Ein Aufkleber am Türrahmen?
"Atomkraft - nein danke?" oder andere Aufkleber dürfen auch weiterhin am äußeren Türrahmen der Wohnungseingangstür befestigt werden. Solange keine Störng des Hausfriedens vorliegt, müssen Aufkleber mit politischen Äußerungen akzeptiert werden.
Wie liegt der Fall?
Eine Mieterin hatte zwei Aufkleber an ihre Tür geklebt, die eine Sympathie für eine Gewerkschaftsbewegung und die Partei "Die Grünen" belegten. Die Vermieterin empfand dies als unzulässige Provokation und verlangte die Beseitigung der Aufkleber. Da dies nicht geschah, klagte die Vermieterin.
Wie entschied das Gericht?
Das Amtsgericht Osnabrück (Az: 31 C 1008/83) entschied gegen die Vermieterin. Da die Mieterin die Mietsache nicht vertragswidrig gebraucht hatte, hatte die Vermieterin keinen Anspruch auf Unterlassung. Unerheblich sei der Ort der Anbringung der Aufkleber, weil sowohl Türrahmen, Hausflur und Treppenhaus im Rahmen des Mietvertrages mitvermietet werden.
Wie liegt es mit der Störung des Hausfriedens?
Auf Grundlage der grundsätzlichen Zulässigkeit von Anschlägen und Wandzeitungen im Treppenhaus, ist das Anbringen von Aufklebern nicht von vorneherein unzulässig. Lediglich wenn der Hausfrieden gestört wird, kann auf eine Entfernung der Aufkleber bestanden werden. Auch wenn Vermieterin und Mieterin vielleicht unterschiedlicher politischer Meinung sind, konnte keine vertragswidrige Nutzung der Mieterin nachgewiesen werden. Zu berücksichtigen sei hier vielmehr das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Von Orlando Mittmann | Letzte Aktualisierung: 28. Oktober 2013
Kategorie: Mietrecht, Mieterrechte