Kann man einen Mietvertrag vererben?

Den Mietvertrag vererben?

Vererbung des Mietvertrages -älterer Mann mit gekrümmten Rücken, der aus dem Fenster schaut

Die Vererbung des Mietvertrages und was man beachten sollte

Der wunderschöne Altbau mit geringer Mietkaution der Großmutter ist wirklich verlockend. Doch kann der Mietvertrag eigentlich vererbt werden? Doch nur, wenn man selbst auch dort gelebt hat, oder nicht?

Muss die Ehefrau beim Tod des Ehemannes ausziehen?

Nein, denn der Mietvertrag wird dem Erben übertragen. Eintrittsberechtigt sind hierbei jene Menschen, die dauerhaft mit dem verstorbenen Mieter zusammengelebt  haben, somit also Ehepartner, Lebenspartner oder auch Kinder, die sich auf Dauer die Wohnung mit dem Verstorbenen geteilt haben.

Was passiert, wenn der verstorbene Mieter alleine gelebt hat?

Wenn ein Alleinlebender verstirbt, geht der Mietvertrag ebenfalls auf die Erben über. Somit können die Eintrittsberechtigten oder Erben in das Mietverhältnis zu gleichen Bedingungen eintreten. Dafür ist ein neuer Mietvertrag nicht von Nöten, die Übernahme erfolgt automatisch und ohne ausdrückliche Erklärung seitens des neuen Mieters.

Was, wenn die Wohnung vom Erben nicht übernommen werden will?

Wenn die Wohnung nicht übernommen werden soll, müssen die Erben den Mietvertrag entsprechend kündigen. Beim Tod des Mieters steht den Erben des Mietvertrages ein Sonderkündigungsrecht zu. Somit kann der Mietvertrag innerhalb eines Monats nach Tod des Mieters außerordentlich mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Hierbei muss auch auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden und sämtliche Erben müssen die Kündigung unterzeichnen.

Was, wenn der Vermieter dem Erben kündigen will?

Auch der Vermieter hat ein Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Erben, der kein Mitmieter war. Der Vermieter kann diesem folglich innerhalb eines Monats nach dem Tod des Mieters mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen.

Muss der Erbe die Wohnung beim Auszug renovieren?

Ja, der Erbe tritt auch in die bestehenden Verpflichtungen des verstorbenen Mieters ein. Somit muss er die Wohnung im Zweifelsfalle auch renovieren und den (Nach-)Zahlungen der Miete sowie der Nebenkosten nachkommen. Übersteigen die Zahlungen den Nachlass, kann die Haftung auf den Nachlass beschränkt werden oder aber das Erbe innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen werden.

Und wenn es keinen Erben gibt?

Wenn kein Erbe zu finden ist, ordnet das Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft an. Die Mietforderung wird dann seitens des Vermieters beim Nachlasspfleger eingefordert. Findet sich dennoch kein Erbe, geht das Erbe an das Land des letzten Wohnsitzes über. In diesem Falle bleibt auch der Vermieter auf seinen Kosten sitzen.

Fazit

Auch wenn man nach dem Tod eines Angehörigen sicherlich viel anderes zu tun hat, sollte man den Mietvertrag nicht außer Acht lassen. Vielleicht sollte man schon mal im Vorfeld darüber nachdenken, was im Fall der Fälle mit der Wohnung geschehen soll.

Von Orlando Mittmann | Letzte Aktualisierung: 14. Februar 2014

Kategorie: Mietrecht, Mietvertrag, Miete & nebenkostenabrechnung