Wie hoch ist Ihre Mietkaution
Ob Job, Liebe oder andere Umstände – Irgendwann endet jedes Mietverhältnis und man möchte ausziehen. Jetzt haben Sie als Mieter selbstverständlich Anspruch, die beim Vermieter hinterlegte Mietkaution zusammen mit den Zinsen zurückzuerhalten. Dazu ist Ihr Vermieter verpflichtet. Sofern Sie keine Mietschulden haben, der Wohnraum im vereinbarten Zustand übergeben wurde und es auch sonst keine Unstimmigkeiten gibt, steht dem nichts im Wege.
Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt also:
Wir empfehlen Ihnen, beim Übergabetermin [sowohl beim Einzug, als auch beim Auszug] ein Wohnungsübergabeprotokoll zu nutzen. Sie vermeiden dadurch möglichen späteren Streit. Wichtig ist, dass es von Ihnen und dem Vermieter unterschrieben wird.
Nun kommt es allerdings selten vor, dass die Rückzahlung der Kaution schnell nach dem Mietvertragsende erfolgt. Das hat Gründe: Weniger eine Verzögerungslist des Vermieters, sondern ganz objektive. Dem Vermieter steht eine "angemessene Frist" zu, um genau zu prüfen, ob und welche Ansprüche Ihnen gegenüber möglicherweise noch bestehen. Dabei handelt es sich häufig um:
Das Geld für die Mietkaution kann also in der Praxis gut und gerne bis zu einem halben Jahr oder auch darüber hinaus auf sich warten lassen. Je nach Einzelfall darf der Vermieter die Mietkaution anteilig sogar noch länger behalten. Das sind Löcher im Budget, die weh tun können.
Die "alte" Mietkaution noch nicht zurück und trotzdem müssen Sie schon die "neue" Mietkaution zahlen? Eine große finanzielle Doppelbelastung! Kluge Mieter nutzen die Mietkautionsbürgschaft und sparen sich das Geld für die Mietkaution der neuen Wohnung.
Die Kündigung der Bürgschaft ist weitaus unkomplizierter als die Rückzahlung der Barkaution. Hier muss kein Geld zurückgezahlt und Abrechnungen erstellt werden. Sie senden als Mieter lediglich die vom Vermieter unterschriebene Bürgschaftsurkunde an den Bürgschaftsgeber zurück und alles wird unkompliziert abgewickelt. Der Bürgschaftsgeber ist bei kautionsfrei.de die R+V Versicherung. Dauert die Kautionsrückzahlung durch ihren alten Vermieter länger, muss Sie das nicht interessieren, denn Sie müssen ja nicht auf Ihr Geld warten.
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Die Frage, wie lange sich ein Vermieter Zeit lassen darf, bis er Ihnen die Mietkaution zurückzahlt, kann leider nicht so präzise beantwortet werden, wie wir alle das gerne hätten. Die Gerichte beziehen in diesem Punkt keine einheitliche Stellung. Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt in den wenigsten Fällen unmittelbar mit dem Ende des Mietvertrags oder der Rückgabe der Wohnung.
Fakt ist: Der Vermieter ist zur Abrechnung der Kaution verpflichtet, allerdings gibt es hier keine starren Fristen für die Abrechnung. Ihm wird eine „angemessene Überlegungsfrist“ zugestanden. In dieser Zeit prüft er
Bis zur endgültigen Klärung kann also viel Zeit ins Land ziehen, in der Ihr „alter“ Vermieter zumindest einen Teil der Mietkaution einbehalten darf.
Wie lange sich der Vermieter Zeit lassen kann, ist immer vom Einzelfall abhängig, normalerweise sind es jedoch drei bis sechs Monate. Danach verjähren die Ansprüche, wenn der Vermieter sie nicht geltend macht. Dann muss er die Mietkaution auszahlen (§ 548 BGB). Die Frist, die dem Vermieter zusteht, kann sich im Einzelfall aber auch bis auf ein ganzes Jahr ausdehnen. Ist in dieser Zeit die Betriebskostenabrechnung noch nicht erfolgt, steht es dem Vermieter frei, einen Teilbetrag zurückzuhalten, der voraussichtlich nötig sein wird, um die entstehenden Kosten zu begleichen [BGH, Az: VIII ZR 71/05].
Ist nach zwölf Monaten noch kein Geld auf Ihrem Konto, sollten Sie aktiv werden und vor Gericht klagen. Damit haben Sie auch gute Aussichten, denn es dürfte dem Vermieter dann schon sehr schwerfallen, seine Säumigkeit zu begründen.
Vorsicht! Bleiben Sie bitte aktiv : Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse nicht einfach abwarten, bis der Vermieter eines schönen Tages seinen Pflichten nachzukommt, denn es gibt eine 3-jährige Verjährungsfrist für Ihren Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution. Ist die Frist verstrichen, ohne dass Sie nachweislich etwas dagegen unternommen haben, ist Ihr Geld weg, auch wenn Sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen.
Macht der Vermieter Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend, so müssen diese in einer für den Mieter geordneten und nachvollziehbaren Aufstellung erfolgen. Zudem müssen die behaupteten Ansprüche auch mit belastbaren Gründen und Kosten begründet werden.
Oft ist ein Grund für das Einbehalten der Mietkaution, dass Schönheitsreparaturen nicht vertragsgemäß erledigt wurden. In vielen Mietverträgen finden sich dazu jedoch unzulässige Klauseln. Wehren Sie sich! Lassen Sie jetzt diese Klauseln in Ihrem Mietvertrag von unserem Partner wenigermiete.de kostenlos in 5 Minuten prüfen und setzen Sie etwaige Rückerstattungsansprüche durch.
Natürlich wollen Sie Ihre Kaution so schnell es geht wieder zur Verfügung haben, aber Ihr alter Vermieter lässt sich Zeit. Der Umzug war nicht billig und für Ihr neues Heim brauchen Sie neue Möbel. Das geht ins Geld, denn auch Ihr neuer Vermieter verlangt eine Mietkaution.
Mit der R+V Mietkautionsbürgschaft von kautionsfrei.de sind Sie auf der sicheren Seite. Da kein Bargeld fließt, fehlt es Ihnen nicht und kann Ihnen auch nicht weggenommen werden: Egal, wie lange der Vermieter die Kautionsabrechnung begründet oder unbegründet hinauszögert. So behalten Sie Ihr Geld für die Mietkaution.
Die Mietkaution wird an denjenigen ausgezahlt, der als Mieter im Mietvertrag steht und die Mietkaution gezahlt hat. Das kann bei einer Familie eines der beiden Elternteile sein oder auch beide. Je nachdem, wer Vertragspartner ist. An diese Person oder Personen wird die Kaution inkl. Zinsen ausgezahlt.
Bei einer Wohngemeinschaft ist es grundsätzlich nicht anders. In der Regel gibt es hier zwei Modelle: Wenn der „Hauptmieter“ die Mietkaution auf sich genommen hat, dann ist die Sache einfach. Dann erhält er das Geld. Sind alle Mitglieder der Wohngemeinschaft laut Mietvertrag gleichberechtigte Mieter, dann geht die Auszahlung zu gleichen Teilen an alle Beteiligten. Zieht jemand früher aus, verkompliziert das natürlich die Rückzahlung.
Nun kommt es aber auch vor, dass ein Dritter, nehmen wir einmal an, es waren Opa oder Großtante, etwas Gutes tun wollte und damals die Mietkaution ausgelegt hat. Dann stehen natürlich Opa oder Großtante das Geld zu. Sollten sie zwischenzeitlich verstorben sein, so ist der rechtmäßige Erbe nach Vorlage der entsprechenden Dokumente berechtigt, die Rückzahlung nebst Zinsen in Empfang zu nehmen.
Diese Auszahlungsmodalitäten sind bei der herkömmlichen Bezahlung der Mietkaution in bar oft kompliziert – besonders bei Untermietverhältnissen oder gleichberechtigen Mietverhältnissen mehrerer Personen. Mit einer Mietkautionsbürgschaft, auch Mietkautionsversicherung genannt, ist es weitaus unkomplizierter, denn die Mietsicherheit wird bargeldlos per Bürgschaftsurkunde geregelt. Das Geld für die Mietkaution können Sie dafür behalten.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses möchten Sie schnell Ihre Mietkaution zurückerhalten. Das wundert niemanden, denn mit dem Einzug in eine neue Wohnung entstehen meist Ausgaben, die den Kontostand belasten.
Die Zahlung der Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung für Ihren Vermieter. Sie sichert den Vermieter gegen mögliche finanzielle Schäden ab. Das heißt: Bestehen zum Ende des Mietverhältnisses noch Forderungen an Sie, kann der Vermieter die Kaution damit verrechnen, also sie z.T oder komplett einbehalten.
Forderungen entstehen, wenn
Wenn alle Forderungen beglichen sind, ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution zurückzuzahlen.
Für den Zeitpunkt der Rückzahlung gibt es leider keine einheitlichen Gesetze oder Regelungen. Sie hängt immer vom konkreten Fall ab. In der Praxis dauert die Rückzahlung meist zwischen drei und sechs Monate. Laut AG Potsdam [ Urteil v. 28.01.2010, Az.: 26 C 315/09] kann der Vermieter die Kaution über sechs Monate einbehalten. Ist die Betriebskostenabrechnung nach einem Jahr noch nicht erfolgt, darf der Vermieter die Kaution sogar noch länger behalten. Jedoch nicht den gesamten Betrag: Die Summe sollte nicht höher als drei bis vier monatliche Betriebskostenvorauszahlungen sein.
Wie hoch diese Vorauszahlungen der Betriebskosten waren, finden Sie gut aufgeschlüsselt, in Ihrem Mietvertrag.
Was bedeutet das konkret für die Rückforderung?
Sind mindestens drei Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses vergangen, können Sie zumindest einen Teil Ihrer Kaution schriftlich vom alten Vermieter zurückzufordern. Eine Vorlage für das Schreiben an Ihren Vermieter haben wir schon für Sie vorbereitet:
Ist der Mieter der Ansicht, dass die Forderungen des Vermieter nicht rechtens sind und weigert sich dieser – trotz Rückforderung – die Mietkaution zurückzuzahlen, so bleibt ihm nur, den Vermieter zu verklagen.
Das ist Ihnen zu viel Stress und Unsicherheit? Es gibt eine Alternative
Sie wollen sich nicht mehr mit Ihren Vermietern um die Rückzahlung der Mietkaution streiten und nie wieder hilflos auf die Auszahlung warten? Dann nutzen Sie doch alternative Mietsicherheiten – wie eine Mietkautionsbürgschaft. Der Vermieter ist genauso abgesichert wie mit der herkömmlichen Barkaution und Sie könnnen das Geld für die Mietkaution behalten.
Rückzahlung der Mietkaution schon vor dem Auszug? Auch das ist möglich.
Ihnen mag beim Lesen folgender Gedanke gekommen sein: „Das ist mir alles zu unsicher und zu stressig, aber jetzt habe ich bereits eine Barkaution hinterlegt." Oder: "Ich habe bereits eine Barkaution gezahlt, aber ich brauche das Geld dringend!" Kann ich die Barkaution vor Ende des Mietverhältnisses zurückbekommen?
Können Sie! Denn welche Art der Mietsicherheit beim Vermieter hinterlegt wird, ist egal. Sie könnten also die bereits hinterlegte Barkaution durch eine Bürgschaft ersetzen. Voraussetzung ist, dass Ihr Vermieter einverstanden ist.
Manche Vermieter kennen die Vorzüge einer Bürgschaft noch nicht genau. Eine große Hilfe kann Ihnen hierbei unser Informationsblatt für den Vermieter sein.
Vorlage Aufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution [pdf]
Vorteilsübersicht Mietbürgschaft für Vermieter [pdf]
Sollte Ihnen bekannt sein, dass die Mietkaution nicht insolvenzsicher vom Privatvermögen des Vermieters getrennt angelegt wurde, sollten Sie das vor Gericht einklagen.
Wenn Sie Ihre Mietkaution in Form einer Mietbürgschaft eingebracht haben, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. In diesem Fall fließt kein Bargeld, sondern der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde. Ihr Geld bleibt somit bei Ihnen.
Manche Dinge brauchen etwas Zeit. Falls Sie noch nicht informiert wurden, wer Ihr neuer Vermieter ist, können Sie sich auch an das Nachlassgericht Ihrer Stadt wenden. Man wird Ihnen dort Auskunft erteilen.
Manchmal sind Eigentümerwechsel auch eine gute Gelegenheit, die alte Barkaution durch eine Mietkautionsbürgschaft zu ersetzen. Der neue Eigentümer ist möglicherweise offener als der vorherige. Fragen Sie ihn doch einfach mal und zeigen Sie ihm unsere Vermietervorteile-Übersicht für die Mietbürgschaft.
Wie hoch ist Ihre Mietkaution?