Wohnungsmangel, Mietpreiswucher, Maklerprovision und energetische Sanierung - was tut die große Koalition dagegen?

Samstag, 14.12.2013, 15:00 Uhr: Nun ist es also amtlich - der Mitglieder Entscheid der SPD wurde von Sigmar Gabriel als \"Fest der Demokratie\" betitelt und spricht sich mit 75,96% für die große Koalition (GroKo) aus.

Die Handschrift der SPD ist im Koalitionsvertrag ist zu erkennen. Papier ist jedoch geduldig.

Die Koalitionsverhandlungen sind abgeschlossen und die finale Fassung des Koalitionsvertrages zwischen SPD und der Union steht. Nun entschied sich das SPD-Mitgliedervotum für den Koalitionsvertrag Am 22. September haben sich 71,5 Prozent der Deutschen auf den Weg zur Wahlurne gemacht, um darüber zu entscheiden, wer unser Land in den kommenden vier Jahren regieren soll. Es zeichnete sich schnell ab, dass die SPD mit Peer Steinbrück als Kanzlerkandidaten wenig Chancen gegen die CDU mit Angela Merkel hatte. Die absolute Mehrheit blieb den Schwarzen jedoch verwehrt, sodass es zur Regierungsbildung eines Koalitionspartners bedurfte. Mit nur 4,8 Prozent verfehlte die FDP den Einzug in den Bundestag, weshalb die CDU,CSU Gespräche mit der SPD aufnahm. Fast drei Monate später ist es nun soweit: Der Koalitionsvertrag "Deutschlands Zukunft gestalten" wurde ausgearbeitet und hat heute die Zustimmung der SPD erhalten. Das Mitgliedervotum fiel wie folgt aus:

  • Von 474.820 Stimmeberechtigten haben 369.680 Mitglieder abgestimmt, das entspricht einer Beteiligungsquote von 77,86%
    • 31.800 Stimmen waren ungültig
    • 337.880 Stimmen wurden wirksam abgegeben
    • 256.643 Stimmen haben mit "Ja" gestimmt, das entspricht 75,96%
    • 80.921 Stimmen haben mit "Nein" gestimmt, das entspricht 23,95%

Schwerpunktmäßig geht es darin um solide Finanzen, Sicherung des Wohlstands und soziale Sicherheit. Auch das wichtige Thema "Wohnen und Immobilien" steht in der Legislaturperiode auf der Agenda. Wie die Regierung dafür sorgen will, dass die Wohnqualität in den nächsten vier Jahren entscheidend verbessert wird und auch in stark nachgefragten Regionen Immobilien zu angemessenen Preisen vermietet werden, haben die Immobilienexperten der plusForta GmbH (kautionsfrei.de) im Folgenden zusammengestellt.

Ziel von CDU, CSU und SPD ist es, der wachsenden Wohnungsnachfrage, dem energetischen Umbau sowie den demographischen und sozialen Herausforderungen Rechnung zu tragen. Ihrer Auffassung nach muss dafür die Investitionstätigkeit gestärkt und der soziale Wohnungsbau wiederbelebt werden. Eine ausgewogene mietrechtliche wie auch sozialpolitische Flankierung runden das Maßnahmenpaket ab.

Mehr Wohnungen für einkommensschwache Haushalte

So soll der Wohnungsbau gestärkt werden, indem die Rahmenbedingungen für genossenschaftliches Wohnen verbessert werden. Die Regierung will prüfen, wie der Erwerb von Genossenschaftsanteilen besser gefördert werden kann. Im Gegenzug wird erwartet, dass die Genossenschaften sich zum Neubau verpflichten. Einen wichtigen Beitrag für neues Bauland sollen nicht mehr benötigte Konversionsliegenschaften in öffentlicher Hand leisten. Die große Koalition beabsichtigt, die Kommunen zu unterstützen, um eine verbilligte Abgabe der Grundstücke realisieren und verstärkt bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.

Insbesondere in den Ballungszentren mit heiß umkämpften Wohnungsmärkten sind Wohnungen zu günstigen Konditionen Mangelware. Daher stellt auch die Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus einen wichtigen Punkt im Koalitionsvertrag dar. Die dafür verantwortlichen Länder sollen bis Ende 2019 jährlich mit 518 Mio. Euro ausgestattet werden, um dieses Geld zweckgebunden für den Bau neuer Sozialwohnungen, für neue Sozialbindungen und für die sozialverträgliche Sanierung der Bestandswohnungen auszugeben. Die Miete verschlingt insbesondere bei einkommensschwachen Haushalten bereits einen Großteil des monatlich verfügbaren Geldes. Um dies abzufedern und gutes Wohnen mit einem geringen Budget zu ermöglichen, werden die Leistungen des Wohngeldes verbessert sowie die Leistungshöhe und Miethöchstbeträge an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst.

Keine willkürlichen Mieterhöhungen

Erst in diesem Jahr wurde entschieden, dass die Länder die Bestandsmieten um maximal 15 Prozent bei Wiedervermietung erhöhen dürfen - dabei bleibt es auch in Zukunft. Die Bundesregierung geht in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag sogar noch einen Schritt weiter und räumt den Ländern für einen Zeitraum von fünf Jahren ein, die Mieterhöhungsmöglichkeiten auf höchstens zehn Prozent über der üblichen Vergleichsmiete zu beschränken. Allerdings bleiben die Erstvermietungen in Neubauten sowie Anschlussvermietungen nach Modernisierungsmaßnahmen davon unberührt. Den Mietern soll außerdem zugute kommen, dass eine Modernisierung nur noch zu höchstens zehn Prozent auf die Miete umgelegt werden darf. Da dies den Vermieter voraussichtlich nicht zu umfassenden Sanierungsmaßnahmen anspornt, plant die große Koalition gleichzeitig, wirksame Instrumente gegen die grobe Vernachlässigung von Wohnraum durch den Eigentümer einzuführen.

Mit barrierearmen Sanierungsmaßnahmen auf den demographischen Wandel einstellen

Für die CDU, CSU und die SPD stellt energieeffizientes Bauen und Sanieren einen wichtigen Beitrag zur Energiewende dar. Daher sollen neue Technologien in diesem Bereich weiter gefördert werden und ein Sanierungsbonus dient als gezielter Anreiz, energetisch hochwertigen und barrierearmen Wohnraum zu errichten. Mit dem demographischen Wandel wächst der Bedarf an barrierefreien und -armen Wohnungen, in denen ältere Menschen selbstbestimmt und altersgerecht leben können. Zu diesem Zweck wird es das neue Programm "Altersgerecht Umbauen" geben, das durch Investitionszuschüsse unterstützt und damit das bisherige KfW-Darlehensprogramm erweitern wird. Grundsätzlich gilt es, den Bau in den Städten voranzutreiben. Dementsprechend sollen auch die dafür zur Verfügung gestellten Bundesmittel jedes Jahr erhöht werden. Im Fokus steht dabei die Unterstützung der Kommunen beim demographischen, sozialen und ökonomischen Wandel sowie beim Klimaschutz.

Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch

Makler Provision: Zukünftig soll gelten - wer ihn bestellt, bezahlt ihn auch. © Marco2811 - Fotolia.com

Ein im Vorhinein viel beachteter Diskussionspunkt sind die Maklerleistungen, die die neue Bundesregierung ändern will. Vermieter und Mieter können auch weiterhin beide als Auftraggeber auftreten, doch dann heißt es: Wer bestellt, der bezahlt. Der Mieter muss nicht mehr für den vom Vermieter bestellten Makler aufkommen. Generell soll die bisherige erfolgsabhängige Vergütung durch eine Honorierung nach Beratungsaufwand ersetzt werden. Die Koalitionsparteien versprechen sich davon eine Qualitätssicherung und fordern darüber hinaus eine bessere Beratung des Verbrauchers beim Immobilienerwerb.

Kommentar: Des Mieters Freud, des Maklers Leid

Mieter profitieren in hohem Maße davon, wenn sie ab sofort nicht mehr für die Vermittlung einer Immobilie bezahlen müssen. Immerhin sparen sie damit bei ihrem Umzug bis zu zwei Nettokaltmieten. Allerdings kann diese Neuregelung schlimmstenfalls auch der Anfang vom Ende des Maklerberufes sein. Die Vermieter werden um Geld zu sparen voraussichtlich Abstand davon nehmen, die Wohnungsvermittlung in professionelle Hände zu geben. Damit sind aber nicht nur die über 30.000 registrierten Makler die Leidtragenden, sondern die gesamte Branche ist betroffen und gezwungen, sich neu zu erfinden. Denn die professionelle Immobilienvermittlung ist ein komplexes Wirtschaftssystem: So hängt die Finanzierung von Anzeigenportalen wie Immowelt, Immonet und ImmobilienScout24 in hohem Maße von den Maklern ab. Sie sind es, die diese Plattformen intensiv für ihre Kundenansprache nutzen und viel Geld für umfassende Leistungspakete ausgeben. Die Portale können sich schon jetzt auf herbe Umsatzrückgänge einstellen. Die Vermieter werden überrascht sein, wie groß der zeitliche aber auch finanzielle Aufwand ist und wie viel Know-how und Fingerspitzengefühl erforderlich ist, die Wohnung oder das Haus an den Mann oder die Frau zu bringen. Professionelle Vermittler greifen dafür in der Regel auf spezielle Schnittstellen zu, die entsprechende Software-Anbieter zur Verfügung stellen. Auch sie stehen unter dem Einfluss der Neuregelung, denn ihre Leistungen werden nicht mehr gebraucht. Es liegt also an den Beteiligten selbst, wie sie ihren Kopf aus der Schlinge ziehen, sich an die veränderten Gegebenheiten anpassen und ihrer neuen Zielgruppe - den Vermietern - attraktive Preismodelle bieten, um auch in Zukunft auf dem Immobilienmarkt eine entscheidende Rolle zu spielen.

(Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.)

Von Orlando Mittmann | Letzte Aktualisierung: 14. Dezember 2013

Kategorie: Wohnungsmarkt, Miete & nebenkostenabrechnung