Wohnungsausstattungsmerkmale, die potenzielle Mieter in die Flucht schlagen
6 Tipps, wie man seine Wohnung nicht präsentieren sollte. Wir zeigen, wie man
potentielle Mieter schnell wieder los wird.
Berlin, 17.03.2015 – Fotos spielen bei der Wohnungssuche eine entscheidende
Rolle. Schließlich lässt sich im ersten Schritt – bei der Online-Recherche –
die Spreu vom Weizen trennen. Haben sie die Aufmerksamkeit des Interessenten
geweckt und stimmen auch die weiteren Rahmenbedingungen, wie Lage, Preis und
Größe, mit den Vorstellungen überein, wird erwartungsvoll ein
Besichtigungstermin vereinbart. Vor Ort gibt es dann aber oftmals böse
Überraschungen, die einen Großteil der Wohnungssuchenden in die Flucht
schlagen und damit die Vermietung erschweren. Welche das sind, wissen die
Experten der plusForta GmbH (kautionsfrei.de). Sie haben die
Ausstattungsmerkmale von Wohnungen zusammengetragen, die eine Vielzahl von
der Anmietung abhalten.
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Schimmel: Feine Nasen riechen sofort, wenn sich
Schimmelsporen in einer Wohnung breit gemacht haben. Alle weiteren sind
spätestens dann abgeschreckt, wenn sich der pilzige Befall sichtbar über
die Wände erstreckt. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine ästhetische
Beeinträchtigung des Objektes, sondern für die Bewohner gehen damit auch
gesundheitliche Risiken einher. Schimmel weist auf eine zu hohe
Luftfeuchtigkeit hin und kann verschiedene Ursachen haben. Erklärt der
Vermieter sich dazu bereit, diesen Mangel umfassend zu beheben, kann ein
Bezug in Betracht gezogen werden.
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Undichte Fenster: Betritt man die Wohnung und bemerkt,
dass es zieht, obwohl die Fenster verschlossen sind, „weht“ dies viele
Mieter in die Flucht. Schließlich bedeutet dies im Winter, trotz vermehrten
Heizens die Wohnung nicht warm zu bekommen. Die Folge sind hohe Heizkosten,
die kaum jemand sehenden Auges auf sich nehmen möchte.
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Erdgeschoss: Zwar ist eine Wohnung im Erdgeschoss für
jeden Umziehenden insofern ein Segen, als dass beim Wohnungswechsel die
Möbel nicht erst in höhere Etagen gewuchtet werden müssen, dennoch
rangieren Parterre-Wohnungen auf der Beliebtheitsskala ganz weit unten.
Dementsprechend sind sie preislich in der Regel auch günstiger als Objekte
in luftigen Höhen. Zu groß erscheint vielen die Gefahr von Einbrüchen,
neugierigen Passanten und Lärmbelästigung durch die Nähe zur Straße –
abschreckende Merkmale für den Großteil der Wohnungssuchenden.
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Fensterloses Bad ohne Badewanne: Ein schönes, großes,
helles Badezimmer ist der Traum vieler Wohnungssuchender. Die Realität
sieht häufig anders aus. Kleine, fensterlose Nasszellen vertreiben die
potenziellen Mieter. Fehlt dann noch die Badewanne, ist auch der letzte
Gedanke an einen Wellnesstempel dahin und die Wohnung damit passé.
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Dunkle Wohnung: Die meisten Mieter wünschen sich bei der
Wohnungsbesichtigung von sonnendurchfluteten Räumen empfangen zu werden.
Beim heutigen Wohnungsbau versucht man diesem Wunsch weitestgehend gerecht
zu werden. Bei Altbauten sieht die Situation indes anders aus. Zu wenige
Fenster oder eine Lage des Hauses, die den Lichteinfall wenig begünstigt,
versetzen kaum einen Wohnungssuchenden in Begeisterung.
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Unattraktive Aussicht: Insbesondere in Großstädten wie
Berlin, Hamburg und München, wo steigende Mieten und Gentrifizierung durch
Luxusimmobilien die städtische Vielfalt zu verdrängen drohen, sollen
Neubauten für Abhilfe sorgen. Das Problem an der Sache ist, dass dafür
sämtliche Freiflächen in Anspruch genommen werden. Auch wenn das neu
entstandene Objekt von den übrigen Ausstattungsmerkmalen her noch so schön
ist, kann dies im Zweifelsfall nicht darüber hinwegtäuschen, dass die
Aussicht durch eine Brandschutzmauer stark eingeschränkt ist oder man vom
Frühstückstisch dem Nachbarn direkt ins Schlafzimmer schauen kann.
„In Regionen mit einem angespannten Mietmarkt haben die Vermieter eine gute
und bequeme Ausgangslage. Da die Nachfrage hier sehr groß ist, werden sie
auch weniger attraktive Objekte innerhalb kurzer Zeit los. Fühlen sich die
Mieter aber in der neuen Wohnung nicht wohl, entsteht eine große Fluktuation
und bei ständiger Neuvermietung muss dann jeweils ein höherer Mietpreis
einkalkuliert werden“, erklärt Robert Litwak, Geschäftsführer der plusForta
GmbH (kautionsfrei.de).
Von | Letzte Aktualisierung: 16. März 2015
Kategorie:
Mietrecht