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Wuchermieten: Nicht nur die raffgierigen Vermieter sind schuld

Berlin, 01.10.2015 – Wenn es in Städten wie Berlin, Hamburg oder München um steigende Mieten geht, sind die Schuldigen schnell ausgemacht: die Vermieter! Auf sie wird geschimpft und gestiegene Preise werden ihrer Raffgier zugeschrieben. Immerhin tragen sie die Verantwortung dafür, dass ein Großteil des monatlichen Einkommens oft für die Wohnung „draufgeht” und damit bei vielen Mietern kein Geld mehr für die kleinen Annehmlichkeiten des Lebens oder für einen Urlaub übrig bleibt. Der Groll ist nachvollziehbar, allerdings stellt sich die Frage, ob die Vermieter tatsächlich die Preistreiber sind oder ob es nicht auch andere Faktoren gibt, die die steigenden Mieten begünstigen. Die Immobilienexperten der plusForta GmbH (kautionsfrei.de), Anbieter der beliebten Mietkautionsbürgschaft, erklären, was es mit dem Anstieg der Mieten auf sich hat.


Politik fördert Mietanstieg und versucht nur halbherzig, Auswirkungen zu bekämpfen

Kosten für den Neubau:

Insbesondere auf Wohnungsmärkten, in denen die Nachfrage nach Wohnungen steigt, aber das Angebot immer knapper wird, ist der Bedarf an Neubauten groß. Sie sollen auch dafür sorgen, dass sich Menschen mit einem geringen bis mittleren Einkommen ein schönes Zuhause leisten können. Allerdings sind mit den Ansprüchen an die Baumaterialien auch die Preise gestiegen. So schlägt ein Neubau im Augenblick mit etwa 2.500 Euro pro Quadratmeter zu Buche. Um die Nettokaltmieten gering halten zu können, dürfte der Preis nicht über 1.500 Euro liegen (Quelle: Die Welt).

Kosten für Instandhaltung

Das Problem der gestiegenen Kosten macht auch vor bereits existierenden Immobilien keinen Halt. Gesetzliche Auflagen drängen Eigentümer zur Einhaltung bestimmter Standards, zum Beispiel im Energiebereich. Diese umzusetzen geht jedoch oft mit einem verhältnismäßig großen Investment des Vermieters einher, der – wenn er ein Minusgeschäft vermeiden will – gar keine andere Chance hat, als diese Kosten auf den Mieter umzulegen.

Zu geringes Wohnungsangebot

Die Bundesregierung hat inzwischen verstanden, dass das Wohnungsangebot vergrößert werden muss, um einem weiteren Anstieg der Mieten entgegenzuwirken. „Aus unserer Sicht eine relativ späte Erkenntnis! Die jahrelang mangelnde Förderung neuen Wohnraums hat die aktuelle Situation geradezu heraufbeschworen“, erklärt Robert Litwak, Geschäftsführer der plusForta GmbH. Die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen ist viel größer als das Angebot, was zum derzeitig hohen Preisniveau führt. Denn der Vermieter kann seine Immobilie in letzter Konsequenz auch nur so teuer anbieten, wie der Markt es ermöglicht. 

Anhebung der Steuern

Selbstverständlich wird auch der Besitz einer Immobilie hierzulande besteuert. In den letzten Jahren wurden die Grundsteuer, Grunderwerbssteuer und weitere zu leistende Abgaben ständig erhöht. Das bedeutet höhere Kosten für die Vermieter, die von den Mietern ausgeglichen werden müssen und sich dementsprechend in der Miete niederschlagen.

Anstieg der Nebenkosten

Die Nettokaltmiete ist die eine Sache, die Nebenkosten sind die andere. Hierauf hat der Vermieter selbst keinerlei Einfluss, sondern gibt diese direkt an den Mieter weiter. Viele Mieter mussten dafür in den letzten Jahren immer tiefer in die Tasche greifen und tatenlos mit ansehen, wie die Bruttowarmmiete sich sukzessive in die Höhe schraubte.

„Natürlich gibt es windige Investoren, die darauf aus sind, mit der Vermietung von Immobilien ohne Rücksicht auf Verluste das Geschäft ihres Lebens zu machen. Allerdings ist das nicht die Masse. In der Regel hat man es mit fairen Vermietern zu tun, die eine Immobilie zwar als Kapitalanlage betrachten und eine Rendite erwirtschaften wollen, allerdings nicht auf Abzocke aus sind“, sagt Litwak. Er führt aus: „Es liegt an der Trägheit der Politik, dass die Preise zuletzt so sprunghaft angestiegen sind. Nun wird mit halbherzigen Mitteln wie der Mietpreisbremse versucht, der selbst verschuldeten Misere entgegenzuwirken, allerdings mit bedingtem Erfolg. Die Ursachen bleiben mehr oder weniger unangetastet.“   

Von Marilla Schleibaum | Letzte Aktualisierung: 01. Oktober 2015

Kategorie: Mietrecht

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