Neuer Grundsatz bei der Maklergebühr: Wer bestellt, der bezahlt?
Dieser Grundsatz zu den Maklergebühren wurde von SPD-Verhandlungsführer Florian Pronold genannt, nachdem bei den Koalitionsverhandlungen im „Paket für bezahlbares Bauen und Wohnen“ eine Einigung erzielt werden konnte. Dies ist ein erster Hinweis darauf, wer die Maklergebühren künftig bezahlen soll.
Ist der Mieter künftig von der Maklercourtage freigestellt?
Der Maklerverband IVD hat diese Aussage dahingehen interpretiert, dass alleinig das Bestellerprinzip greift und der Mieter somit komplett von Forderungen freigestellt wird. Eine solche Regelung wird seitens des IVD abgelehnt.
Der Deutsche Mieterbund hingegen führt an, dass das Bestellerprinzip längst überfällig sei. Viele Vermieter engagieren einen Makler zur Auswahl eines neuen Mieters, aktuell muss meist der Mieter die Provision hierfür zahlen. Die Obergrenze hierbei liegt bei zwei Nettokaltmieten plus Umsatzsteuer. Andersherum gibt es auch Mieter, die einen Makler beauftragen, diese Mieter müssen die Courtage natürlich weiterhin selbst bezahlen.
Werden Vermieter andere Wege finden?
Der Eigentümerverband Haus&Grund bringt zwar ein gewisses Verständnis gegenüber der Neuregelung auf, vor allem da viele Leute das Gefühl haben für eine schlechte Leistung viel Geld bezahlen zu müssen. Allerdings hält Haus&Grund eine Neuregelung nicht von Nöten. Makler haben viel Arbeit damit aus einer Vielzahl von Mietern den passenden herauszufinden.
Weiterhin zahlt in einigen Regionen wie in Nordhessen, im Ruhrgebiet oder auch in Niedersachen bereits der Vermieter die Maklercourtage. Generell werden Vermieter aber neue Wege suchen und finden, Makler kostengünstig zu beauftragen.
Folgt eine weitere Erhöhung der Mieten?
Der Mieterbund Nordrhein-Westfalen meint, dass es einfach zu weniger Aufträgen für Makler, nicht aber zu einer Erhöhung der Mieten kommen wird. Hingegen glaubt Herr Amaya von Haus&Grund, dass in Ballungsgebieten mit hoher Wohnungsnachfrage die Maklergebühr mit in die Miete einfließen wird. So würde der Mieter im Endeffekt je nach Dauer des Mietverhältnisses mehr zahlen als bisher. Dieser Einschätzung schließen sich auch einige Maklergesellschaften wie z.B. Otto Stäben an. Generell gilt, dass der Vermieter seine Gesamtkosten im Blick hat. Dem gegenüber steht der Mieter, der neben Renovierung, Umzug und Mietkaution aktuell auch noch die Maklerprovision zahlen muss.
Was wurde im „Paket für bezahlbares Bauen und Wohnen“ noch beschlossen?
Die stark steigenden Mieten sollen gebremst werden. Bei einem angespannten Wohnungsmarkt darf bei einem Mieterwechsel die Miete um maximal zehn Prozent über ortsüblichen Niveau liegen. Bestehende Mieten sollen in angespannten Wohnungsmärkten künftig in vier statt bisher drei Jahren Frist höchstens um 15 Prozent steigen. Weiterhin soll der Neubau gefördert werden. Die degressive Abschreibung für Anlagen im Mietwohnungsneubau soll wieder eingeführt werden, um Anreize für Investoren zu schaffen. Diese Möglichkeiten sollen zunächst auf fünf Jahre angelegt werden.
Fazit
Wie die genaue Regelung zukünftig aussehen wird, steht noch nicht fest. Nachdem die Regierung gebildet wurde, muss abgewartet werden, wie der Gesetzesentwurf im Einzelnen aussieht. Erst dann lassen sich genauere Aussagen über die Maklerprovision bzw. deren Bezahlung treffen.
Von Orlando Mittmann | Letzte Aktualisierung: 25. November 2013
Kategorie: Wohnungsmarkt, Wohnungssuche