Wie kündige ich die Mietkautionsbürgschaft?

Die Kündigungsvorschriften der Mietkautionsbürgschaft sind von Anbieter zu Anbieter verschieden. Hier gilt es, sich gut zu informieren.

Eine Mietkautionsbürgschaft von kautionsfrei ist jederzeit kündbar, denn es gibt keine Mindestvertragslaufzeit.


Wie das genau geht?
Sobald die R+V Bürgschaftsurkunde bei


plusForta GmbH
Düsseldorf
Talstr. 24
40217 Düsseldorf


auf dem Postweg eintrifft, wird die Bürgschaft mit einem Eingangsstempel vermerkt und gilt als beendet. Es muss sich hierbei um das Original der R+V Urkunde handeln. Eine Kopie, digitale Version oder ein Kündigungsschreiben haben leider keine gültige Kündigung zur Folge. Die bereits gezahlte Gebühr wird sofort auf den Tag genau abgerechnet und Ihnen anteilig zurückerstattet.


Hinweis: Bürgschaftsurkunden, die ab Frühjahr 2015 ausgestellt wurden, verfügen über ein Unterschriftsfeld auf der Rückseite. Dieses muss vom Vermieter unterschrieben werden, damit die Bürgschaftsurkunde als freigegeben gilt. Das bedeutet: Eine Bürgschaft mit Unterschriftsfeld auf der Urkunde gilt nur dann als gekündigt, wenn diese unterschrieben bei uns eintrifft.

Übrigens: Wenn Sie gleich im Anschluss für Ihre neue Wohnung eine Mietkautionsbürgschaft abschließen möchten, bekommen Sie einen 20 €-Amazon-Gutschein als Treuegeschenk.


Mietkautionsbürg­schaft kündigen in 4 einfachen Schritten:

  1. Kündigungsformular ausfüllen
  2. Frankierten Rückumschlag erhalten
  3. Bürgschaftsurkunde postalisch einsenden
  4. Empfangsbestätigung erhalten


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