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Wohnungsausstattungsmerkmale, die potenzielle Mieter in die Flucht schlagen

6 Tipps, wie man seine Wohnung nicht präsentieren sollte. Wir zeigen, wie man potentielle Mieter schnell wieder los wird.


Berlin, 17.03.2015 – Fotos spielen bei der Wohnungssuche eine entscheidende Rolle. Schließlich lässt sich im ersten Schritt – bei der Online-Recherche – die Spreu vom Weizen trennen. Haben sie die Aufmerksamkeit des Interessenten geweckt und stimmen auch die weiteren Rahmenbedingungen, wie Lage, Preis und Größe, mit den Vorstellungen überein, wird erwartungsvoll ein Besichtigungstermin vereinbart. Vor Ort gibt es dann aber oftmals  böse Überraschungen, die einen Großteil der Wohnungssuchenden in die Flucht schlagen und damit die Vermietung erschweren. Welche das sind, wissen die Experten der plusForta GmbH (kautionsfrei.de). Sie haben die Ausstattungsmerkmale von Wohnungen zusammengetragen, die eine Vielzahl von der Anmietung abhalten.

  1. Schimmel: Feine Nasen riechen sofort, wenn sich Schimmelsporen in einer Wohnung breit gemacht haben. Alle weiteren sind spätestens dann abgeschreckt, wenn sich der pilzige Befall sichtbar über die Wände erstreckt. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine ästhetische Beeinträchtigung des Objektes, sondern für die Bewohner gehen damit auch gesundheitliche Risiken einher. Schimmel weist auf eine zu hohe Luftfeuchtigkeit hin und kann verschiedene Ursachen haben. Erklärt der Vermieter sich dazu bereit, diesen Mangel umfassend zu beheben, kann ein Bezug in Betracht gezogen werden.
  2. Undichte Fenster: Betritt man die Wohnung und bemerkt, dass es zieht, obwohl die Fenster verschlossen sind, „weht“ dies viele Mieter in die Flucht. Schließlich bedeutet dies im Winter, trotz vermehrten Heizens die Wohnung nicht warm zu bekommen. Die Folge sind hohe Heizkosten, die kaum jemand sehenden Auges auf sich nehmen möchte.
  3. Erdgeschoss: Zwar ist eine Wohnung im Erdgeschoss für jeden Umziehenden insofern ein Segen, als dass beim Wohnungswechsel die Möbel nicht erst in höhere Etagen gewuchtet werden müssen, dennoch rangieren Parterre-Wohnungen auf der Beliebtheitsskala ganz weit unten. Dementsprechend sind sie preislich in der Regel auch günstiger als Objekte in luftigen Höhen. Zu groß erscheint vielen die Gefahr von Einbrüchen, neugierigen Passanten und Lärmbelästigung durch die Nähe zur Straße – abschreckende Merkmale für den Großteil der Wohnungssuchenden.
  4. Fensterloses Bad ohne Badewanne: Ein schönes, großes, helles Badezimmer ist der Traum vieler Wohnungssuchender. Die Realität sieht häufig anders aus. Kleine, fensterlose Nasszellen vertreiben die potenziellen Mieter. Fehlt dann noch die Badewanne, ist auch der letzte Gedanke an einen Wellnesstempel dahin und die Wohnung damit passé.
  5. Dunkle Wohnung: Die meisten Mieter wünschen sich bei der Wohnungsbesichtigung von sonnendurchfluteten Räumen empfangen zu werden. Beim heutigen Wohnungsbau versucht man diesem Wunsch weitestgehend gerecht zu werden. Bei Altbauten sieht die Situation indes anders aus. Zu wenige Fenster oder eine Lage des Hauses, die den Lichteinfall wenig begünstigt, versetzen kaum einen Wohnungssuchenden in Begeisterung.
  6. Unattraktive Aussicht: Insbesondere in Großstädten wie Berlin, Hamburg und München, wo steigende Mieten und Gentrifizierung durch Luxusimmobilien die städtische Vielfalt zu verdrängen drohen, sollen Neubauten für Abhilfe sorgen. Das Problem an der Sache ist, dass dafür sämtliche Freiflächen in Anspruch genommen werden. Auch wenn das neu entstandene Objekt von den übrigen Ausstattungsmerkmalen her noch so schön ist, kann dies im Zweifelsfall nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Aussicht durch eine Brandschutzmauer stark eingeschränkt ist oder man vom Frühstückstisch dem Nachbarn direkt ins Schlafzimmer schauen kann.

„In Regionen mit einem angespannten Mietmarkt haben die Vermieter eine gute und bequeme Ausgangslage. Da die Nachfrage hier sehr groß ist, werden sie auch weniger attraktive Objekte innerhalb kurzer Zeit los. Fühlen sich die Mieter aber in der neuen Wohnung nicht wohl, entsteht eine große Fluktuation und bei ständiger Neuvermietung muss dann jeweils ein höherer Mietpreis einkalkuliert werden“, erklärt Robert Litwak, Geschäftsführer der plusForta GmbH (kautionsfrei.de).

Von | Letzte Aktualisierung: 16. März 2015

Kategorie: Mietrecht

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