Wie hoch ist Ihre Mietkaution
Das Wort "Mietkautionsversicherung" leitet sich von der Kaution (lat. "catio" – Sicherheit / Vorsicht) ab. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die für Eventualverbindlichkeiten erbracht wird. In der Praxis bedeutet das: Der Mieter hinerlegt eine Mietkaution beim Vermieter, damit dieser für den Fall ausbleibender Miete oder Schäden an der Wohnung abgesichert ist. Eine Mietkautionsversicherung ist die Alternative Leistung einer Versicherung zu der einer Bank, dort Bankbürgschaft oder Avalkredit genannt.
Seit 2008 kann man in Deutschland Kautionsversicherungen abschließen. Sie können damit alle Kautionsarten wie
komplett ersetzen. Mietkautionsversicherungen gibt es für private und gewerbliche Mietverhältnisse. Für die Absicherung ist ein Beitrag zu zahlen, der zwischen 4 und 6 Prozent der Mietkaution beträgt.
Ihre Vorteile der Mietkautionsversicherung:
Noch etwas anderes mag der Vermieter an der Kautionsversicherung sehr: Wenn Sie ihm die Bürgschaftsurkunde übergeben, weiß er, dass Ihre Bonität bereits geprüft wurde. Ein Schritt, den er sich somit getrost einsparen kann.
Sie sind interessiert und wollen wissen, wie es weitergeht und wie hoch Ihr Beitrag wäre?
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Grundsätzlich kann jeder, der einen Mietvertrag abschließen darf, auch eine Mietkautionsversicherung oder Kautionsversicherung abschließen. Das betrifft sowohl Privat- als auch Gewerbemieter.
Eine Mietkautionsversicherung ist einfach nur die bargeldlose Form der Mietkaution. Es gelten also dieselben gesetzlichen Bestimmungen. Sie sind für Privatpersonen, die Wohnraum anmieten, im Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt:
Die Höhe der Mietkaution und Zahlungsmodalitäten müssen Bestandteil des Mietvertrages sein – sowohl bei Privatmietverhältnissen, als auch bei Gewerbemietverhältnissen.
Für gewerblich genutzte Flächen und Objekte gelten die o.g. gesetzlichen Regelungen nicht und müssen demzufolge mit dem Vermieter ausgehandelt werden.
Gewerbetreibende müssen unter Umständen:
Mehr zum Thema Höhe der Mietkaution und Fristen erfahren Sie in unserem Kapitel zum Thema Gewerbemietkaution bzw. Gewerbe-Mietbürgschaft.
Ausgenommen von dieser grundsätzlichen Regel sind Vereine [e.V.] sowie Gesellschaften mit der Ltd.-Rechtsform [Limited – Kapitalgesellschaften vornehmlich mit Hauptsitz im Commonwealth und Niederlassung in Deutschland].
Ein einfaches Rechenbeispiel: Mal angenommen, Ihre monatliche Nettokaltmiete beträgt 500 Euro. Dann wäre bei Abschluss des Mietvertrages eine Mietkaution von 1.500 Euro fällig. Dieses Geld können Sie sparen oder für andere wichtige Dinge im neuen Zuhause verwenden. Sie zahlen bei kautionsfrei.de lediglich einen Jahresbeitrag in Höhe von 70,56 Euro [4,7 % der Mietkaution]. Wie hoch Ihr individueller Jahresbeitrag ausfallen würde, können Sie ganz bequem mit unserem Kautionsrechner berechnen.
Ihre Vorteile bei kautionsfrei.de
Sie wollen sich auch das Geld für die Mietkaution sparen? Super!
Es liegt bei dem Vermieter zu entscheiden, welche Mietsicherheit er gerne haben möchte. Ob Ihr Vermieter sich für oder gegen die Mietkautionsversicherung entscheidet, hat in den meisten Fällen damit zu tun, wie viele Informationen er bereits über das Thema hat. Denn die Mietkautionsversicherung hat auch für Vermieter eine Menge Vorteile. Im Falle eines eher kritischen Vermieters bietet es sich demnach an, so viele Informationen über das Thema Mietkautionsversicherung offen zu legen wie nur möglich.
Gemeinsam mit unserem Partner, der R+V Versicherung, haben wir alle wichtigen Informationen und Vorteile für Vermieter zusammengefasst – reichen Sie diese ruhig an Ihren Vermieter weiter:
Stellt der Vermieter am Ende des Mietverhältnisses keine Forderungen, erhalten Sie, der Mieter, einfach die Bürgschaftsurkunde zurück, schicken diese zurück an den Versicherer und kündigen so die Bürgschaft.
Der Vermieter hat aus folgenden Gründen das Recht, zum Ende des Mietverhältnisses auf die Mietkaution zurückzugreifen bzw. sie komplett oder zum Teil zu behalten:
Bei einer Barkaution, also wenn dem Vermieter Geld als Mietsicherheit übergeben oder überwiesen wurde, würde er diese Schadenfälle einfach damit verrechnen. Bei einer Kautionsversicherung meldet der Vermieter seine Forderungen dem Bürgen, also dem Versicherer, und wird von diesem ausgezahlt. Der Bürge fordert das Geld dann wiederum von Ihnen ein. Es handelt sich bei der Mietkautionsversicherung um eine Selbstschuldnerische Bürgschaft. Das bedeutet, dass der Vermieter sich mit seinen Forderungen sofort an den Versicherer wenden kann und nicht erst versuchen muss, das Geld von Ihnen zu bekommen.
Was genau passiert, wenn man seine Mietsicherheit als Mietkautionsversicherung hinterlegt, hängt von der Art der Bürgschaft ab. Es gibt Mietkautionsversicherungen mit und ohne den Zusatz „Zahlung auf erstes Anfordern“.
Wir von kautionsfrei.de haben uns daher dafür entschieden, eine Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern anzubieten.
Mindern können Sie die Wahrscheinlichkeit für Streitigkeiten, wenn Sie bei der Übergabe der Mieträume, egal ob privat oder gewerblich, gemeinsam mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll anfertigen. Es enthält eventuell entstandene Mängel oder Beanstandungen, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben.
Sie haben keine Lust auf Stress mit dem Vermieter oder haben Angst, dass er einfach das Geld Ihrer Mietkaution einbehält? Sparen Sie sich das und gehen Sie auf Nummer sicher – mit einer Mietkautionsversicherung von kautionsfrei.de.
Wie ist der Ablauf im Schadenfall bei der Mietkautionsversicherung von kautionsfrei.de?
Viele in Mietverträgen auftauchende Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind inzwischen für ungültig erklärt worden.
Es lohnt sich daher, sich sachkundig zu machen, welche Renovierungen Sie tatsächlich leisten müssen. Bei Renovierungsklauseln gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip: Enthält gemäß § 307 BGB eine Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag zu weitgehende Verpflichtungen, also zu viele Pflichten für den Mieter, dann ist sie insgesamt ungültig. In diesem Fall muss der Mieter überhaupt keine Renovierungsarbeiten vornehmen.
Die Kündigung einer Mietkautionsversicherung ist ganz einfach: Zeitgleich zu Ihrem Mietvertrag müssen Sie auch Ihre Mietkautionsversicherung kündigen. Diese war ja schließlich an die alte Mietwohnung gebunden und die Übernahme der „alten“ Kautionsversicherung in das neue Mietverhältnis ist nicht möglich.
So einfach kündigen Sie die Mietkautionsversicherung von kautionsfrei.de:
Wenn Sie für Ihre neue Wohnung auch gleich eine Mietkautionsbürgschaft abschließen möchten, bekommen Sie einen 20 €-Amazon-Gutschein als Treuegeschenk. Dafür einfach das Kündigungsformular ausfüllen und in der Kündigungsbestätigung, die wir Ihnen per Email zusenden, den Link zum Neu-Abschluss nutzen.
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