Um Streit mit dem Vermieter zur Rückzahlung der Mietkaution zu vermeiden, sollten Sie sich gut vorbereiten und wissen, was wann zu tun ist. Unsere Tipps werden Sie dabei unterstützen.
1. Schritt: Führen Sie gemeinsam mit dem Vermieter eine Vorabnahme durch
Ihre Kündigung liegt dem Vermieter vor und er hat sie bestätigt? Super. Wenn der Vermieter nun nicht von selbst eine Vorabnahme vorschlägt, sollten Sie das tun. Bei einem Termin vor Ort begehen sie gemeinsam mit dem Vermieter, beziehungsweise dem Hausverwalter, die Wohnung. In einem Protokoll halten Sie fest, welche Schäden bis zur Abnahme der Wohnung beseitigt werden müssen – ein Exemplar geht an den Vermieter und eins behalten Sie.
Sie wissen nicht, welche Reparaturen Sie laut Mietrecht erledigen müssen und welche nicht? Erfahren Sie mehr in unserem Beitrag zu Renovierungsklauseln in Mietverträgen.
2. Schritt: Erledigen Sie die vereinbarten Reparaturen
Wurden bei der Vorabnahme Schäden festgestellt, die behoben werden müssen, ist es nun an der Zeit, dies zu erledigen. Je genauer die Schäden in dem Protokoll festgehalten wurden, desto leichter ist es, die Wohnung in einen tadellosen Zustand zu versetzen. Neben Reparaturen sollte man nach Möglichkeit auch dafür sorgen, dass die Wohnung sauber und ordentlich übergeben wird. Das macht einen guten und zuverlässigen Eindruck und der Vermieter wird weniger darauf aus sein, kritisch in jede Ecke zu schauen und wegen Kleinigkeiten einen Streit vom Zaun zu brechen.
Selbst Malern oder Profis beauftragen? Was bedeutet „besenrein“? Und welche Abnutzungen müssen Sie als Mieter nicht reparieren? Wir verraten es Ihnen in unserem Blogartikel 5 Mängel, die Vermieter bei der Wohnungsübergabe hinnehmen müssen.
Wussten Sie schon?
In 16,5 Prozent aller Mietrechtsprozesse geht es um die Rückzahlung der Mietkaution. Damit ist sie nach Vertragsverletzungen [27,6 Prozent] und Betriebskosten [22,6 Prozent] der dritthäufigste Grund für Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern.
3. Schritt: Machen Sie eine Wohnungsabnahme mit Übergabeprotokoll
Die Abnahme ist meist der letzte Termin, an dem man in der Wohnung ist. Damit es auch wirklich dabei bleibt, sollte dieser bestens vorbereitet sein. Zum Beispiel: Sind alle Schlüssel vorhanden oder müssen noch Exemplare von den Eltern oder der Freundin zurückgeholt werden? Wenn zum Einzug ein Protokoll mit Mängeln angefertigt wurde, sollte auch dieses mitgebracht werden. So lässt sich vermeiden, dass einem Schäden angelastet werden, die man gar nicht verursacht hat.
Das Vorabnahmeprotokoll dient bei der Übergabe zur Orientierung. Es wird gecheckt, ob auch wirklich alle angemerkten Schäden behoben wurden. Im Übergabeprotokoll wird dann festgehalten, wenn immer noch kleine Kritikpunkte zu finden sind oder aber auch alles anstandslos übergeben wurde. Mieter und Vermieter müssen das Protokoll unterschreiben.
Hier finden Sie einen gratis Vordruck für Ihr Wohnungsübergabeprotokoll.
Und wann bekommt man die Mietkaution endlich zurück?
Als Mieter hat man nun alles getan, jetzt ist der Vermieter dran. Ihm steht eine „angemessene Frist“ zu, um zu prüfen, ob er Ihnen gegenüber noch Ansprüche hat. Dazu gehören beispielsweise:
- bei der Vorbesichtigung vereinbarte, aber nicht beseitigte Reparaturen von Schäden an der Wohnung
- noch nicht abgerechnete Nebenkosten
- Mietschulden.
Diese Prüfungen können eine ganze Weile dauern. Das liegt schon allein daran, dass dem Vermieter zum Zeitpunkt Ihres Auszugs selten die für die Nebenkostenabrechnung notwendigen Rechnungen der Stadtwerke vorliegen. Zu der Frage, wie lange sich ein Vermieter genau mit der Rückzahlung der Mietkaution Zeit lassen darf, beziehen die Gerichte keine einheitliche Stellung. Normalerweise sind es drei bis sechs Monate, in Einzelfällen kann es aber noch länger dauern. Ist die Abrechnung innerhalb eines Jahres nicht erfolgt, darf der Vermieter die Mietkaution, wenn auch nur anteilig, sogar darüber hinaus einbehalten.
Man sollte sich aber nicht zu entspannt zurücklehnen und darauf vertrauen, dass das Geld schon irgendwann den Weg auf das eigene Konto findet. Es gibt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Hat der Vermieter in der Zeit nicht gezahlt, müssen Sie die noch offene Summe leider abschreiben. Wenn der Vermieter nach einem Jahr und Abrechnung der Betriebskosten immer noch nicht bereit ist, die hinterlegte Summe rauszurücken, fordern Sie ihn zur Rückzahlung der Mietkaution auf. Nutze Sie dafür gern unseren gratis Vordruck. Wenn auch das nichts nützt, bleibt Ihnen nur noch, vor Gericht zu ziehen.
Fragen zum Thema? Wenden Sie sich gern an uns!
Ihr Vermieter will Ihnen die Mietkaution nicht zurückgeben?
Die meisten Mieter hinterlegen beim Einzug die Mietkautionen in bar-, bzw. überweisen das Geld beim Vermieter. In den meisten Fällen sind Sie beim Auszug darauf angewiesen, dass Ihr Vermieter sich an die Regeln hält und Ihnen das Geld überweist. Leider ist das aber nicht immer der Fall, dann bleibt nur der Rechtsweg. Viele Mieter scheuen diesen Schritt, vor allem ohne Rechtsschutz. Sicherer als eine Barkaution ist hier unsere Mietkautionsbürgschaft. Unsere Versicherung ist eine Bürgschaft "nicht auf erstes Anfordern". Ansprüche des Vermieters werden erst geprüft. Somit können Sie sich zurücklehnen.
Wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben, ist der Deutsche Mieterbund eine gute Anlaufstelle und bietet kompetente Beratung.
Nächstes Mal ohne Stress - keine Kaution hinterlegen
Richtig gelesen: Es gibt eine Lösung, bei Mietbeginn auf die Kaution zu verzichten, ohne dass der Vermieter auf möglichen anfallenden Kosten sitzen bleibt. Stichwort: Mietkautionsbürgschaft. Hier erhält der Vermieter statt der Barkaution eine Urkunde einer Versicherung oder Bank. Dafür zahlen Sie einen kleinen jährlichen Beitrag.
Übrigens: Durch das Hinterlegen einer Barkaution beim Vermieter fehlen Ihnen in der Umzugszeit rund 3000 Euro – und das für bis zu 1 Jahr! Denn in der Regel hinterlegen Sie bereits eine Mietkaution für die neue Wohnung, bevor Sie die Kaution von der „alten“ Wohnung zurückbekommen haben. Die durchschnittliche Mietkaution in Deutschland beträgt 1500 Euro, mit steigenden Mietpreisen steigen auch die Mietkautionshöhen. Sie hinterlegen also in der Zeit, wo Sie Ihr Geld eigentlich dringend bräuchten, für eine lange Zeit sogar zwei Mietkautionen. Dieses Geld könnten Sie stattdessen behalten.
Von Katharina Abejon-Perez | Letzte Aktualisierung: 27. Dezember 2017
Kategorie: Mietkaution