*Mindestbeitrag 50 € / Jahr bei jährlicher Zahlweise
Es ist ein heftiger Rückschlag für Mieter: Wer seine Miete eigenständig mindert, sich bei der Begründung aber irrt, kann vom Vermieter gekündigt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der Deutsche Mieterbund hält das Urteil "für problematisch und im Ergebnis für falsch". Mieter sollten in Zweifelsfällen die Miete bis zu einer Klärung des mutmaßliche Mangels unter Vorbehalt weiterzahlen, nur dann sind sie vor einer fristlosen Kündigung geschützt.
Im aktuellen Fall hatte der Mieter eines Einfamilienhauses wegen Schimmel und Kondenswasser die Miete um rund 20 Prozent gekürzt und das mit baulichen Mängeln begründet. Nachdem ein gerichtlich bestellter Sachverständiger dann festgestellt hatte, dass mangelnde Lüftung in Zimmern mit zwei Aquarien und einem Terrarium die Ursache der Schimmelbildung war, zahlte der Mieter den Rückstand von mittlerweile über 3400 Euro zwar nach.
Laut BGH kamen die Zahlungen allerdings zu spät, weil die gesetzliche Frist von zwei Monaten bereits überschritten war. Dem Mieter durfte deshalb fristlos gekündigt werden. Für eine mildere Haftung und Privilegierung der Mieter besteht nach Ansicht des BGH auch dann kein Grund, wenn sie die Ursache eines Mangels fehlerhaft einschätzen.
Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 138/11
Von Katharina Abejon-Perez | Letzte Aktualisierung: 13. Juli 2012
Kategorie: Miete & nebenkostenabrechnung, Mietrecht, KündigungÄhnliche Beiträge