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So profitieren Vermieter: Argumente für die Mietkautionsbürgschaft

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Mieter an die im Mietvertrag geregelte Form der Mietsicherheit gebunden ist (Az.: 65 S 415/14). Obwohl 61 Prozent der Bundesbürger die Mietkautionsbürgschaft als eine gute Alternative zur herkömmlichen Kaution betrachten (Quelle: Innofact, Statista 2015), räumt dieses Urteil Vermietern die Möglichkeit ein, diese Kautionsform abzulehnen. Die plusForta GmbH (kautionsfrei.de), einer der führenden Anbieter der Mietkautionsbürgschaft, rät Vermietern, sie in den Mietvertrag aufzunehmen, da sie ihnen mehr Vorteile als die herkömmliche Barkaution bringt.


Termingerechte Sicherheit ohne Kosten

Auch wenn der Mietvertrag vorsieht, dass die Mietkaution zeitgleich mit der ersten Miete oder in drei Raten jeweils zum Monatsersten zu überweisen ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass Mieter sich auch an diese Vorgaben halten. Vermieter müssen folglich oft mahnen und dem Geld hinterherrennen. Bei der Mietkautionsbürgschaft wird hingegen eine Urkunde per Post verschickt, sodass der Eigentümer abgesichert ist, sobald sie ihm vorliegt – um alles Weitere kümmert sich kautionsfrei.de.  

Während der gesamten Laufzeit und auch im Schadensfall entstehen dem Vermieter keine Kosten. Bestehen Forderungen gegenüber dem Mieter, leitet der Vermieter diese an die Versicherung weiter, welche die gesamte Abwicklung übernimmt.  

Drei Nettokaltmieten als Sicherheit

Insbesondere in ländlichen Regionen, in denen der Mietmarkt nicht so aufgeheizt ist, wie in den nachgefragten Großstädten, haben Vermieter in der Regel Probleme damit, die maximale Summe (drei Nettokaltmieten) als Sicherheit einzufordern – zwei Nettokaltmieten ist die Regel. Da Mieter dank der Mietkautionsbürgschaft dieses Geld nicht ausgeben müssen, sind sie mit der Mietkautionsbürgschaft eher bereit, einer höheren Kautionssumme zuzustimmen. Bei den zu zahlenden Beiträgen für die Mietkautionsversicherung fällt dieser Unterschied kaum ins Gewicht. 

Der Sicherheitsaspekt

Vermieter, die glauben, mit der Mietkautionsbürgschaft nicht genauso abgesichert zu sein, irren: Wird beim Auszug ein Schaden an der Immobilie festgestellt, bürgt die Versicherung dafür in Höhe der Mietkaution, sodass der Vermieter sich nicht darum kümmern muss, das nötige Geld für die Behebung des Schadens ausgezahlt zu bekommen. Außerdem sorgt die automatisch durchgeführte Bonitätsprüfung dafür, dass der Vermieter mit einem Mieter rechnen kann, der in der Lage ist, seiner Miete monatlich nachkommen zu können. Insbesondere private Vermieter verzichten aufgrund des Aufwands oftmals darauf, sich über die finanzielle Situation ihres Mieters zu informieren – ein unkalkulierbares Risiko.

Barkaution verursacht Bürokratie

Der Gesetzgeber fordert, dass die Barkaution auf einem gesonderten Konto vom Vermieter insolvenzfest angelegt wird. Über die darüber erwirtschafteten Zinsen, die Höhe der zurückzuzahlenden Kautionssumme, die von der Bank einbehaltene Kapitalertragssteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer muss der Mieter jährlich auf dem Laufenden gehalten

werden. Wer mehrere Wohnungen vermietet, weiß, dass dies eine zeitraubende Angelegenheit ist. Bei der Mietkautionsbürgschaft erhält der Vermieter hingegen lediglich eine Bürgschaftsurkunde, die er bis zum Mietende aufbewahren und sie – wenn keine Forderungen bestehen – einfach an den Mieter zurückgeben muss.

Schneller vermieten

Beim Einzug eine große Summe Geld nicht an den Vermieter binden zu müssen, erfreut den Mieter. Sein finanzielles Polster bleibt unberührt und er kann das Geld sinnvoller für eine Renovierung oder neue Möbel ausgeben. Vermieter haben mit der Mietkautionsbürgschaft ein gewinnendes Argument in der Hand, mit dem sie Mieter von einer Wohnung überzeugen und so dazu beitragen, innerhalb kurzer Zeit Leerstände zu reduzieren.  

„Die Akzeptanz der Mietkautionsbürgschaft hat sich in den letzten sechs Jahren kontinuierlich gesteigert. Nicht zuletzt die vielen positiven Erfahrungen mit diesem Produkt veranlassen immer mehr Vermieter dazu, diese Form der Mietsicherheit in den Vertrag aufzunehmen“, sagt Robert Litwak, Geschäftsführer der plusForta GmbH.    

 

Von Orlando Mittmann | Letzte Aktualisierung: 13. August 2015

Kategorie: Wohnungsmarkt

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