Skurrile Mieter – damit beschäftigen sich deutsche Gerichte
Die fünf außergewöhnlichsten deutschen Mietrechtsfälle, von Persil, Tauben
und Hundehaltung.
Das Mietrecht zählt zu den Rechtsbereichen, in denen immer wieder äußerst
skurrile Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern verhandelt
werden. Die Immobilienexperten der plusForta GmbH (kautionsfrei.de) haben die
außergewöhnlichsten Mietrechtsurteile zusammengetragen, die selbst erfahrenen
Juristen ein Schmunzeln entlocken.
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Der Persil-Streit
Ein Rentnerehepaar aus dem oberbayrischen Icking ist wegen seiner Nachbarn
vor Gericht gezogen, weil es sich gegen die beim Wäschetrocknen
entstehenden Gerüche zur Wehr setzen wollte. Diese Belästigung sei so
eklatant gewesen, dass sie Angst hatten, ihr Haus zu verlassen und ihr im
Garten angebautes Obst und Gemüse zu verzehren, weil es vom Waschmittelduft
kontaminiert war. Aber damit nicht genug: Die Frau leidet laut eigenen
Aussagen infolge der Geruchsbelästigung unter Kopfschmerzen, Übelkeit,
Schlafstörungen sowie einem Brennen im Hals. Die Richterin hat den
Forderungen des Ehepaars nach einem gesetzlich auferlegten geruchsneutralen
Waschmittel allerdings nicht stattgegeben, da sie dies für übergriffig hält
und stattdessen entschieden, dass ein Sachverständiger die Situation prüfen
soll. Mit einem Urteil kann erst in diesem Jahr gerechnet werden.
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Ohne die nötigen Sprachkenntnisse keine
Parabolantenne
Selbstverständlich trägt eine Parabolantenne nicht gerade zu einer
optischen Aufwertung der Mietsache bei. Auch wenn bereits ein
Kabelanschluss vorhanden ist, darf der Vermieter den Wunsch nach einem
solchem Empfänger allerdings nicht grundsätzlich verbieten. So steht zum
Beispiel ausländischen Mietern eine solche „Schüssel“ zu, damit sie zur
Religionsausübung fremdsprachige Sender empfangen können. Im Gegensatz dazu
hat das Amtsgericht Reutlingen einem deutschen Islam-Konvertiten den Wunsch
danach verwehrt, weil er selbst kein Arabisch spricht (AG Reutlingen WuM 2006,
190).
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Nur ein Hund pro Wohnung
Ein Vermieter hatte der Hundehaltung zugestimmt, konnte allerdings nicht
ahnen, dass anstelle eines Vierbeiners gleich fünf Tiere in die Wohnung
einziehen sollten. Als er dies bemerkte, bat er seine Mieter schriftlich
diese Form der Tierhaltung einzustellen, hatte aber keinen Erfolg mit
seiner Bitte. Er sah keinen anderen Ausweg, als die Sache vor Gericht zu
bringen, das seine Meinung teilte und den Mietern die Haltung von mehr als
einem Hund untersagte. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war, dass die
Haltung von mehr als einem Hund dem sachgemäßen Gebrauch der Wohnung
widerspricht (AG
München, Urteil v. 12.5.2014, 424 C 28654/13).
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Pferdesalbe als Kündigungsgrund
Eine 89-jährige Vermieterin hatte mit einer Räumungsklage gegen ihren
83-jährigen Mieter Erfolg. Die Vermieterin machte den Geruch von
Reinigungsmitteln, Schuhputzcreme und Pferdesalbe, mit der Mieter sich
regelmäßig aufgrund von Gelenkproblemen eincremte, für ihre fortwährenden
Kopfschmerzen und Schlafstörungen verantwortlich. Ein Gutachter stellte
eine enorme Geruchsbelästigung fest, die die Kündigung rechtfertigte,
sodass der seniorige Mieter nach 54 Jahren aus seiner Wohnung ausziehen
musste.
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Verbotene Vogelliebe
Des einen Freud, des anderen Leid. Während es Menschen gibt, die sich kaum
etwas Beruhigenderes vorstellen können als das Gurren von Tauben und diese
aus dem Fenster heraus beobachten zu können, fühlen sich andere von deren
Exkrementen und Federn extrem gestört. Das Füttern von Tauben führt dazu,
dass darüber hinaus auch Essensreste rund um die Immobilie verstreut sind,
was wiederum Schädlinge anlocke. Dem pflichtet der Gesetzgeber bei und hat
daher das Füttern von Wildtauben verboten. Anders sehe es hingegen aus,
wenn man sich Haus- oder Brieftauben hält, da diese weder frei herumfliegen
noch sich unkontrolliert fortpflanzen (Amtsgericht Jülich, Az. 11 C 19/06).
„Überwiegend setzen sich die Gerichte mit Kautionsrückzahlungen oder
Mieterhöhungen auseinander. Solche skurrilen Fälle stellen zwar eine
Seltenheit dar, zeigen aber, wie verhärtet die Fronten zwischen Mietern und
Vermietern zum Teil sind. Schriftwechsel führen für beide Parteien zu keiner
zufriedenstellenden Lösung, sodass ein Richter schlichten muss“, sagt Robert
Litwak, Geschäftsführer der plusForta GmbH (kautionsfrei.de).
Von | Letzte Aktualisierung: 18. Mai 2015
Kategorie:
Mietrecht